Hallo!!
Eine Bekannte hat mir erzählt, ihre Freundin, die an der Tankstelle arbeitet, hätte vom Chef die Anweisung, bei einem Überfall keinesfalls dem Räuber das Geld selbst zu geben sondern er muss sozusagen selber in die Kasse greifen, sei wohl versicherungstechnisch wichtig.
Irgendwie kann ich das gar nicht glauben - ist sowas wirklich statthaft, von seinen Angestellten zu verlangen??
Bin ja gespannt was die Experten dazu sagen - danke schonmal!
Sally
Hallo,
Eine Bekannte hat mir erzählt, ihre Freundin, die an der
Tankstelle arbeitet, hätte vom Chef die Anweisung, bei einem
Überfall keinesfalls dem Räuber das Geld selbst zu geben
sondern er muss sozusagen selber in die Kasse greifen, sei
wohl versicherungstechnisch wichtig.
wenn einem eine Pistole an die Schläfe gehalten wird, kann man getrost auf Chefanweisungen pfeiffen. Eigenschutz geht vor.
Gruß
S.J.
hallo,
Ich frage mich, was das für einen versicherungstechnischen Hintergrund haben soll. Raub ist Raub.
Viele Grüße
Andreas
Hallo!!
Hallo,
Eine Bekannte hat mir erzählt, ihre Freundin, die an der
Tankstelle arbeitet, hätte vom Chef die Anweisung, bei einem
Überfall keinesfalls dem Räuber das Geld selbst zu geben
sondern er muss sozusagen selber in die Kasse greifen, sei
wohl versicherungstechnisch wichtig.
Das sieht die zuständige Berufsgenossenschaft Einzelhandel aber anders:
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m3/m3.htm#a7
Irgendwie kann ich das gar nicht glauben - ist sowas wirklich
statthaft, von seinen Angestellten zu verlangen??
Zumindest ist es nicht statthaft, als AG von seinem AN ein verhalten zu verlangen, daß den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auf’s Spiel setzt.
Ich halte es aber für sehr zweifelhaft, daß so eine „versicherungstechnische“ Regel überhaupt existiert. Der AN sollte dafür einen Nachweis verlangen.
Bin ja gespannt was die Experten dazu sagen - danke schonmal!
Sally
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
Zumindest ist es nicht statthaft, als AG von seinem AN ein
verhalten zu verlangen, daß den gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz auf’s Spiel setzt.
Das wird auch kaum jemals der Fall sein, dass eine BG einen Versicherten im Regen stehen lässt. Dummheit ist nämlich mitversichert. Was hingegen sehr gut passieren kann, ist, dass die BG für ihre Kosten (Heilbehandlung, Reha, Rente,…) Regress nimmt bei demjenigen, der seine MA ausdrücklich angewiesen hat, gegen UVVen zu verstoßen. Wird ein MA dann zum Krüppel (oder tot) geschossen, kann das für diesen AG die Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz bedeuten.
Ich halte es aber für sehr zweifelhaft, daß so eine
„versicherungstechnische“ Regel überhaupt existiert. Der AN
sollte dafür einen Nachweis verlangen.
Das hört sich für mich auch sehr spanisch an. Ich tippe mal darauf, dass der AG da was nicht richtig verdaut hat.
Gruß
smalbop
Hi, ich tippe mal es hat nicht mit der Unfallversicherung des AN zu tun sondern mit der Betriebsversicherung des AG, der den Vermögensschaden ja auch ersetzt haben will.
Mit der Hand in der Kasse könnte die Versicherung argumentieren, dass nicht auszuschliessen ist, dass die AN Komplizin war. Vermutlich wird es nur ein Video vonoben herab geben, das die Angst in Inneren der AN nicht mal ansatzweise erahnen lässt.
Gruss B