Im August 2009 bin ich umgezogen.
Bestätigte Kündigung des Versorgers (Strom) mit Zählerstandsdaten, Eigentümeradresse und meiner Aufforderung zur Abschlussrechnung liegt vor.
Nachsendeservice Post für sechs Monate.
Keine Rechnung/Abschlussrechnung des Versorgers erhalten.
Acht Monate später erhalte ich Rechtsanwaltsschreiben (Inkassogesellschaft). Forderungssumme in Höhe und Struktur nicht nachvollziehbar (ehemalig monatl. Abschlagszahlung 30€ Versorger vs. jetzt 200€ Forderung Inkasso).
Wie verhalte ich mich richtig?
Inkassokosten sind oft nicht nachvollziehbar, da diese keiner gesetzlichen Grundlage unterliegen. Sie sollten sich aber am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientieren und müssen nachvollziehbar sein.
Es kommt nun darauf an, was das Inkassounternehmen genau schreibt.
Fordert sie nur zur Zahlung auf -> nicht zahlen, abwarten. Wenn Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Dann wird vor Gericht geklärt, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht.
Hat das Inkassobüro schon einen Vollstreckungsbescheid oder Urteil gegen Sie, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird -> unbedingt zu einem Anwalt gehen, damit dieser Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Überhaupt würde ich empfehlen, die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, vor allem im Hinblick auf die Höhe der Kosten.
Das dürfte sich um die Abschlussrechnung handeln.
Die sollen nachweisen, dass sie die Anschlussrechnung geschickt haben und wohin.
Inkassos werden generell nicht bezahlt es sei denn sie haben nachweislich die Forderung gekauft und auch dann nicht in voller Höhe.
Können die das nicht nachweisen, dann auf den Mahnbescheid warten und dem dann sofort widersprechen dann müssen die klagen und dann prüft das Gericht.Keine Angst vor den Kosten und nicht durch freche ,drohende Schreiben vom Inkasso einschüchtern lassen
Eingeschrieben nachfragen, wie sich die Rechnung im Einzelnen zusammensetzt und weshalb der versorger nie eine Rechnung geschickt hat.
Wird dann behauptet er habe eine geschickt, die Rechnung nochmals schicken lassen
Alles dem Inkasso-Unternehmen schildern und nachfragen, wie sich die Hauptforderung zusammensetzt. Zugang der Rechnungen und Mahnungen des Gläubigers bestreiten - und damit die Rechtmäßigkeit der INkasso-Gebühren (Es liegt dann kein Verzug vor und es kann kein Verzugsschaden geltend gemacht werden.)
Als erstes umgehend die Rechnung vom Versorger anfordern. Ggfs. ist die Rechnung durch den Umzug nich tnagekommen, kommt leider trotz Nachsendeantrag immer mal wieder vor. Der Energieversorger bei dem ich arbeite hat zb einen Vermerk auf den Umschlägen, dass nicht nachgesendet werden soll, sondern mt neuer Anschrift zurück. Wenn sich dasnn nun alles überschneidet kommt es zu Problemen. Nun also die Rechnung prüfen und wenn die ok ist, den Restbetrag an den Versorger überweisen und nich an das Inkassobüro. Meistens verzichten die dann auf die Kosten. Einfach ausprobieren und ggfs. noch mal bei mir melden…
Vielen Dank Birgitt, habe heute per Einschreiben (mit Rückschein) Sachverhalt (ähnlich meiner Beschreibung) adressiert und Original Rechnung mit Absichtserklärung auf Begleichung (soweit Verbrauch; Differenz aus Abshlagszahlung und tats. Verbrauch) adressiert (Kopie an Versorger).
Gespannt what happens!
Dann :
Die Deiner Meinung nach offene Hauptforderung ( ohne Inkasso/RA Gebühren) zweckgebunden und unter Vorbehalt direkt an den Versorger überweisen ?!
Im Überweisungsträger fixieren : Nur HF - Zahlung UV
und gegenüber dem RA die Forderung vollumfänglich zurückweisen.
Den bisherigen Schriftverkehr natürlich aufbewaren
inkassobüros würde ich nie eine vereinbarung treffen da sie dann auch deren gebühren bezahlen müssen. restforderung kann durchaus höher sein als der monatliche abschlag da dann ja nicht mehr monatlich beglichen etc…schreiben sie ihren versorger an und teilen sie ihre sicht mit, das sie auch keine abrechn ung erhalten haben in angemessen zeitraum. sagemn denen klar das sie keine inkassokosten übernehmen und sie eine ordentlich endabrechn ung erwarten und keine zahlungsaufforderung mit fester summe die nicht nachvollziehbar ist. ansonsten lassen sioe es auf einen rechtsstreit ankommen nehmen sie sich einen anwalt