Verhalten im Stau

Hallo,
angenommen, jemand (A) steht im Berufsverkehr mitten in einem Stau vor einer Ampel. Diese befindet sich im Tal, A ca. 300m davor auf einem Hügel. Da davon auszugehen ist, daß es wie immer nur langsam vorangehen wird, stellt A den Motor ab und lässt je nach Gelegenheit den Wagen rollen. Da der Hügel nicht sehr steil ist, dauert es jedesmal etwas, bis der Wagen in Schwung kommt und es entsteht dadurch immer eine etwa 10-20m große Lücke vor dem Wagen von A, die natürlich nach dem Anhalten wieder geschlossen ist.
1.Frage: Ist es eine unerlaubte Belästigung der Nachfolgenden, die ihren Motor laufen lassen? Immerhin könnten sie ja schneller vorankommen, wenn auch A mit Motorhilfe beschleunigt und die Lücke vor ihm klein hält. Andererseits bewegt sich die Schlange natürlich dadurch auch nicht schneller über die Kreuzung.
2.Frage: Macht sich jemand, den die Geduld verlässt, strafbar, wenn er in dem Moment, wenn die Lücke groß genug ist, einfach A überholt und sich vor ihm wieder einordnet? Wobei während dieser Zeit kein Gegenverkehr vorhanden, also eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
3.Frage: Ändert sich etwas, wenn es sich nicht um einen Stau im Berufsverkehr vor einer Ampel handelt, sondern z.B. um einen Stau an einer Unfallstelle auf der Autobahn o.ä.?

Gruß und Danke im Voraus
Axel

perönliche !!Meinung!!
Hallo,

mir persönlich geht das tierisch auf den Keks wenn das jemand so macht, oder in super-schleichgeschwindigkeit aufschließt.

Ich finde das echt schlimm!

Einmal fuhr ich an eine Ampel ca. 300m davor sah ich das der PKW an der vor wenigen Sekunden grün gewordenen Ampel „immer noch“ steht, ich fuhr bis an die Ampel und er bewegte sich nicht. Ich scherte aus und setzte zum überholen an, in dem Moment ist er losgefahren, ich auf’s Gas und vor ihm rein.

Hätte ich einen Unfall damit verursacht, wär ich sicher dran gewesen, da hätte auch meine Meinung das er eventuell Fahrzeugpromleme hätte nichts geholfen.

Perönlich sage ich das man jeden überholen darf, egal wie und wo, außer im Überholverbot und ohne überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, bzw. gefährdung anderer. So steht es im Lehrmaterial meiner Fahrschule (denke ich).
Deswegen ist ein Überholen, wie du es beschreibst, vollkommen legitim!
Den Gedanken hatte ich auch schon, und war auch schon nahe dran.

Des weiteren sollte man überlegen ob es zulässig ist sein Fahrzeug so wie die Person rollen zu lassen.
Denn das glaube ich nicht.
Angenommen es kommt ein Krankenwagen oder eine andere Notsituation!
das finde ich sollte verboten gehören!
Gesweiteren fördert dies den Verschleiss (meinung), und natürlich die Nerven der Folgenden, auch denen Ihr Fahrzeug wird meiner Meinung nach deswegen beschädigt (Kuplung etc.)

Gruss

daniel
das war alles nur meine Meinung

Hallo.

immer nur langsam vorangehen wird, stellt A den Motor ab und
lässt je nach Gelegenheit den Wagen rollen.

Mal am Rande des Teiches gefragt : Weißt Du, was nach Motorabstellen mit der Bremse und der Lenkung passiert? Bremskraftverstärker und Servuslenkung verabschieden sich, so dass der Betreffende im Falle eines Falles eine Überraschung erleben wird. Im Unfallfall *g* wird derjenige für das Motorabstellen noch extra eine mitbekommen …

Leerlauf, wenn man schon sieht, dass es ein paar Meter später nicht mehr weiter geht, halte ich für OK. Aber 300 m im beschleunigten Schrittempo sind zu viel - hinter demjenigen befinden sich evtl. noch Fahrer vor anderen Ampeln, und Onkel Schwungnutzer verursacht mit seiner schaumgebremsten Rollerei einen wunderhübschen Rückstau. Das wiederum ist eine vermeidbare Behinderung, Belästigung oder weißderuhu. Man kann alles übertreiben,

meint kw

Hallo Axel!

Mal ganz abgesehen von deinen Fragen habe ich damals in der Fahrschule gelernt, dass man (z.B. wie du beim Bergab-Rollen) den Motor nicht ausmachen darf, da die Bremsleistung (da motorunterstützt) erheblich vermindert wird und auch die Lenkung (zumindest bei Servo) nicht mehr so sicher funktioniert. Aber ein Verkehrshindernis bist du m.E. nicht, schließlich bleibt der Verkehr dadurch flüssig, wenn man nicht ständig abrupt anfährt und wieder hält. Auf der Autobahn ist es ja irgendwie dasselbe… Mehr fällt mir gerade nicht ein.

Schönen (staufreien :smile:) Tag noch,
Juli

Hallo,

über die negative Wirkung auf Bremse und Lenkung bei ausgeschaltetem Motor wurde ja schon berichtet (es gab auch schon Idioten, die den Schlüssel abgezogen haben, was besonders üble Auswirkung auf die Lenkung hat :smile:).
Man sollte immer abschätzen, ob evtl. an einer weiter zurückliegenden Ampel durch dieses Verhalten weniger Autos passieren können. Ansonsten ist eigentlich nichts dagegen zu sagen. Viele Automatikfahrer machen es auch auf der Ebene ähnlich: Bremse lösen und einfach laaaaangsam anrollen lassen.

Es gibt schlimmere Sachen: zB nicht blinken im Kreisverkehr oder wenn dich der letzte in einer Schlange reinlassen willst (damit rechnet man dann eigentlich nicht mehr).

Gruss, Niels

durchaus ok.
Hi,

zwar sind die Einwendungen meiner Vorantworter berechtigt;
mit den Daten jedoch, die du angegeben hast, würde ich es allerdings genauso machen. Das ist sowohl technisch als auch verkehrstechnisch unbedenklich.
Gruss,

Servus Axel.

Dein Verhalten ist sehr Umwelt- und Anwohner freundich.
Weit vor Der Ampel am Ortseingang von Winnenden aus Richtung Backnang kommend bergab steht sogar eine große amtlich aufgestellte Talel „bei Stau bitte Motor abschalten“.
Überholt werden darf hier nicht, da durchgezogene Linie.

Die müßte als Antwort reichen.
gruß richy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Richard,

meinst Du den Stau auf der B14, wo schon Harald Schmidt mal drauf „rumgeritten“ ist?

Ich bin auch mal sehr langsam von BK nach Stuttgart gefahren…

Gruß
Winni

PS: das war glaube noch zu DM-Zeiten, und ich war nur 5 Monate in BK…

Servus Axel.

Dein Verhalten ist sehr Umwelt- und Anwohner freundich.
Weit vor Der Ampel am Ortseingang von Winnenden aus Richtung
Backnang kommend bergab steht sogar eine große amtlich
aufgestellte Talel „bei Stau bitte Motor abschalten“.
Überholt werden darf hier nicht, da durchgezogene Linie.

Die müßte als Antwort reichen.
gruß richy

genau den.

Hallo kw,

Mal am Rande des Teiches gefragt : Weißt Du, was nach
Motorabstellen mit der Bremse und der Lenkung passiert?
Bremskraftverstärker und Servuslenkung verabschieden sich, so
dass der Betreffende im Falle eines Falles eine Überraschung
erleben wird.

Selbstverständlich. Der Berg (Hügel) ist flach genug, um die Handbremse zu benutzen (wodurch sich das Problem mit rostenden Hinterradbremsen auch erledigt), und die Lenkkräfte sollten ebenfalls beherrschbar sein. Natürlich schwerer als mit Servo, aber ohne weiteres machbar. Kenne ich von meiner Hofeinfahrt zu Hause. Evt. würde ein schwächerer Fahrer (eine Frau, ohne sexistisch werden zu wollen) aber Probleme haben.
Die Fußbremse, die ja noch ‚Reserve‘ für mindestens einen Bremsvorgang hat, stünde im Notfall ebenfalls noch zur Verfügung.

Im Unfallfall *g* wird derjenige für das
Motorabstellen noch extra eine mitbekommen …

Wofür? Gibt es da eine Regelung? Oder irgendwelche Urteile?

Leerlauf, wenn man schon sieht, dass es ein paar Meter später
nicht mehr weiter geht, halte ich für OK. Aber 300 m im
beschleunigten Schrittempo sind zu viel - hinter demjenigen
befinden sich evtl. noch Fahrer vor anderen Ampeln,

Der Hügel befindet sich am Ortseingang noch auf der Landstraße; es gibt keine weiteren Ampeln VOR der besagten.

und Onkel
Schwungnutzer verursacht mit seiner schaumgebremsten Rollerei
einen wunderhübschen Rückstau.

Der Stau besteht bereits, er befindet sich mittendrin.

Das wiederum ist eine
vermeidbare Behinderung, Belästigung oder weißderuhu.

Was genau kann man denn vermeiden, indem man den Motor laufen ließe? Immerhin belästigen dann die Abgase den Hintermann.

Man kann
alles übertreiben,

Stimmt. Aber inwiefern ist es denn jetzt GESETZLICH geregelt?
Gruß und Danke
Axel

Danke erstmal, Diskussion weiter bei Oki…(owt)
-nix-

Hi,

Selbstverständlich. Der Berg (Hügel) ist flach genug, um die
Handbremse zu benutzen (wodurch sich das Problem mit rostenden
Hinterradbremsen auch erledigt

falls Dir dabei jemand auffährt wird dessen Versicherung erfreut sein, das eine Bremslichter nicht funktionierten und sie Dir zumindest ne Mitschuld anhängen können.

Gruß,
Micha

Hallo,

falls Dir dabei jemand auffährt wird dessen Versicherung
erfreut sein, das eine Bremslichter nicht funktionierten und
sie Dir zumindest ne Mitschuld anhängen können.

es gibt AFAIK auch Autos, bei denen die Bremslichter nicht über die Zündung laufen und man kann durchaus auch die Zündung eingeschaltet lassen!

Gruss, Niels

Hallo Niels,

Thema verfehlt :wink:. Es ging darum, die Geschwindigkeit per Handbremse zu drosseln -
Ob Zündung oder nicht, da leucht kein Licht!

Gruß,
Micha

Hallo Micha,

falls Dir dabei jemand auffährt wird dessen Versicherung
erfreut sein, das eine Bremslichter nicht funktionierten und
sie Dir zumindest ne Mitschuld anhängen können.

das Risiko ist bei derartig geringer Geschwindigkeit tragbar. Zum Einen wird der Schaden (wenn überhaupt welcher auftritt) gering sein. Zum zweiten bin ich mir nicht sicher, ob da innerhalb eines Staus nicht der Auffahrende eine Komplettschuld bekommt. Er kann nämlich auch selber sehen, daß vor ihm Autos sind. Des weiteren hat er seinen Sicherheitsabstand so zu wählen, daß er jederzeit vor einem (auch plötzlich auftretenden, was hier ja nicht mal gegeben ist) Hindernis anhalten kann. Und zum dritten darf ich auch an einer Ampel mittels Handbremse anhalten, wenn dadurch keine Gefährdung Nachfolgender ausgelöst wird und mein Anhalten auch ohne Bremslichter offensichtlich ist. Oder gibt es da eine Regelung / ein Urteil drüber?
Trotzdem Danke für den Einwand.
Gruß
Axel