Verhalten bei altem Pfändungstitel

Ein Gläubiger erwirkte 1985 einen Pfändungstitel, die Schuld wurde 1990 bezahlt.
Nun (2013) will der Gläubiger die Schuld nochmals eintreiben, Belege über die Bezahlung sind nicht mehr vorhanden.

Wie soll sich der ehemalige Schuldner verhalten oder wie hätte er sich bei Zahlung der Schuld verhalten sollen (z.B. Aushändigung des Titels ??)

Hallo,

ja man sollte sich nach Begleichung der Schuld den Vollstreckungstitel aushändigen lassen bzw. wenn der Gläubiger sich nicht rührt einen Antrag nach
.§ 775

Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung

stellen.