Verhalten von kriminalbeamten in filmen/tv-serien

hi

vor kurzem habe ich eher unfreiwillig eine folge einer krimi-serie im tv verfolgt. dabei musste ich mich mehrmals über das verhalten der beamten bei der untersuchung eines mordfalls wundern.
im zuge des aufsuchens von zeugen und verdächtigen kam es z.B. dazu, dass 2 kriminalbeamte in zivil die werkstatt eines verdächtigen betraten während dieser gerade darin am arbeiten war. der verdächtige nahm wohl im ersten moment an, dass es sich bei den beiden um kunden handele und begrüßte sie ganz normal. im laufe des gesprächs, bei dem eher beiläufig der mordfall angesprochen wurde, kam es dazu, dass der verdächtigte nachfragte wer seine gegenüber überhaupt seien und was die absicht ihres besuchs sei. daraufhin zückte einer der beamten seine dienstmarke und hielt sie ihm vors gesicht.

was mich nun wunderte, ist, dass es laut der phantasie von krimi-drehbuchautoren wohl vollkommen üblich ist, dass polizeibeamte bei ihren dienstlichen nachvorschungen, das recht haben einfach so in die privatssphäre von personen einzudringen, sobald diese als potentielle täter in frage kommen. da wird nicht angeklopft oder um einlass gebeten und sich auch erst auf nachfrage vorgestellt.
ist das im realen polizei-alltag auch so üblich oder überhaupt rechtens?

im film oder in eben dieser serie, wird von der figur des verdächtigen das blose herzeigen der dienstmarke als berechtigung zur weiteren befragung aufgenommen - man sei wohl verpflichtet auskunft zu geben. ist es aber in der realität nicht so, dass man, sobald man einer strafbaren tat verdächtigt wird, das recht hat aktives handeln, welches zur aufnahme von beweisen gegen einen selbst dient (z.B. antworten auf fragen), zu verweigern? haben polizeibeamte überhaupt das recht, bei blosem verdacht eine person als verdächtigen zu behandeln und sie als solchen zu befragen?

desweiteren wunderte ich mich auch über eine szene in der ein anderer verdächtigter dazu aufgefordert wurde, eine eintrittskarte für ein vergangenes fussballspiel, welche ihm als beweis für sein alibi dienen könnte, zu suchen und anschliessend aufs präsidium zu bringen.

im allgemeinen wundere ich mich über die arroganz von tv-polizeibeamten gegenüber der zivilen bevölkerung. da wird jeder, der nicht auf anhand seine unschuld beweisen kann, als potentieller verbrecher behandelt dem es zu empfehlen sei der polizei bei ihren untersuchungen zu helfen, wenn er nicht mit irgendwelchen nachteilen rechnen will. da wird dann eine art des herumkommandierens an den tag gelegt, die nicht darauf schliessen lässt, dass die polizei diener des volkes (welches für ihr gehalt aufkommt) sei, sondern eher umgekehrt.

mich würde jetzt interessieren, wie sich solche dinge in der realität abspielen. vielleicht hat ja jemand selbst mal sowas als zeuge oder verdächtiger erlebt oder jemand ist bei der polizei und würde gerne etwas dazu schreiben.

danke im voraus.

Hallo,

man muss hier wohl zwischen 2 Aspekten unterscheiden.

Die völlig berechtigte Überlegung, dass der Befragte natürlich nicht in einem solchen „Privatgespräch“ alles ausplaudern muss, ist berechtigt. Daher ist die vernehmende Person in dem Moment, in dem der Verdacht besteht, eine Person könnte die Tat begangen haben, verpflichtet, diese hierüber zu belehren und insbesondere auch über die Schweigepflicht.

Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass auch die Polizei, StA, etc,. zunächst allgemein mit Personen spricht und diesen Fragen stellt. Aber sollte sich zB. in dem Gespräch dieser Verdacht ergeben, muss belehrt werden.

Eine andere Frage ist diejenige, ob die Polizei Fragen stellen darf, ohne sich vorher auszuweisen. Hierzu gibt es m.W. keine Regelung, bzw. nichts, was dagegen spricht.
Nicht erlaubt ist jedoch die Täuschung. Die Zivilpolizisten müssen sich daher m.E. nicht sofort und in jeder Situation also solche zu erkennen geben, dürfen aber auch keine falschen Angaben machen, um an bestimmte Aussagen zu kommen. Und sobald belehrt werden muss, ist der Käse eh gegessen.

Ein Verstoß gegen Obiges führt dann idR. zu einem Verwertungsverbot der getätigten Aussagen.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

TV ist nicht (immer) Realität…aber in den meisten Polizeigesetzen steht folgender Passus :

Ermittlungen sind offen durchzuführen. Verdeckt dürfen sie außer in denin diesem Gesetz zugelassenen Fällen nur durchgeführt werden, wenn ohne diese Maßnahme die Erfüllung der Aufgaben gefährdet wäre oder wenn anzunehmen ist, daß dies dem überwiegenden Interesse der betroffenen Person entspricht.

Und das die Deutschen mittlerweile „Generell zu Straftätern“ abgestempelt werden,siehe doch die „Auswüchse“ des Innenministers…
Stichwort:
-Vorratsdatenspeicherung
-Online-Durchsuchung

TV ist nicht (immer) Realität…

ja klar, das ist mir schon bewusst. aber ich fände es irgendwie seltsam, wenn im tv ein bestimmtes bild von der arbeit der polizei vermittelt wird - tv-krimiserien gibt es ja in massen.
wenn sich daraus ein bild ergibt, das polizeibeamte als eine art übermensch darstellt, der es sich erlauben kann, „normale“ bürger so zu behandeln wie es ihm passt, dann halte ich das sogar für bedenklich.
mir ist bewusst, dass eine krimiserie vielleicht etwas langweilig wäre, wenn dort alles realistisch und streng nach vorschrift ablaufen würde, und dass sich die autoren auch gewisse situationen ausdenken müssen um eine spannung zu erzeugen. aber irgendwie könnte ich dabei die wahnvorstellung bekommen, dass da vielleicht das innenministerium fördergelder vergibt wenn ein bestimmtes bild der polizei vermittelt wird…

im allgemeinen wundere ich mich über die arroganz von
tv-polizeibeamten gegenüber der zivilen bevölkerung. da wird
jeder, der nicht auf anhand seine unschuld beweisen kann, als
potentieller verbrecher behandelt dem es zu empfehlen sei der
polizei bei ihren untersuchungen zu helfen, wenn er nicht mit
irgendwelchen nachteilen rechnen will. da wird dann eine art
des herumkommandierens an den tag gelegt, die nicht darauf
schliessen lässt, dass die polizei diener des volkes (welches
für ihr gehalt aufkommt) sei, sondern eher umgekehrt.

Na ja, du hast ja bereits selber geschrieben, dass es wahrscheinlich etwas langweilig wäre, wenn alles extrem realitätsnah abliefe, und genau so ist es nun mal. Der gemeine Meuchelmörder wird wohl in der Realität auch nur in den seltensten Fällen vor einem Mord ellenlange, wortwitzig hämische Dialoge mit dem Opfer führen, sondern dies eher schnell und heimtückisch tun.

Meine eigene Meinung ist jedenfalls, dass Polizisten bei der Ausübung ihrer Pflicht sehr wohl ein gewisser Handlungsspielraum gewährt werden sollte. In Funk und Fernsehen so wie auch in der Realität. Rechtschaffene Bürger werden diese „Schikane“ schon überleben…bringt ein bisschen Farbe ins Alltagsgrau und ist mit Sicherheit der Höhepunkt beim Kneipenbesuch am Abend…

Hallo.

Nur eine kleine Anmerkung:

verpflichtet, diese hierüber zu belehren
und insbesondere auch über die Schweigepflicht.

Das sollte wohl eher Schweigerecht heißen, oder?
Oder ist man neuerdings verpflichtet, zu schweigen, wenn die Polizei einen befragt?

Sebastian.

Wenn du halbwegs realen Polizeialltag im TV sehen möchtest, dann bleibt nur „Toto & Harry“.
Alles andere ist Quatsch.

Oder ist man neuerdings verpflichtet, zu schweigen, wenn die
Polizei einen befragt?

In Süditalien schon!
:wink:

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Hallo,

da ist auch nicht alles „real“…:smile:

Hallo,

da es heutzutage nur noch um „Einschaltquoten“ geht,wird kaum noch auf
„realen Bezug“ geachtet…

Und reale Ermittlungsarbeit ist nun einmal öde und langweilig…
und nicht immer von Erfolg gekrönt…
warum glaubst du wohl,werden
-Diebstahl
-Schwarzfahren
immer noch als Straftaten geführt??..
Ganz einfach,das sind Delikte die 100 % Aufklärungsquote bringen…

warum glaubst du wohl,werden
-Diebstahl

immer noch als Straftaten geführt??..
Ganz einfach,das sind Delikte die 100 % Aufklärungsquote
bringen…

Tach Frank,

das glaube ich nun eher weniger.
Schau Dir doch mal hier:
http://www.bka.de/pks/pks2000/p_3_3_7.html
die Statistik respective die Kurve der Aufklärungsquote bei Diebstahl an.

Gruß - Rolf

da ist auch nicht alles „real“…:smile:

Das kann schon sein. Aber auf jeden Fall sehr viel näher dran als bei all den anderen K11, etc.

Ein typisches Postig von dir:

-Diebstahl

du tust gerade so als ginge es hier immer nur um einen geklauten Lippenstift, dem ist wohl keineswegs so und die Verfahren gegen Ersttäter werden ehr regelmässig eingestellt.

-Schwarzfahren

Ist kein Strafrechtbestand.
Der der dahinter steht ist Betrug!

immer noch als Straftaten geführt??..

Cool… ich stehle dein Auto un es wird zukünftig als Ordnungswidrigkeit gehandelt…

Ganz einfach,das sind Delikte die 100 % Aufklärungsquote
bringen…

Das ist mal wieder der letzte Müll den du hier verzapfst.

Gruss Ivo

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im film oder in eben dieser serie, wird von der figur des
verdächtigen das blose herzeigen der dienstmarke als
berechtigung zur weiteren befragung aufgenommen - man sei wohl
verpflichtet auskunft zu geben.

Das wird meines Wissens nach nicht mal in Krimis so gesagt.

ist es aber in der realität
nicht so, dass man, sobald man einer strafbaren tat
verdächtigt wird, das recht hat aktives handeln, welches zur
aufnahme von beweisen gegen einen selbst dient (z.B. antworten
auf fragen), zu verweigern?

Absolut! In jedem Stadium eines Strafverfahrens (hier: Ermittlung = Vorverfahren) besteht das Recht zu schweigen.

haben polizeibeamte überhaupt das
recht, bei blosem verdacht eine person als verdächtigen zu
behandeln und sie als solchen zu befragen?

Als was sollen sie ihn denn sonst befragen? Und was wäre, wenn Polizisten nicht auf Grund bloßen Verdachts Leute befragen dürften? Muss erst mal die Täterschaft nachgewiesen werden, bevor man die Beschuldigten befragen darf? Übrigens: Die Eigenschaft als Beschuldigter erweitert ja dessen Rechte, insbesondere wegen des Schweigerechts; wenn jemand Beschuldigter ist, ist es doch gut, wenn er auch wie ein solcher behandelt (und z.B. belehrt) wird.

desweiteren wunderte ich mich auch über eine szene in der ein
anderer verdächtigter dazu aufgefordert wurde, eine
eintrittskarte für ein vergangenes fussballspiel, welche ihm
als beweis für sein alibi dienen könnte, zu suchen und
anschliessend aufs präsidium zu bringen.

Wieso? Was ist daran verwunderlich? Was spricht dagegen, wenn ein Beschuldigter aktiv mitwirkt, den Fall aufzuklären und vielleicht sogar seine Unschuld zu beweisen?

im allgemeinen wundere ich mich über die arroganz von
tv-polizeibeamten gegenüber der zivilen bevölkerung. da wird
jeder, der nicht auf anhand seine unschuld beweisen kann, als
potentieller verbrecher behandelt

Eben: potenziell. Besteht ein Anfangsverdacht, wird jemand zum Beschuldigten. Wie sonst soll denn ein Strafverfahren deiner Meinung nach laufen?

dem es zu empfehlen sei der
polizei bei ihren untersuchungen zu helfen, wenn er nicht mit
irgendwelchen nachteilen rechnen will.

Es ist doch zumindest nichts Unanständiges, wenn jemand dazu beiträgt, seine Unschuld zu beweisen. Das heißt ja nicht, dass jemand, der sich weigert, nicht gleichwohl von der Anklage überführt werden muss.

da wird dann eine art
des herumkommandierens an den tag gelegt, die nicht darauf
schliessen lässt, dass die polizei diener des volkes (welches
für ihr gehalt aufkommt) sei, sondern eher umgekehrt.

Mag sein.

Viel interessanter finde ich die klaren Rechtsverstöße der Fernsehleute. Da erlässt z.B. die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, was sie schlichtweg nicht kann. Regelmäßig unterbleibt auch die Belehrung von Beschuldigten. Und wie viele Straftaten Polizisten in den wenigen Krimis, die ich gesehen habe, so begangen haben, das passt auf keine Kuhhaut: Nötigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch …

Levay

im film oder in eben dieser serie, wird von der figur des
verdächtigen das blose herzeigen der dienstmarke als
berechtigung zur weiteren befragung aufgenommen - man sei wohl
verpflichtet auskunft zu geben.

Das wird meines Wissens nach nicht mal in Krimis so gesagt.

ist es aber in der realität
nicht so, dass man, sobald man einer strafbaren tat
verdächtigt wird, das recht hat aktives handeln, welches zur
aufnahme von beweisen gegen einen selbst dient (z.B. antworten
auf fragen), zu verweigern?

Absolut! In jedem Stadium eines Strafverfahrens (hier:
Ermittlung = Vorverfahren) besteht das Recht zu schweigen.

haben polizeibeamte überhaupt das
recht, bei blosem verdacht eine person als verdächtigen zu
behandeln und sie als solchen zu befragen?

Als was sollen sie ihn denn sonst befragen? Und was wäre, wenn
Polizisten nicht auf Grund bloßen Verdachts Leute befragen
dürften? Muss erst mal die Täterschaft nachgewiesen werden,
bevor man die Beschuldigten befragen darf? Übrigens: Die
Eigenschaft als Beschuldigter erweitert ja dessen Rechte,
insbesondere wegen des Schweigerechts; wenn jemand
Beschuldigter ist, ist es doch gut, wenn er auch wie ein
solcher behandelt (und z.B. belehrt) wird.

im allgemeinen wundere ich mich über die arroganz von
tv-polizeibeamten gegenüber der zivilen bevölkerung. da wird
jeder, der nicht auf anhand seine unschuld beweisen kann, als
potentieller verbrecher behandelt

Eben: potenziell. Besteht ein Anfangsverdacht, wird jemand zum
Beschuldigten. Wie sonst soll denn ein Strafverfahren deiner
Meinung nach laufen?

dem es zu empfehlen sei der
polizei bei ihren untersuchungen zu helfen, wenn er nicht mit
irgendwelchen nachteilen rechnen will.

Es ist doch zumindest nichts Unanständiges, wenn jemand dazu
beiträgt, seine Unschuld zu beweisen. Das heißt ja nicht, dass
jemand, der sich weigert, nicht gleichwohl von der Anklage
überführt werden muss.

da wird dann eine art
des herumkommandierens an den tag gelegt, die nicht darauf
schliessen lässt, dass die polizei diener des volkes (welches
für ihr gehalt aufkommt) sei, sondern eher umgekehrt.

Mag sein.

Viel interessanter finde ich die klaren Rechtsverstöße der
Fernsehleute. Da erlässt z.B. die Staatsanwaltschaft einen
Haftbefehl, was sie schlichtweg nicht kann. Regelmäßig
unterbleibt auch die Belehrung von Beschuldigten. Und wie
viele Straftaten Polizisten in den wenigen Krimis, die ich
gesehen habe, so begangen haben, das passt auf keine Kuhhaut:
Nötigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch …

Levay

es gibt natürlich noch viel mehr haarsträubende szenen in solchen filmen oder serien. da wird z.B. einer angeschossen oder fällt wo runter, ein polizist guckt kurz und meint „der ist tot“ und rennt dann einem verbrecher hinterher. ich würd mal sagen, sowas ist unterlassene hilfeleistung. denn erstens kann/darf nur ein arzt den tod einer person feststellen (ausser es ist offensichtlich: kopf ab, skelettiert…) und man ist verpflichtet einem verletzten hilfe zu leisten indem man eben ärztliche hilfe anfordert und bis zu deren eintreffen dem verletzten beizustehen. kann man keine atmung und/oder puls feststellen, muss man halt solange beatmen und das herz massieren bis ein fachmann eintrifft. aber in so filmen ist es natürlich wichtiger einen verbrecher nicht davon kommen zu lassen.

worum mir es aber geht, ist, dass in diesen filmen/serien ein bild vermittelt wird das mich irgendwie beängstigt. da kommt so ein polizist vorbei und verdächtigt irgendjemanden. als grund für eine verdächtigung reicht da schon, dass derjenige ein arbeitskollege vom mordopfer war. klar, jeder gilt als verdächtig solange man ihn nicht als täter ausschliessen kann. aber das kann doch nicht dazu berechtigen alle möglichen leute als potentielle verbrechter zu behandeln.

desweiteren wunderte ich mich auch über eine szene in der ein
anderer verdächtigter dazu aufgefordert wurde, eine
eintrittskarte für ein vergangenes fussballspiel, welche ihm
als beweis für sein alibi dienen könnte, zu suchen und
anschliessend aufs präsidium zu bringen.

Wieso? Was ist daran verwunderlich? Was spricht dagegen, wenn
ein Beschuldigter aktiv mitwirkt, den Fall aufzuklären und
vielleicht sogar seine Unschuld zu beweisen?

der tonfall in dieser szene war es eher, was mich verwundert hat. da wurde nicht um mitarbeit gebeten, sondern in befehlshaberischer manier ein zivilist herumkommandiert. ungefähr so wie wenn einer lehrer sagt: „mach deine hausafgaben oder du kriegst nen sechser!!“
eigentlich spricht ja nichts dagegen, wenn jemand ein ihn selbst entlastendes beweismittel zum präsidium bringt. dann muss er selber nicht mehr das unangenehme gefühl haben als verdächtig zu gelten und er hilft der polizei bei ihrer arbeit, weil die ja dann in diese eine richtung nicht mehr ermitteln müssen.
aber wir wissen ja, dass niemand dazu verpflichtet ist aktiv an untersuchungen gegen ihn selbst zu helfen. also kann es auch nicht sein, dass man sich aktiv um beweismittel kümmern muss die einen entlasten und dass man diese selbst bei der polizei abgeben muss. das wurde aber in der szene so vermittelt.

nicht dass jemand denkt, ich wünschte mir, dass man den realismus in täglich gesendeten krimi-serien erhöht. normaler weise gucke ich sowas garnicht und interessiert mich auch nicht.
es geht mir halt um dieses verzerrte bild vom polizeibeamten mit angeblichen befugnissen und dem untertänigen zivilbürger. das passt irgendwie nicht in eine demokratie.

P:„hey, wo waren sie gestern abend zwichen 20:00 und 21:00 uhr?“
Z:„was geht sie das an?“
P:„werd mal nicht frech, bürschen! oder willst du mit aufs präsidium wo ich die die nacht durch verhören kann ohne dass jemand dabei zusieht?!“
Z:„ich… ich weis nicht. ich war bei meiner freunding…“
P:„achsooo, bei der freundin… ich glaub du hast jetzt ein problem!“
Z:„wieso denn?? ich hab nix gemacht!“
P:„keine falsche bewegung, oder ich knall dich ab, sackgesicht!!!“

Moin,

Das kann schon sein. Aber auf jeden Fall sehr viel näher dran
als bei all den anderen K11, etc.

Am schlimmsten empfinde ich so einen Müll wie Cobra 11.
Klar, die Autobahnpolizei jagt Terroristen, Mörder und Einbrecher.
Interessanter finde ich dann schon Serien, bei denen auch dargestellt wird wie die Polizei mit der Staatsanwaltschaft arbeitet und wieviel die Polizei leisten muss, bevor überhaupt genug belastendes Material für eine Anklage zusammengekommen ist.
Aber aus meinem Bekanntenkreis weiss ich, das auch dort das Fernsehen etwas übertreibt.
Die reale Polizeiarbeit ist mühsam, teils frustrierend und oft auch sehr belastend (Selbstmorde etc.).
Ich würde den Job nicht machen wollen.

Gruss Jakob

Hallo Ivo,

als SECU solltest du aber eigentlich gemäß § 34 a der Gewerbeordnung
eine Prüfung abgelegt haben…oder ist deine Firtma auch so ein „Billig-Laden“,wo man die Prüfung der IHK einscannt und mit neuem
Namen versehen dann ausdruckt???..

-Diebstahl

Nun,ich habe da schon erheblich Bedenken gegenüber dem
„Wirklichen Diebstahl“ wenn die eingesetzten Kaufhaus-Detektive nach
„Fangprämie“ bezahlt werden…
Wie soll nämlich bitteschön jemand seinen Lebensunterhalt als Ladendetektiv bestreiten,wenn er einen „Grundlohn“ von 800 € BRUTTO
erhält (OHNE Kilometergeld und Spesen) OHNE die Fangprämien…
(und spätestens nach 4 Tagen ist man in einem Laden „verbrannt“…sprich die „Spezielle Kundschaft“ kennt den Detektiv dann…)

-Schwarzfahren

schon mal was von § 265 a StGB gehört???..

gruß

Frank

O.w.T.

Mein lieber Frank,

als SECU solltest du aber eigentlich gemäß § 34 a der
Gewerbeordnung
eine Prüfung abgelegt haben…oder ist deine Firtma auch so
ein „Billig-Laden“,wo man die Prüfung der IHK einscannt und
mit neuem
Namen versehen dann ausdruckt???..

Der war richtig klasse… knapp an der Beldeidigung vorbei aber so weit weg von der Realität dass ich wirklich lachen muss.

Offenichtlich hast du die falsche Übersetzung meines Berufstitels gewält der weder mit Objektschutz noch mit Kaufhausdetektiv etwas auch nur im Ansatz zu tun hat. Try again.

-Diebstahl

Nun,ich habe da schon erheblich Bedenken gegenüber dem
„Wirklichen Diebstahl“ wenn die eingesetzten
Kaufhaus-Detektive nach
„Fangprämie“ bezahlt werden…
Wie soll nämlich bitteschön jemand seinen Lebensunterhalt als
Ladendetektiv bestreiten,wenn er einen „Grundlohn“ von 800 €
BRUTTO
erhält (OHNE Kilometergeld und Spesen) OHNE die
Fangprämien…
(und spätestens nach 4 Tagen ist man in einem Laden
„verbrannt“…sprich die „Spezielle Kundschaft“ kennt den
Detektiv dann…)

Was gar nichts zu deiner Behauptung von einer 100% Aufklärungsquote zu tun hat.
Ich versteh schon „Ladeniebstahl“ und „Diebstahl“ sind zwei unterschiedliche Sachen, weil bei ersteren die Ware ja sowieso den Besitzer wechseln soll und einer grossen bösen Firma gehört.

Das hast du aber in deinem Ausgangsposting nicht separat aufgeführt.

-Schwarzfahren

schon mal was von § 265 a StGB gehört???..

Eben… „Schwarzfahren“ gibt es nicht, sondern nur das Erschleichen von Leistungen (was im übrigen nicht nur das Schwarzfahren betrifft).
Und der genannte § stammt noch mal aus dem wie übertitelten Teil des StGB.

Sonst noch was was ich vergessen habe?

Gruss Ivo

Moin Frank,

Daß die Aufklärungsqote bei einfachem Dienstahl höher sein soll als bei schwerem, ist eine Logik,die sich mir nicht von vornherein erschließen will.

Aber seis drum: ich habe schon vor langer Zeit erkannt, daß ich nicht alles verstehen muß.

Doch vielleicht gibt uns ein Blick in die Kriminalstatistik Aufschluß:
http://www.bka.de/pks/pks2006/index2.html

Und siehe da: Die Auflärungsquote hat sich von 51 % im Jahre 1990 auf 43 % im Jahre 2006 verringert.

DA schaust Du, was?

Gruß - Rolf

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