Guten Morgen,
A hat eine Forderung gegen B erhoben.
Nach langer Zeit fordert A die Erfüllung, B sagt, die Forderung ist verjährt.
Nun ruft A einen Anwalt, der auf die Verjährungsaussage erst gar nicht eingeht und stattdessen Details der ursprünglichen Forderung diskutieren will.
Die Forderung ist aber schlicht und ergreifend verjährt.
Muss der B nun auf den Anwalt eingehen, bzw. ihm überhaupt antworten?
Oder kann B den Anwalt ignorieren, auch mit dem Risiko, daß dieser ein Gericht anruft.
Bei der Frage geht es nur um das Verhalten des Anwaltes, der die Verjährungsfrage (bewusst) ignoriert und wie diesem zu entgegnen ist.
Danke
M
Ja, das nennt man ‚Säbelrasseln‘. Damit soll die Gegenseite beeindruckt werden und im Idealfall doch noch zahlen. Wenn die Forderung tatsächlich verjährt ist, kann auch der Anwalt nichts mehr machen - bei einem Prozess fällt er auf die Nase.
Wenn sich B ganz sicher ist: einfach Ruhe bewahren. Falls ein Mahnbescheid kommt - widersprechen (Frist beachten).
So ganz verstehe ich deine Frage nicht. Natürlich kann die Gegenseite ein Gericht anrufen, was dann weitere Kosten verursacht. Es versteht sich aber doch von selbst, dass die verjährte Forderung nicht durchsetzbar sein wird, vorausgesetzt, dass der (dann) Beklagte sich auf die Verjährung beruft. Ob der Anwalt etwas weiß oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Es geht nur um die Frage, ob die Forderung verjährt ist. Warum du dir da so sicher bist, weiß ich nicht, aber wenn es denn so eindeutig ist, wie du sagst, ist alles in Butter.
Entgegen dem, was mein Vorredner gesagt hat und was hier auch sehr oft gesagt wird, ist es nicht wahr, dass man nur auf Mahnbescheide reagieren muss und sonst nicht. Auch auf eine Klage muss selbstverständlich reagiert werden.
Guten Tag,
Danke für die Infos. Mir geht es nur darum, daß dem B nicht im nachhinein ein Strick daraus gedreht wird, daß er auf das Anwaltsschreiben nicht reagiert hat und den unbedarften Anwalt so genötigt hat, trotz der ihm nicht bekannten Verjährung zu klagen.
LG
M
Na, es kann nicht schaden, einen kurzen Brief an den Anwalt zu schreiben und sich auf Verjährung zu berufen. Mehr sollte man allerdings nicht schreiben. Nur die Verjährung ist Thema.