Jemand wurde zum 31.12.13 fristgerecht aus „Betriebsbedingten Gründen“ gekündigt. Es wurde keine Abpfindung gezahlt. Der Arbeitnehmer hat sich gesetzmäßig zum 01.01.14 arbeitslos gemeldet. Der Termin vor dem Arbeitsgericht ist erst im Januar. Wie verhält sich der Arbeitnehmer ab dem 02. Januar? Muß er zur Arbeit wegen schebenden Verfahren (Arbeitskraft anbieten), oder ist die Kündigung vorläufig rechtskräftig?