Hallo, ich habe Probleme mit meiner Hausverwaltung.
Versuche denen nun schon seit nunmehr fast drei Monaten zu erklären, dass ich ein Problem mit der Dusche habe, da ich die Temperatur des Wassers nicht richtig regeln kann (ich nehme an, dass die Mischbatterie kaputt ist). Nur von der Hausverwaltung kommt immer nur, dass jemand rausgeschickt wird um das Problem zu beheben. Doch bisher ist nichts dergleichen geschehen.
Habe da schon mehrmals angerufen und bin mittlerweile dazu übergegangen, alles nur noch schriftlich zu machen. Doch auf Briefe reagiert die Hausverwaltung leider erst recht nicht.
Wie soll ich mich weiterhin verhalten? Kann ich mit vorheriger Ankündigung die Miete kürzen? Oder was kann ich noch tun, als denen weiter auf die Nerven zu gehen?
Hallo,
das mit der Mietminderung ist generell schonmal eine gute Idee, allerdings haben Sie ja dann erstmal noch immer das Problem mit dem Wasser.
Was genau tut die Mischbatterie denn nicht ? Ist das Wasser immer nur kalt oder immer nur zu heiß ? Hier könnten Sie dann nämlich mehr Miete mindern, weil der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht mehr gegeben ist. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt nun mal auch die Möglichkeit der Körperpflege. Hier würde ich sagen, dass 10% der Miete gekürzt werden können.
Ist es jedoch so, dass beim Duschen die Temperatur immermal wieder nur schwankt aber ein Duschen/Waschen durchaus möglich ist würde ich nur 5% der Miete mindern.
Aber wie oben bereits geschrieben löst das ja erstmal Ihr Probelm nicht. Bis zur nächsten Mietzahlung vergeht ja nun noch ein ganzer Monat und ob die Hausverwaltung dann unverzüglich reagiert, nachdem sie dies bislang nicht tat, ist doch eher fraglich.
Ich würde an Ihrer Stelle einen letzten Brief aufsetzen, mit der Bitte den Mangel zu beheben, eine Frist setzen und auch darauf hinweisen, dass Sie, falls nun von der Hausverwaltung noch immer keine Rückmeldung kommt, eben eine neue Armatur einbauen (lassen) und die entstandenen Kosten von der nächsten Mietzahlung abziehen werden.
So kommen Sie hoffentlich wieder zu einer angenehmen Dusche !
Viele Grüße
Stepahnie Skerde
p.s. dies ist KEINE verbindliche Rechtsauskunft
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Hallo beckersilvia,
natürlich ist eine Mietkürzung nach vorheriger Ankündigung möglich. Aber bevor dieser Schritt getan wird, würde ich erst einmal meinen Mietvertrag befragen, was da zu kleinen Reparaturen an Fenstergriffen, Wasserhähnen usw. steht. Oft sind dort solche Reparaturen bis zu einem festgelegten Betrag als Mietersache vereinbart.
Sofern dort nichts steht. oder der Betrag so gering ist, dass die Reparatur diesen übersteigt, dann würde ich zum Mieterverein gehen und von dort einen Brief schreiben lassen und mich über die Höhe der erlaubten Mietminderung beraten lassen.
Alle Maßnahmen gegen die Hausverwaltung würde ich aber erst einleiten, nachdem ich einen Versuch zu einem persönlichen Gespräch unternommen hätte. Zu diesem Gespräch würde ich einen vorgefertigten Brief mitnehmen, in dem ich der Hausverwaltung eine Frist zur Beseitigung des Mangels setze, bei Nichteinhaltung der Frist würde ich die Beauftragung einer Fachfirma androhen und darauf hinweisen, dass ich den Rechnungsbetrag von der nächsten nachfolgenden Miete einbehalten würde.
Diesen Brief persönlich übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass es einen Zeugen geben sollte, der bezeugen kann, dass der Inhalt des Briefumschlages auch tatsächlich der angesprochene Brief ist. Es soll schon Hausverwaltungen gegeben haben, die behauptet haben, dass der Umschlag nur mit Leerseiten gefüllt war. Also am besten dem Postbeamten den offenen Briefumschlag, den Originalbrief und eine Kopie davon in die Hand geben, ihn bitten die Seiten zu vergleichen, das Original in den Umschlag zu stecken und die Übereinstimmung auf der Kopie zu bescheinigen. Da der Postbeamte dann auch den Brief direkt zur Beförderung behält, ist die Beweiskette vollständig und notfalls auch gerichtsverwertbar.
Als weitere Möglichkeit könnte natürlich auch der Eigentümer des Hauses (hilft nur bei Privatpersonen) angesprochen werden, vielleicht weiss der gar nichts von der Qualität seiner Hausverwaltung.
Ich bin kein Rechtsanwalt, daher kann ich natürlich auch keine rechtssichere Auskunft erteilen, aber der Weg den ich beschrieben habe führt erfahrungsgemäß zum gewünschten Erfolg.
Viel Glück und hoffentlich bald wieder regelbares Duschwasser.
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Liebe Silvia Becker,
ich habe selbst als Hausverwalter gearbeitet und manchmal wegen Überhäufung mit Arbeit auch Wochen gebraucht, eine Reparatur zu organisieren, weil ich blöde Anweisungen des Hauseigentümers befolgen mußte. Ich stehe aber auf der Seite der Mieter. Schau zunächst mal, ob alle Sicherungen für die Brause drin sind.
Wenn ja, dann schreibst Du Dir auf, was Du wann unternommen hast, wenn Du bereits was schriftlich gemacht hast, nimm das dazu, und den Mietvertrag, und geh damit zum nächsten Mieterverein. Zur Höhe der berechtigten Mietminderung kann der Mieterverein auch Auskunft geben. Da müsste jemand beurteilen können, wie dem Vermieter am Besten geantwortet wird. Du musst aber auch ein bißchen aufpassen, dass da nicht jemand sitzt, der seinen Privatkrieg gegen Vermieter führt und dann Blödsinn verzapft, der leicht zu widerlegen ist. Das bringt Dir garnichts. Am schlagkräftigsten natürlich, wenn ein vernünftiger Brief vom Mieterverein geschrieben wird, aber manche machen das nur wenn Du es erstmal selbst nach ihren Anweisungen probierst. Normalerweise müßte der Vermieter bei einem normalen Vertrag innerhalb von ein paar Tagen den Mangel abgestellt haben. Es liegt also wahrscheinlich schon ein Verschulden seinerseits vor. Wenn Du nun zusätzlich deutlich machst, wieso Du die Dusche garnicht nutzen kannst, z.B. weil das Wasser oft zu kalt oder zu heiß ist, macht das zusätzlich Druck. Das wäre ja eine Einschränkung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs der Mietsache, und das wiederum kann die Grundlage für eine Mietminderung sein.
Falls Du Kinder hast, wäre das zusätzlich ein sehr schwerwiegender Grund, die Miete zu kürzen. Es setzt den Vermieter in die Position, dass er indirekt dafür verantwortlich wäre, wenn sie krank werden oder sich an einer (beispielsweise) plötzlich auf brühend heiß schaltenden Dusche verletzen. Normalerweise reicht ein Brief vom Mieterverein, damit der Vermieter dann auch in Zukunft besser mit Dir umgeht. Oder es stellt sich heraus, dass es eine ganz üble Vermietung ist, und das ist ja auch gut zu wissen, um sich rechtzeitig was Anderes zu suchen.
Viel Erfolg! buzz
Hallo Silvia,
ich würde es erst noch einmal mit einem Schreiben an den Eigentümer versuchen, der die Hausverwaltung als Kunde nochmals auffordern sollte, etwas in dieser Angelegenheit zu unternehmen.
Lege dar, wie oft Du Dein Problem schon an die Hausverwaltung weitergegeben hast. Gleichzeitig würde ich mit einer Mietkürzung drohen. Dieses Schreiben sollte in Kopie an die Hausverwaltung gehen. Wenn Du damit noch nicht weiterkommst, würde ich an Deiner Stelle sofort zum Mieterverein oder zur Mieterhilfe (Telefonbuch oder Internet) gehen und mich als Mitglied registrieren lassen. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht sehr hoch und Du bekommst hier Rat und Tat. Wenn eine Hausverwaltung erst einmal Post bekommt von einem Mieterverein wird Sie nervös. Die Mietkürzung setzt die Hausverwaltung natürlich auch unter Druck, da Sie diese Kürzung vor dem Eigentümer zu verantworten hat. Die Höhe der Kürzung kann Dir der Mieterverein berechnen. Es ist natürlich noch zu klären, ob die Hausverwaltung auch tatsächlich die Mietverwaltung für dieses Objekt durchführt oder nur die WEG-Verwaltung, d.h. ist sie zuständig für die Verwaltung der Mieter, sprich Mieteinzug, Abrechnung usw. oder nur für die Eigentümer, d.h. es wird nur eine Abrechnung für die Eigentümer gemacht und alle Belange können nur mit dem Eigentümer besprochen werden, die Abrechnung kommt vom Eigentümer, der die umlagefähigen Kosten Dir in Rechnung stellt. In diesem Fall wäre die Hausverwaltung natürlich der falsche Ansprechpartner, da sie nur mit dem Eigentümer zu tun hat, der sich bei Reparaturen bei seiner Hausverwaltung melden muss, der Mieter kann direkt in diesem Fall sich nicht an die Hausverwaltung wenden. Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Viele Grüße
Simone
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Hallo,
meistens reagieren Hausverwaltungen erst, wenn man mit mietminderung kommt. teile denen also am besten mit, dass Du die miete zum nächsten Monatsersten minderst, aus dem laut Schreiben vom … und telefonischen Benachrichtigungen vom … - am besten per Einschreiben.
unter folgendem Link ist ein Präzedenzfall wegen unbenutzbarer Dusche aufgeführt, es wurde eine Mietminderung von 16% als angebracht gesehen!
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_s.htm
viel Erfolg,
Gruß
Lutz