Verhalten bei einem Autounfall mit ungeklärter Sachlage

Machen wir es mal verhältnismäßig kurz: Ein Mann ist mit dem Auto seiner Freundin gefahren, da ist ihm dann innerhalb eines Wartevorganges an der Ampel jemand hinten draufgefahren! Allerdings behauptet der Fahrer des anderen Autos, dass der Mann das Auto seiner Freundin zurückrollen lies! Also Aussage gegen Aussage! Der Unfallgegner trat auch sehr selbstbewußt auf und rief gleich die Polizei an. Der Mann stellte am Auto seiner Freundin einen kleinen 10 Zentimeter langen Strich im Lack als Schaden fest, beim Unfallgegner lediglich ein berührtes Nummernschild, welches schlimmstenfalls auf 10% der Fläche ganz leicht eingebeult ist!

Mittlerweile wurde von der zuständigen Stadtverwaltung das Bußgeldverfahren auch eingestellt. Man konnte keinerlei Schuld zuordnen.

Der Mann hat gehört, dass bei unklarer Sachlage man den Schaden des Unfallgegners zur Hälfte tragen muss. Der Schaden am Auto des Unfallgegners soll angeblich 50 Euro betragen. Der Mann hat im Internet allerdings auch einen Anbieter gefunden, der Nummernschilder inklusive Versand schon für 10 Euro anbietet!

Fragen:

  1. Ist es ratsam für den Mann seine Versicherung aus dem Spiel zu lassen, da er sonst wegen ungeklärter Schuldfrage eventuell von seiner Versicherung hochgestuft wird? Er hat auch gehört, dass man bei strittiger und somit leider ungeklärter Schuldrage die Hälfte der Schädigung des Unfallgegners zahlen muss. Außerdem hat er recherchiert, dass immer wenn die eigene Versicherung eine Zahlung übernimmt, dass man dann als Versicherungsnehmer höhergestuft wird. Der Mann glaubt, dass maximalst 25 Euro selbst zu zahlen immer noch besser ist als eine Höherstufung der Versicherung!

  2. Wieso ist die Schadenshöhe auf 50 Euro für ein leicht angekratztes Nummernschild angesetzt, wenn man im Internet bereits ein neues Nummernschild für unter 10 Euro bekommt?

  3. Was ist eigentlich mit einer Bagatell - bzw. Lächerlichkeitsgrenze für einen solch geringfügigen Fall, der den armen Mann schon einiges an Nerven gekostet hat?!?

  4. Hat der Unfallgegner des Mannes überhaupt ein Anrecht auf ein neues Nummernschild, obwohl es nur an vielleicht 10 Prozent der Fläche zerkratzt ist?

  5. Durch die Versicherung seiner Freundin hat der Mann erfahren, dass sein Unfallgegner wohl tatsächlich einen Anwalt für einen solchen Fall eingeschaltet hat!!! Sollte der Unfallgegner einen Anwalt einschalten, hat dann der Mann diese Kosten eventuell auch mitzutragen und sei es nur anteilig wegen der ungeklärten Schuldfrage? Der Mann ist übrigens rechtsschutzverichert.

Die Fragen sollten besser der eigenen Versicherung gestellt werden. Die kann man damit ruhig konfrontieren. Die Versicherung ist nicht nur dazu da, Schäden zu regulieren, sondern auch unberechtigte Forderungen abzuweisen. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass sie den geringfügigen Schaden ohne Kommentar bezahlt, weil es die billigste Lösung ist. 

Wer allerdings bei so einer Sache einen Anwalt beauftragt, muss dies schon sehr gut begründen, sonst bezahlt er ihn selbst - oder seine Rechtsschutzversicherung. Wenn man eine solche hat, kann man sich natürlich der Hilfe eines Anwaltes bedienen. 
Also bleibt auch dieser Weg offen: Rechtsschutzversicherung fragen!

Also das sind schon mal eine ganze Reihe von Fragen.
Der Antwort von Elliot kann ich mich voll anschließen.
Zu den kosten des Nummerschildes kommen natürlich noch die Kosten der Zulassungsstelle, Plaketten usw. dazu, nur ein neues Nummernschild hätte es mit Sicherheit nicht bedurft, sofern das „verbeulte“ noch alle Anforderungen erfüllt.
Wegen solch einem Schaden die Polizei zu rufen, ist nicht nur überflüssig sondern grobe Verschwendung von Steuergeldern, dieses müßte mit einem Bußgeld geahndet werden!
Die Anwaltskosten zahlt in diesem Fall derjenige, der ihn konsultiert, zumal deshalb, weil von der Polizei keine Schuld festgestellt werden konnte.

Hallo!

Die Fragen sollten besser der eigenen Versicherung gestellt
werden. Die kann man damit ruhig konfrontieren. Die
Versicherung ist nicht nur dazu da, Schäden zu regulieren,
sondern auch unberechtigte Forderungen abzuweisen. Es ist aber
wohl davon auszugehen, dass sie den geringfügigen Schaden ohne
Kommentar bezahlt, weil es die billigste Lösung ist. 

In aller Regel ist es nicht klug, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wegen Peanuts zu behelligen. Sobald die Versicherung einen Schaden reguliert, findet unabhängig von der Schadenshöhe eine für den Versicherungsnehmer nachteilige Veränderung beim Schadenfreiheitsrabatt statt. Vier- oder fünfstellige Beträge sind etwas für die Regulierung durch die Kfz- Haftpflicht, zweistellige Beträge grundsätzlich nicht.

Gruß
Wolfgang:

Es kommt natürlich auch darauf an, welche Schadenshöhe entstanden ist und ob es sich deswegen lohnt, in den Clinch zu gehen! Die Empfehlung, Deine Versicherung zu konsultieren, ist au jeden Fall richtig. Wenn diese Dir rät, abzuwarten, weil es keine eindeutige Beweislage gibt, würde ich dies tun. In der Regel bekommt derjenige die Schuld, der aufgefahren ist, es sei denn der andere kann das Gegenteil beweisen!

Hallo dakiha,
„ungeklärte Schuldfrage“ ist immer ein sehr heikles Thema, denn darauf zu antworten ist nicht leicht. Ich war ja nicht dabei …! Aber ich werde dennoch versuchen möglichst objektiv deine Fragen zu beantworten.

  1. Tatsächlich kann es für den Unfallgegner über die Zeit gesehen wesentlich teurer werden, wenn er den Schaden seiner Versicherung meldet (durch Aufstockung des Versicherungsbeitrages). Das scheint ihm offensichtlich egal zu sein, oder er weiß es noch nicht, oder er ist von seiner Unschuld derart überzeugt, dass er meint, garnichts bezahlen zu müssen. Also allein die Meldung beim Versicherer ist meiner Meinung nach völlig unverhältnismäßig. Beide Beteiligte haben  hälftig oder  prozentual den Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen zu tragen, wenn die Polizei die Schuldfrage nicht eindeutig klären konnte. Der Fahrer des ersten Fahrzeugs sollte die Angaben der Polizei zu seinem Vorteil nutzen, denn ein Lackkratzer ist meineserachtens teurer als ein einzelnes Nummernschild des Auffahrenden!

2.Jeder Beteiligte hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ich weiß nicht, wer 50 Euro für ein deformiertes Nummernschild „angesetzt“ hat, auf jeden Fall muss es sich dabei um eine Luxusausführung handeln. Das ist schonmal unzulässig und zum anderen weiß offensichtlich niemand so wirklich, wie alt das Schild war oder ob es nicht sogar schon vor dem „Unfall“ deformiert war …! 50 Euro sind daher ebenfalls völlig unverhältnismäßig.

3.Egal ob Bagatelle oder nicht, wenn der Gegner auf Schadensausgleich besteht, kann man nichts dagegen machen außer klagen! Allerdings sind ja wohl in diesem Fall beide Beteiligte „Geschädigte“ (s.o.)!

4.Das Nummernschild kann also schon alt und deformiert gewesen sein, ob dann ein neues gerechtfertigt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke schon, aber mit Sicherheit nicht für den angesetzten Preis!

5.Für solch eine Lapalie einen Anwalt zu bemühen ist mit Verlaub gesagt geradezu lächerlich und wiederum völlig unverhältnismäßig! Der Unfallgegner scheint (zu-) gut bemittelt zu sein. Aber ja, auch wenn völlig unangemessen, auch die Anwaltskosten müssen ggf. geteilt werden! Ob eine Rechtschutzversicherung da greift, kann ich nicht beurteilen.

Nachdem die Polizei schon längst eingetroffen war, fragte ich den Herrn Unfallgegner ob er unbedingt Anwälte und Versicherung reich machen will; daraufhin drehte er sich zur Polizei um sagte, dass sie mich doch entfernen möge, weil ich ihn belästigen täte!!!

Hai!

In aller Regel ist es nicht klug, die eigene
Kfz-Haftpflichtversicherung wegen Peanuts zu behelligen.

Das sehe ich ganz anders zumal man nicht weiß auf was für Ideen so ein Unfallgegner
im Nachhinein noch kommt.

Sobald die Versicherung einen Schaden reguliert, findet
unabhängig von der Schadenshöhe eine für den
Versicherungsnehmer nachteilige Veränderung beim
Schadenfreiheitsrabatt statt.

Nein, meine Versicherung schickt mir dann die Unterlagen zu, schreibt wieviel sie
berappen mußte und bietet mir an den Schaden zurückzuerstatten.

Vier- oder fünfstellige Beträge
sind etwas für die Regulierung durch die Kfz- Haftpflicht,
zweistellige Beträge grundsätzlich nicht.

Man sollte nichts selbst versuchen, es läuft nichts weg.

Der Plem

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Hai!

Also allein die Meldung beim Versicherer ist meiner
Meinung nach völlig unverhältnismäßig.

Dir ist aber bewußt das in nehezu jedem Versicherungsvertrag steht das jeder Schaden
unverzüglich zu melden ist?

Du empfiehlst also gegen den eigenen Vertrag zu handeln?

Ich bin beeindruckt ob der Antworten hier.

Nochmal es läuft nichts weg, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat kann man
ihn üblicherweise immer noch selbst bezahlen.

Der Plem

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Die Geschichte erinnert mich fatal an eine, die mir meine Schwester erzählt hat: sie stand nachts an einem Bahnübergang und wartete auf das Öffnen der Schranke. Ein unachtsamer anderer Fahrer fuhr ihr hinten auf. Die Heckpartie ihres Wagens war stark beschädigt.

Der Unfallverursacher bahauptete hinterher, SIE hätte beim Anfahren einen Kavalierstart versucht und dabei wohl die Gänge verwechselt, oder sich sonstwie schusselig angestellt und sei IHM rückwärts ins Auto gefahren.

Zeugen gab es nicht.

Frechheit siegt, Aussage gegen Aussage, 50/50?

Armin

Hi.

Bei deiner Story reicht schon ein kompetenter Gutachter und das Thema ist erledigt. Mir fallen da auf Anhieb mehrere Gründe ein… Z.B. reicht die Beschleunigung beim rückwärts Anfahren aus, um das Schadensbild zu verursachen? Reifen-/Bremsspuren am Unfallort? Schadensbilder an den Autos (Heben/Senken von Front/Heck beim Anfahren), etc. pp.

MfG,
TheSedated

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