Verhalten bei Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo,

mal angenommen ein Pärchen sucht eine Wohnung und findet ein Einfamilienhaus, dass in drei Parteien aufgeteilt ist. Ihnen wir die mittlere Etage angeboten mit der Aussage des Vermieters, er suche aber langfristige Mieter!.
Nun ist das Pärchen eigezogen, hat sich allerlei Sachen für die Wohnung gekauft ( Bett reingebaut ( kein Standard ) Küche reingeplant, 10m Vorhang für den Wintergarten etc. ) und schon nach 6 Monaten kommt die Info, der Vermieter hat einen Käufer für das Haus gefunden, welcher Eigenbedarf hätte.
Das Pärchen steht ziemlich blöd da, weil glaube ich bei Eigenbedarf 3 Monate Kündigung rechtens wären.
Kann sich das Pärchen da irgendwie wehren oder ist jetzt alles für die Katz? Es wurde extra eine Mietpreisbindung etc. für 3 Jahre vereinbart und jetzt muss man direkt wieder rauss.

Noch eine zweite Frage:
Mal angenommen der Vermieter will jetzt mit dem Pärchen über die mögliche Kündigung reden, um das Ganze über eine Abfindung zu regeln.
Was sollte man hier so verlangen?
Das Pärchen hat ja nun schon an die 10.000€ in die Wohnung gesteckt und Möbel gekauft, die sicher nicht in eine nächste Wohnung passen.

Hallo,

grundsätzlich gilt erstmal: (Ver)Kauf bricht Miete nicht!

nach 6 Monaten kommt die Info, der Vermieter hat einen Käufer
für das Haus gefunden, welcher Eigenbedarf hätte.

Das ist aber Sache des Käufers und nicht des jetzigen Vermieters.

Das Pärchen steht ziemlich blöd da, weil glaube ich bei
Eigenbedarf 3 Monate Kündigung rechtens wären.

Es gelten die gesetzlichen bzw vereinbarten Fristen. 3 Monate sind meines Wissens die Regel.

Mal angenommen der Vermieter will jetzt mit dem Pärchen über
die mögliche Kündigung reden, um das Ganze über eine Abfindung
zu regeln.

Wenn der Vermieter so nett ist: zugreifen.
Grundsätzlich sehe ich da aber schwarz.

Was sollte man hier so verlangen?
Das Pärchen hat ja nun schon an die 10.000€ in die Wohnung
gesteckt

Das ist jedermanns höchstpersönliches Problem, was er in fremder Leute Eigentum steckt, es sei denn es war im Mietvertrag besonderes vereinbart.

und Möbel gekauft, die sicher nicht in eine nächste
Wohnung passen.

Da muss man eben flexibel sein. Oder war das im Hundertwasserhaus und ihr habt euch extra runde Schränke anfertigen lassen.

Alles in allem ärgerlich, aber m.E. nicht zu ändern.

Gruß
Wawi

Ach ja: Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen u.a. bei Zeitmietverträgen.

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Was würde passieren, wenn sich das Pärchen weigert auszuziehen.
Soweit ich weiss würde ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.
Wer trägt hier die Verfahrenskosten und wie hoch fallen diese normalerweise aus?