Verhalten bei Kündigung!

Hallo,

auf keinen Fall selbst kündigen!!!

Wenn die Kündigung ausgehändigt wird, sofort einen Anwalt aufsuchen und auf Wiedereinstellung klagen.
In den meisten Fällen springt, je nach Betriebsgröße, eine Abfindung dabei raus.

Sollten die Sticheleien schlimmer werden, geh zum Arzt
und lass Dich wegen Mobbing krankschreiben.

Gruß Bukatcho

Noch ein paar Fragen:

  1. D. Aufforderung z. Suche n. einem anderen Job, war d. in Gegenwart v. Zeugen ?
    Stichwort Beweisbarkeit.

  2. Auf keinen Fall kündigen bevor ein neuer Arb.vertrag unterschrieben ist.

  3. Ansonsten kann ich hnen nur empfehlen einen FA Arb.recht aufzusuchen u. sich dort jur. beraten zu lassen.

Hallo,
zunächst: Wie viele Arbeitnehmer arbeiten in ihrem Betrieb? Das ist wichtig, um zu wissen, ob das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist (was bei einer späteren Kündigung erhebliche Bedeutung hat). Gibt es einen Betriebsrat? Für den Betriebsrat gibt es einige Möglichkeiten, einem solchen Arbeitgeberverhalten entgegenzutreten. Ansonsten bleibt gegenwärtig nur der Rat an Sie, nicht selbst zu kündigen oder ihr Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zu beenden, es sei denn, Sie haben eine sofortige Anschlussbeschäftigung. Führen Sie die Ihnen auferlegten Tätigkeiten aus und nur diese. Sollte Ihr Arbeitgeber meinen, dass Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, muss ER reagieren.

So weit, mehr kann augenblicklich dazu nichts gesagt werden. Viel Glück und Grüße

Hallo celentano,

wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitsgeber nicht mehr wohlfühlen, sollten Sie sich mal nach was Neuem umschauen - allein schon, damit Sie selbst mi Ihrem Job zufrieden sind.

Nun ist das „Nahelegen der Suche nach einem neuen Job“ ja noch keine Kündigung. Eine Küdigung muss schriftlich erfolgen, und es müssendie Kündigungsfristen eingehalten werden.

Liegt Ihnen eine schriftliche Kündigung vor, sollten Sie überlegen, ob diese gerechtfertigt ist. Sprich: Gibt es nicht einen anderen Kollegen im Betrieb, der kürzer dabei ist und einen vergleichbaren Job macht? Im Zweifel lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen. Damit sollten Sie sich aber beeilen - die Frist für einen Widerspruch ist sehr kurz (3 Wochen o.ä.)

Liegt Ihnen keine Kündigung vor, müssen Sie auch nicht aktiv werden - es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie auf einen solchen Hinweis reagieren oder nicht.

Viele Grüße
tinastar

hallo celentaro
du solltest erst einmal die ruhe bewahren.
mein tipp: such dir in ruhe einen neuen arbeitgeber, wenn du einen gefunden hast, erst dann solltest du kündigen und wechseln. es macht keinen sinn täglich unzufrieden zur arbeit zu gehen.

kündige bitte nicht selbst ! dann hast du erst einmal keinen anspruch auf arbeitslosengeld !

gruß paule

Das ist ja nun keine rechtliche Frage. Da geht es doch eher darum, was man tun möchte, um sich wieder wohl zu fühlen. So etwas sollte man mit Freunden und Familie besprechen.

Einen Kündigungsgrund gibt es anscheinend nicht, sonst würde es einem nicht „nahe gelegt“ werden. Das ist nur sanfter Druck.

Also, dazu kann ich nichts raten. Da muss man abwägen, wieviel es einem Wert ist, den Stress auszuhalten.