Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte eine Anwältin aufgesucht, die mir am Telefon beim kurzen Erstgespräch schon Erfolgsaussichten des Prozesses in Aussicht gestellt hatte.
Nach persönlichem Aufsuchen in ihren privaten Räumen (von Kanzlei konnte keine Rede sein) hat sie alles nochmals bekräftigt, (ich wurde von einem Immoblienmakler auf Provisionzahlung des von mir angebotenen Objektes verklagt, obwohl keine Provisionzahlung vereinbart war, und der Makler auch Nebenpflichten verletzt hatte) bis ich ihr die Unterschrift für die Vollmacht erteilt hatte.
Im Notarvertrag stand dann die Provisonszahlung.
Ich konnte mich aber nicht auf den Vertrag konzentrieren, weil der Makler den Käufern die sofortige Übernahme des Objektes (ohne meine Zustimmung und Rücksprache) zugesichert hatte und ich im laufenden Notartermin eine Person finden mußte, die die Käufer zumindest für das Ausmessen der Räume ins Haus lassen würde und diese beaufsichtigen würde.
(dazu muß ich betonen, es handelte sich um den Verkauf meines Elternhauses, wo ich schon seit 20 Jahren nicht mehr lebe und somit echt Panik hatte eine vertrauensvolle Ansprechperson zu finden.
Während der Makler den Hausschlüssel für die Besichtigungen hatte war plötzlich die Heizung ausgestellt gewesen. Wäre ich nicht intuitiv zu meinem Haus gefahren und hätte nach dem rechten gesehen, wären im letzten sehr kalten Winter alle Rohre verfroren und der Käufer hätte vermutlich den Kaufpreis weiter drücken können.
Ich weiß nicht, ob der Makler nicht nur einseitig zugunsten des (sehr vermögenden Käufers, den die LBS/ Sparkasse auch als neuen Kunden begrüßen wollte, )gehandelt hat.
Die REchtsanwältin erzählte mir noch ausführlich und abfällig über Ihren letzten Arbeitgeber einen ortsansässigen Immoblienmakler (damit ich vermutlich zur Vollmachtserteilung bewegt werden sollte, weil sie jetzt auf Seiten von Personen stehe, die sich gegen Makler wehren wollen.)
Die Wohnung der RA sah in keinster Weise nach einer Kanzlei aus, ein Firmenschild fehlte und es gab auch kein abschließbaren Aktenschrank, obwohl sie mit Ihrer Freundin (wie sie mir erzählte) in „eheähnlicher“ Gemeinschaft die Wohnung bewohnte.
Wenn sie nicht die Erfolgsaussichten des Prozesses immer wieder betont hätte, hätte ansonsten ein jeder diese „Wohnung“ fluchtartig verlassen (ich mußte dort auf einem alten abgeschabten Sofa sitzen).
2 Geschäfstage später ruft sie mich an und kanzelt mich am Telefon ab, wenn ich einen derartigen Notarvertrag unterschrieben hätte, sollte ich mich auf meinen Geisteszustand untersuchen lassen (mein Ehemann hat das Gespräch entsetzt mit angehört) und sie lege das Mandat nieder, da sie an Ihren Ruf denken müssen.
Ich glaube mit Ihrer Beleidiung wollte sie mich aus der Reserve locken, dass auch ich sie beleidigen würde und sie dadurch das Mandat niederlegen hätte können.
Das habe ich aber nicht getan.
Anschließend sollte ich Ihr Honnorar zahlen, was ich jedoch nicht wollte.
Dann folgte der Mahnbescheid, den ich zurück gehen ließ.
Sie erhob dann Klage, obwohl sie wohl eine „Anspruchsbegründung“ hätte einreichen müsse
wie das Gericht der Anwältin mitteilte.
Und dann hat das Gericht der Anwältin noch folgenden Text mitgeteilt:
"Die Klägerin (immerhin eine Volljuristin) wird darauf hingewiesen, dass die Gebühr Nr. 2100 VV der Anlage 1 zu § 2 Abs. " RVG nicht verlangt werden kann, weil sie nicht zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mandatiert worden war (vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage, RVG Nr. 2100 VV, Rn. 10 ff)
Und dann wurde ihr eingeräumt innerhalb von 14 Tagen Stellung zu nehmen.
Anschließend im nächsten Schreiben änderte die RA
dann ihre Anspruchsgrundlage und bestritt alles was ich (keine Juristin und wirklich alles ehrlich) aufgeführt hatte.
Die RA (Klägerin) änderte jetzt ihre Anspruchsgrundlage in 2300 RVG.
Meine Frage:
Ist es ein korrektes Verhalten vom Gericht/Richter, dass er die Volljuristin auf Ihren Fehler aufmerksam macht, damit sie diesen korrigieren kann?
Oder kann man den Richter als befangen ablehnen, aber was folgt dann (keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus"?
Es war nur ein schriftliches Verfahren vom Gericht angeordnet worden ohne dass man noch ein Rechtsmittel dagegen einlegen hätte können.
Hätte die Rechtsanwältin nicht den Prozess bzw. ihre Klage nicht schon aus formal rechtlichen Gründen verloren (wegen falscher Anspruchsgrundlage) wenn nicht der Hinweis des Richters erfolgt wäre, denn schließlich muß der Hinweis wichtig gewesen sein, sonst hätte sie die Anspruchsgrundlage nicht abgeändert.
Was soll ich tun?
Diese Anwältin hat nur gelogen und anscheinend so lange, bis Sie meine Unterschrift zur Abrechnung hatte.
Bitte um eine schnelle Antwort.
Vielen herzlichen Dank vorab.