Ein Gläubiger erwirkte 1985 einen Pfändungstitel, die Schuld wurde 1990 bezahlt.
Nun (2013) will der Gläubiger die Schuld nochmals eintreiben, Belege über die Bezahlung sind nicht mehr vorhanden.
Wie soll sich der ehemalige Schuldner verhalten oder wie hätte er sich bei Zahlung der Schuld verhalten sollen (z.B. Aushändigung des Titels ??)