Hallo,
in einem anderen Forum kam eine Diskussion zum Thema gelbe Ampel auf:
Laut StVO bedeutet Gelb:
„Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“
Laut Wikipedia heißt das:
„Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weitergefahren werden aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen brächte.“
Das hieße in der Konsequenz:
Wenn ich bei Gerade-noch-gelb drüberfahre, obwohl ich zuvor locker hätte anhalten können, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür belangt werden.
Was ist korrekt? (Außer dem StVO-Satz natürlich …)
Gruß, Hirse