Verhaltensbedingte Kündigung

  1. Eine seit 10 Jahren beschäftigte Altenpflegekraft, ist bei seinen Arbeitskollegen bereits mehrfach wegen rüpelhafter Äußerungen unangenehm aufgefallen und soll eine Künndigung erhalten.

a) Welche Art der Kündigung wäre hier einschlägig und warum?

Welches weitere vorgehen wäre empfehelnswert ? 

b) Wie kann sich die Altenpfegekraft gegen die Kündigung wehren und welche Fristen muss sie beachten ? 

Bitte mit Angabe der Paragraphen. Danke

Bitte mit Angabe der Paragraphen. Danke

du brauchst vor allem 173ff BGB sowie 17 und 29 KSchG i.V.m. 23 ArbZG

Ohne Verbindlichkeit !
Hallo,

nach meinem Empfinden müßte die Person erst einmal abgemahnt werden, um das Mißverhalten der Person zu strafen. Bei erneuten Vorfällen könnte die Kündigung ausgesprochen werden.

Es bleibt auch immer die Frage, was die Person verzapft hat, wer „empfänger“ der Äußerungen war (Bewohner, Angehörige, Kollegen) und wie „schwerwiegend“ das Ganze ist, ob dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN beeinträchtigt wurde etc.

Guten Tag,

ein „rüpelhaftes Verhalten“ rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung. Zunächst muss der Arbeitgeber das Verhalten der Arbeitnehmerin abmahnen. Führt dies nicht zum Erfolg, ist ggf. eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt. Die Fristen ergeben sich aus dem einschlägigen Tarifvertrag.

Gruß Martin

Hallo,
der Tread enthält einfach zu wenige Informationen um eine konkrete Aussage zu treffen.

  • Definition rüpelhaft?
  • gegen wen konkret?
    Pauschale Antwort vorab: Kündigung erst mal nein, Abmahnung ggf. ja
    Gruß Svalroph

Kann den Troll mal endlich jemand rauswerfen?
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