Folgender hypothetischer Fall: ein Inkassounternehmen treibt eine berechtigte Forderung bei einem Gläubiger per Brief ein. Geschuldeter Betrag ist minimal, ca. 10 Euro, die Gesamtforderung des Inkasso beträgt ca. 50 Euro. Gläubiger ignoriert Briefe, geforderte Summe steigt. Inkasso schickt Vergleichsangebot über 50 Euro. Gläubiger nimmt Vergleich an, antwortet dies dem Inkasso per Einschreiben und zahlt die volle Vergleichssumme fristgerecht. Inkasso bedankt sich für die erste Rate und fordert nun zusätzliche 50 Euro als zweite Rate. Gläubiger ignoriert weitere Briefe. Gläubiger erhält gerichtlichen Mahnbescheid über die ürsprüngliche Forderung vom 10 Euro plus Gebühren und Gerichtskosten etc., Forderung nun nocheinmal ca. 100 Euro. Wie würde sich ein rechtskundiger Gläubiger in diesem Fall verhalten?
Beste Grüße
Rudi
Es wäre gut, wenn du den exakten Text des Vergleichsangebotes hier zitieren könntest.
Es wäre gut, wenn du den exakten Text des Vergleichsangebotes
hier zitieren könntest.
Erstmal: in meiner Fallbeschreibung habe ich Gläubiger und Schulder verwechselt; überall da wo „Gläubiger“ steht, soll es natürlich „Schuldner“ lauten.
Das Vergleichsangebot lautet wie folgt:
„Wir möchten die Angelegenheit wirklich zu einem Abschluss bringen und unterbreiten Ihnen nachfolgend, ein aus unserer Sicht wirklich großzügiges Angebot, welches Sie auf jeden Fall annehmen sollten. Das sieht wie folgt aus: Sie zahlen eine einmalige Vergleichssumme in Höhe von EUR 50 bis zum xx.xx.xxxx. Die Forderung ist dann für Sie erledigt! ODER Sie zahlen auf die Gesamtforderung in Höhe von EUR 60 monatliche Raten in Höhe von EUR 30, hier eingehend zum 01. eines Monats, erstmals zum xx.xx.xxxx. Bitte bedenken Sie auch: zahlen Sie die Vergleichssumme nicht zum vorgenannten Termin oder kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, ist wieder die ursprüngliche Gesamtforderung abzüglich geleisteter Zahlungen und zuzüglich der weiter entstandenen Zinsen sofort zur Zahlung fällig.“
Sie zahlen eine einmalige Vergleichssumme in Höhe von EUR 50 bis zum xx.xx.xxxx.
Wurde bis zum genannten Datum gezahlt?
Falls ja ist die Sache erledigt.
Antwortschreiben mit Kopie dieses Schreibens aufsetzen, Kopie des Kontoauszuges beilegen. Diesen Satz und die Zahlung farblich hervorheben.
Jegliche weitere Forderung ablehnen. Weil keine Schuld mehr existiert.
Auch ich meine, dass der Vergleich besagt, dass wirklich alles durch die Zahlung erledigt ist. Darum Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.