Daher die Frage: Wie verhält sich heute derjenige Mieter richtig, der in der Vergangenheit regelmäßig eine NK Erstattung erhalten hat und auch zukünftig erwartet und dessen Vermieter nicht pünktlich innerhalb der 12 Monate die NK Abrechnung 2009 zugeschickt hat, worauf der Mieter aber sehnsüchtig wartet, weil er natürlich das Geld braucht.
Hinweis (falls das relevant ist): Der Mieter hat inzwischen korrekt gekündigt und ist ausgezogen.
Was ist der nächste Schritt des Mieters? Was muss gemacht werden?
Der Mieter sollte den Vermieter nochmals auffordern die NK-Abrechnung dem Mieter innerhalb einer Frist zuzusenden oder ihm die Gründe darlegen, warum die Abrechnung noch nicht erstellt werden kann.
Nach Verstreichen der Frist sollte der Mieter einen Anwalt beauftragen.
Dieser wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach dem Mieter raten den Vermieter auf vollständige Rückzahlung der Vorauszahlungen zu verklagen.
Dieser wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach dem Mieter
raten den Vermieter auf vollständige Rückzahlung der
Vorauszahlungen zu verklagen.
…was den Streitwert schön erhöht, verstehe.
Das Problem ist doch ein ganz anderes:
Natürlich kann der Mieter auch auf Erstellen der Abrechnung den Vermieter verklagen (zum Streitwert hierbei möge dir ein Jurist Auskunft geben, denke aber, dass der dann genauso hoch sein wird, nämlich über die Höhe der Vorausleistung), aber was bringt das?
Der Vermieter erstellt dann die Abrechnung, diese weist dann wohlmöglich ein Guthaben zu Gunsten des Mieters aus, sein Geld hat der dann aber immer noch nicht. Zahlt der Vermieter dann nicht, so kann der Mieter dann nochmal den Klageweg beschreiten… ob das besser ist?
Hallo Horst!
Ja, zuerst schon. Dann ging mir das gestern Abend nochmal durch den Kopf und heute morgen lese ich auch nochmal den anderen Beitrag und hab es jetzt verstanden.
Man kann ja nur sinnvoll auf etwas verklagen, was Fakt ist (geleistete Vorauszahlungen) und nicht auf etwas, was noch fehlt (Abrechnung).
So hab ich es mir jetzt mal zusammengefaßt
Danke auch für das Urteil. Das macht Hoffnung. Denn diese Verwaltergeschichte könnte in diesem Fall auch relevant werden.
warten, bis die frist um ist in der der vm nk-nachzahlung nachfordern kann (sofern das nicht gänzlich auszuschliessen ist), mahnen, und falls das nicht fruchtet auf rückzahlung sämtlicher nk-vorauszahlung klagen. auch wenn er im verfahren die nk abrechnet bleibt der vm auf den kosten sitzten und der streitwert ist hoch genug dass sich dein anwalt freut, funktioniert!
Da dies idR eher Tranferempfänger so handhaben mögen würde ein pfiffiger VM eine Abrechnung zusätzlich auch dem Amt schicken. Die teilen dann auch gern die Bankverbindung für die Rückzahlung an den Staat mit, soweit der Staat die Nebenkosten bezahlt hat.
Ach ja, man kann auch Nachträglich einen Sozialbetrug anzeigen, wenn der Transferempfänger diesen Geldsegen nicht dem Amt als Einkommen meldet. Dies wäre eine Straftat, das zusätzlich Geld kosten kann…
Der VM hat also noch alle Möglichkeiten, dass das erstrittene Geld an den richtigen Empfänger kommt.
Zudem können etwaige Ausstände des VM damit verrechnet werden.
btw:
Bei zB laufenden Insolvenzverfahren wäre so eine Anzeige etc. das Ende.
Danke für die Info. Das scheint tatsächlich in dieser Situation die geratene Handlung sein, schön öfter gelesen.
Welche formellen Anforderungen an die Mahnung werden i.d.R. in so einem Fall von Gerichten verlangt? Einschreiben per Einwurf/Nachweis oder reicht ein ganz normaler Brief ohne jegliche Nachweismöglichkeit?
Ist das eigentlich auch irgendwo verbindlich festgeschrieben, dass der Mieter die NK anmahnen muss oder woraus ergibt sich das?
Hallo Mc Leo, hast Du hier versehentlich im falschen Thread gepostet?
Oder steht das doch irgendwie in Bezug zur Frage, was ich nicht auf Anhieb erkennen kann?
Hallo Mc Leo, hast Du hier versehentlich im falschen Thread
gepostet?
Oder steht das doch irgendwie in Bezug zur Frage, was ich
nicht auf Anhieb erkennen kann?
In der Tat.
Wursthand ist ein „alter“ Bekannter, der vor einiger Zeit hier als Experte „komische“ Antworten und Kommentare gab. In dieser längeren „Auseinandersetzung“ „verdiente“ MC dutzende Sterne, Wh keinen.
In Wirklichkeit hat er hier nur Informationen gesammtelt um seinen VM zu verklagen.
Da er nun angab, dass es funktioniert, gibt es nun auch die Bestätigung dazu.
Dies kann natürlich nur für die bekannt sein, die damals mitlasen.
mahnung ist notwendig um ihn in verzug zu setzen. wichtig ist auch, eine angemessene frist für die erstellung der abrechnung zu setzen. da sich ein rechtsstreit abzeichnet ist ein einschreiben sicher nicht verkehrt.
ich glaube hier leidet jemand an stark ausgeprägtem minderwertigkeitsempfinden. ich erkläre dir nochmal die spielregeln: wenn du etwas zu sagen hast, dann zum thema/fragestellung. sonst wird dein beitrag - wie schon so oft - vom mod kassiert.
höre auf ständig deinen belanglosen mist unter meine beiträge zu setzten, denn du bist nichts anderes als ein troll.
ich finde es äusserst blamabel, wenn jemand andauernd seine referenzen herauskramen muss. blöd nur, wenn es aus mangel an sonstigen leistungen nur sternchen sind. für mich das argumentum ad misericordiam schlechthin.
wie ein in allen belangen inkompetenter trottel an sterne herankommen konnte ist mir völlig klar: hier wurde kräftig nachgeholfen!
Es tut doch gut, wenn sich einer selber als unfreundlich und unkompetent darstellt.
Das erspart viel:
ich glaube hier leidet jemand an stark ausgeprägtem
minderwertigkeitsempfinden. ich erkläre dir nochmal die
spielregeln: wenn du etwas zu sagen hast, dann zum
thema/fragestellung. sonst wird dein beitrag - wie schon so
oft - vom mod kassiert.
Eine Meinungsäußerung läßt sich nicht so einfach unterdrücken
höre auf ständig deinen belanglosen mist unter meine beiträge
zu setzten, denn du bist nichts anderes als ein troll.
Schade, so einen M wie dich fehlte mir noch in meiner Sammlung
Wasisn Troll?
ich finde es äusserst blamabel, wenn jemand andauernd seine
referenzen herauskramen muss. blöd nur, wenn es aus mangel an
sonstigen leistungen nur sternchen sind. für mich das
argumentum ad misericordiam schlechthin.
Jaja, wer selber keine Blume hat muß dem andern die Strauß madig machen ;-D
wie ein in allen belangen inkompetenter trottel an sterne
herankommen konnte ist mir völlig klar: hier wurde kräftig
nachgeholfen!
Wursthand ist ein „alter“ Bekannter, der vor einiger Zeit hier
als Experte „komische“ Antworten und Kommentare gab. In dieser
längeren „Auseinandersetzung“ „verdiente“ MC dutzende Sterne,
Wh keinen.
OK, aber dennoch verstehe nicht den Zusammenhang zwischen Transferempfängern und einer NK-Abrechnung. Wurde der Thread nur zufällig ausgewählt, weil der alte archiviert ist oder gibt es wirklich einen Zusammenhang?
Und was bedeutet das mit den Sternen?
mahnung ist notwendig um ihn in verzug zu setzen. wichtig ist
auch, eine angemessene frist für die erstellung der abrechnung
zu setzen. da sich ein rechtsstreit abzeichnet ist ein
einschreiben sicher nicht verkehrt.
Reicht bei einer solchen Inverzugsetzung der Nachweis der Zustellung (Einwurfeinschreiben) oder bedarf es des Nachweises des Erhalts (Einschreiben mit Rückschein)?