Machen wir es mal verhältnismäßig kurz: Ein Mann ist mit dem Auto seiner Freundin gefahren, da ist ihm dann innerhalb eines Wartevorganges an der Ampel jemand hinten draufgefahren! Allerdings behauptet der Fahrer des anderen Autos, dass der Mann das Auto seiner Freundin zurückrollen lies! Also Aussage gegen Aussage! Der Unfallgegner trat auch sehr selbstbewußt auf und rief gleich die Polizei an. Der Mann stellte am Auto seiner Freundin einen kleinen 10 Zentimeter langen Strich im Lack als Schaden fest, beim Unfallgegner lediglich ein berührtes Nummernschild, welches schlimmstenfalls auf 10% der Fläche ganz leicht eingebeult ist!
Mittlerweile wurde von der zuständigen Stadtverwaltung das Bußgeldverfahren auch eingestellt. Man konnte keinerlei Schuld zuordnen.
Der Mann hat gehört, dass bei unklarer Sachlage man den Schaden des Unfallgegners zur Hälfte tragen muss. Der Schaden am Auto des Unfallgegners soll angeblich 50 Euro betragen. Der Mann hat im Internet allerdings auch einen Anbieter gefunden, der Nummernschilder inklusive Versand schon für 10 Euro anbietet!
Fragen:
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Ist es ratsam für den Mann seine Versicherung aus dem Spiel zu lassen, da er sonst wegen ungeklärter Schuldfrage eventuell von seiner Versicherung hochgestuft wird? Er hat auch gehört, dass man bei strittiger und somit leider ungeklärter Schuldrage die Hälfte der Schädigung des Unfallgegners zahlen muss. Außerdem hat er recherchiert, dass immer wenn die eigene Versicherung eine Zahlung übernimmt, dass man dann als Versicherungsnehmer höhergestuft wird. Der Mann glaubt, dass maximalst 25 Euro selbst zu zahlen immer noch besser ist als eine Höherstufung der Versicherung!
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Wieso ist die Schadenshöhe auf 50 Euro für ein leicht angekratztes Nummernschild angesetzt, wenn man im Internet bereits ein neues Nummernschild für unter 10 Euro bekommt?
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Was ist eigentlich mit einer Bagatell - bzw. Lächerlichkeitsgrenze für einen solch geringfügigen Fall, der den armen Mann schon einiges an Nerven gekostet hat?!?
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Hat der Unfallgegner des Mannes überhaupt ein Anrecht auf ein neues Nummernschild, obwohl es nur an vielleicht 10 Prozent der Fläche zerkratzt ist?
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Durch die Versicherung seiner Freundin hat der Mann erfahren, dass sein Unfallgegner wohl tatsächlich einen Anwalt für einen solchen Fall eingeschaltet hat!!! Sollte der Unfallgegner einen Anwalt einschalten, hat dann der Mann diese Kosten eventuell auch mitzutragen und sei es nur anteilig wegen der ungeklärten Schuldfrage? Der Mann ist übrigens rechtsschutzverichert.