Hallo celentano,
wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitsgeber nicht mehr wohlfühlen, sollten Sie sich mal nach was Neuem umschauen - allein schon, damit Sie selbst mi Ihrem Job zufrieden sind.
Nun ist das „Nahelegen der Suche nach einem neuen Job“ ja noch keine Kündigung. Eine Küdigung muss schriftlich erfolgen, und es müssendie Kündigungsfristen eingehalten werden.
Liegt Ihnen eine schriftliche Kündigung vor, sollten Sie überlegen, ob diese gerechtfertigt ist. Sprich: Gibt es nicht einen anderen Kollegen im Betrieb, der kürzer dabei ist und einen vergleichbaren Job macht? Im Zweifel lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen. Damit sollten Sie sich aber beeilen - die Frist für einen Widerspruch ist sehr kurz (3 Wochen o.ä.)
Liegt Ihnen keine Kündigung vor, müssen Sie auch nicht aktiv werden - es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie auf einen solchen Hinweis reagieren oder nicht.
Viele Grüße
tinastar