Verhaltensbedingte Abmahnung

Hallo wissende.
Folgender Fall stellt sich dar:
AN „F“ wurde vom AG „W“ bereits mehrfach mündlich darauf hingewiesen bei den Rauchpausen außerhalb der Betriebsgebäude während der aktuell herrschenden Temperaturen sich bitte gemäß zu Kleiden, sprich bei den Minusgraden, eine Jacke anzuziehen.
AN „F“ hat dies wiederholt nicht eingehalten. Kann AG „W“ nun eine verhaltensbedingte Abmahnung an den AN weiterleiten oder ist dies übertrieben?
Immerhin wird diese Weisung wissentlich ignoriert. Wie stellt es sich mit der „Gesunderhaltung“ des AN dar? Immerhin wird mit dieser grob fahrlässig umgegangen.

Mit fragenden Grüßen

J

Hallo,

eine Abmahnung (weil der AN bei einem Aufenthalt im Freien keine Jacke trägt und der AG der Meinung ist er müsse) ist meiner Meinung nach unsinnig. Auch bei wiederholten Abmahnungen wäre vermutlich keine verhaltensbedingte Kündigung möglich (dies entscheidet dann aber letzendlich das Arbeitsgericht nach einer Kündigungsschutzklage).

Was der AN in seiner Freizeit tut oder lässt ist alleine seine Sache.
Es gibt nunmal Menschen die laufen sogar bei -15 Grad noch barfuss durch die Stadt und werden nicht krank.

meint
Bröselchen

Meintetwegen kann er auch eine Abmahnung schicken weil der Mond nicht scheint… rechtlich relevant wird diese nie werden.

Gruss HighQ

Hi,
ich würde sagen, dass eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.

Sollte der AN jedoch aufgrund seines Fehlverhaltens krank werden, so dürfte eine Abmahnung durchaus gerechtfertigt sein.
Der AN sollte sich in diesem Zusammenhang auch vor Augen halten, dass aufgrund „Fahrlässigkeit“ in so einem Fall die Lohnfortzahlung vom AG verweigert werden kann.
Hierzu bedarf es jedoch einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen „Fehlverhalten“ und Krankheit.

Gruss

Hallo,

wie möchte den der AG beweisen, daß die Erkrankung genau darauf zurückzuführen ist, daß der AN beim Rauchen keine Jacke getragen hat?

Interessierten Gruß
Tina

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Hi,

Nun er könnte z.B. den AN zu einem Vertrauensarzt schicken.
Mal angenommen der AN hat sich eine Bronchitis oder eine Lungenentzündung eingefangen - wäre ein mögliche Folgeerkrankung.

Hat der AN aber einen Fuß gebrochen, dürfte dies wohl eindeutig ausgeschlossen sein.

Deswegen liegt die Beweispflicht in so einem Fall ja beim AG.

Gruss

Er könnte sich aber auch bei seiner Ehefrau, Kindern, Nachbarn usw. angesteckt haben. Ich halte die Beweisführung für absolut unmöglich!

Deshalb läuft hier eine Abmahnung auch ins leere.

Gruß
Tina

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Hallo,

es könnte ausreichen, wenn zwischen Krankheit und Fehlverhalten ein ausreichend großer Zusammenhang besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Grippe durch den Aufenthalt im Freien bei -15° hervorgerufen wurde, muss hoch sein.

Aber muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überhaupt mitteilen, welche Krankheit vorliegt ? Reicht es nicht, wenn er sich krank meldet, ggfls. mit Krankschreibung vom Arzt ?

Gruss

Andreas

ot
Hallo,

es könnte ausreichen, wenn zwischen Krankheit und
Fehlverhalten ein ausreichend großer Zusammenhang besteht. Die
Wahrscheinlichkeit, dass die Grippe durch den Aufenthalt im
Freien bei -15° hervorgerufen wurde, muss hoch sein.

Diesen kausalen Zusammenhang wird aber jeder Mediziner bestreiten.
Grippe und Erkältung entsteht durch Anstecken.

Gruß
Elke

…und genausowenig eindeutig bewiesen werden.

Wie du schon schreibst liegt die Beweispflicht beim AG.

Dieser hat kein Mittel den Zusammenhang nach zu weisen.
Noch nicht mal bei typischen Erkältungskrankheiten.
Er hat noch nicht mal ein Recht darauf die Krankheit zu erfahren - auch nicht von einem Vertrauensarzt. dieser wird alleine feststellen, dass der AN arbeitsunfähig ist.

Gruss HighQ

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Hallo,

das wird niemand beweisen können, zumal jeder Mensch unterschiedlich „abgehärtet“ ist. Ich kenne jemanden der nie eine Jacke trägt, max. einen Pullover und der ist auch nicht öfter krank als ich.

Woher eine Erkältung kommt, wird sich durch den Arbeitgeber nicht beweisen lassen. Ich gehe mal davon aus, daß bei einer, immer wieder auftretenden, Grippewelle die meisten warm angezogen sind.

Ansteckungsmöglichkeiten gibt es zu hauf, ob Bus, Bahn, Supermarkt - überall besteht eine hohe Ansteckungsmöglichkeit.

Was mich aber doch sehr verwundert ist, daß sich hier ein AG über eine eventuelle Erkältung sorgt, aber das evtl. krebserregende und viel gefährlichere Rauchen akzeptiert.

Gruß
Tina

Hallo,

eine Grippe bekommt man nicht, weil man bei Kälte im T-Shirt rumläuft, sondern weil man sich irgendwo ansteckt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Grippe durch den Aufenthalt im Freien bei -15° hervorgerufen wurde, muss hoch sein.

Nein, die Wahrscheinlichkeit ist gleich null. Ausser da steht noch jemand anderes, der sich bereits angesteckt hat.

Grippe wird nicht durch Kälte hervorgerufen, sondern wird durch Viren übertragen.

Grüße
Didi

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