Hallo,
ich widersetze mich der Brettbeschreibung, weil ich denke, dass ich hier besser Kollegen vom Fach finde.
Zur Sache:
Bei einem Kunden finde ich folgende Änderungen an der von mir erstellen Installation vor:
Ein Hebezug wurde mit einer YSLY-JZ (Ölflex) Leitung 4x1,5mm² an einer Verteilung angeschlossen. Dort wurde sie durch eine Verschraubung M25 eingeführt. Die Adern der Außenleiter wurden zusammen mit Vedrahtungsbrücken in 6mm² an einen FI geklemmt, welcher eigentlich nur einen 3x32A „C“ Automat versorgt und der an einer Vorsicherung 63A gL hängt. Der vormals direkt am FI angeschlossene 6mm² Neutralleiter wurde auf eine N-Sammelklemme geführt. Diese wurde mit einer blauen Ader in 1,5mm² an den FI angeschlossen.
An einem Ausgang des FI wurde neben der flexiblen 1,5mm² Ader zum Hebezug eine weitere 1,5mm² Ader (starr) angeschlossen, diese versorgt einen neuen 16A „B“ Automaten. An diesem wurden zwei neue Steckdosen angeschlossen. Der FI hat einen Differenzstrom von 300mA.
Es ergebe sich somit folgende Mängel:
- 4adrige Leitung mit Kennzeichnung durch Ziffern statt durch Farben darf nicht Teil der Festinstallation sein
- M25 Verschraubung ist undicht, da die Leitung zu dünn ist
- Verklemmung von 6mm² und 1,5mm² unter einer Klemme
- Absicherung der 1,5mm² des Hebezugs mit 63A (!)
- Reduzierung des Neutralleiterquerschnitts auf ein Viertel der Außenleiter, potenziell 32A Dauerlast auf einem 1,5mm²
- 1,5mm² Brücke zum 16A Automat, Überlast ist dort nicht möglich, aber was wird diese Ader wohl beim Kurzschluss machen?
- Schuko-Steckdosen, die von Laien benutzt werden, mit 300mA an Stelle von 30mA FI
Ich war recht fassungslos, denn die Installation war ansonsten handwerklich OK und der Firmeninhaber sagte, dass sie von der Firma, die den Hebezug installiert hatte, gemacht wurde - dies ist eine Elektromaschinenbau-Firma.
Was macht man da eigentlich?
Ich meine nicht technisch. Den Pfusch habe ich heute dokumentiert und dann beseitigt.
Aber was würdet ihr zwischenmenschlich oder rechtlich machen?