Folgender Fall:
Am 15.12.2009 begann ein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber zahlte 130 € Fahrkarte ohne Quittung im Vorwege, damit der Arbeitnehmer zur Arbeit fahren konnte.
Nachdem der AN eine Woche gearbeitet hatte, ist er Krank geworden.
Ein Arzt schrieb ihn Krank wegen einer Virusinfektion, und da auf dem Heimweg der AN auch noch ausgerutscht war, entstand ein Arbeitsunfall.Der AN ging im Anschluss vom allgemeinmediziner, ins Krankenhaus und meldete diesen Wegeunfall. Nach einer Woche Krankheit, kam der AN wieder für einen Tag zur Arbeit und am folgenden Tage ließ er sich wegen erneuter Beschwerden des Arbeitsunfalls, krank schreiben, bis zum 08.01.2010 und kündigte gleichzeitig das Arbeitsverhältnis zum 08.01.2010.
Darauf hin überwies der AG ( Arbeitgeber ) kein Gehlt für die gesamte Zeit.
Es ergaben sich 6 Arbeitstage, wo der AN anwesend war und der Rest bestand aus Krankheit.
Kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern und vielleicht sogar die Fahrkosten zurückerstattet haben wollen?
Hallo
Innerhalb der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG bei Krankheit. Die geleistete Arbeit muß natürlich bezahlt werden. Sofern die 130 Euro einen Vorschuss darstellten, können sie imho auch in Abzug gebracht werden.
Gruß,
LeoLo