Eine seit 10 Jahren beschäftigte Altenpflegekraft, ist bei seinen Arbeitskollegen bereits mehrfach wegen rüpelhafter Äußerungen unangenehm aufgefallen und soll eine Künndigung erhalten.
a) Welche Art der Kündigung wäre hier einschlägig und warum?
Welches weitere vorgehen wäre empfehelnswert ?
b) Wie kann sich die Altenpfegekraft gegen die Kündigung wehren und welche Fristen muss sie beachten ?
nach meinem Empfinden müßte die Person erst einmal abgemahnt werden, um das Mißverhalten der Person zu strafen. Bei erneuten Vorfällen könnte die Kündigung ausgesprochen werden.
Es bleibt auch immer die Frage, was die Person verzapft hat, wer „empfänger“ der Äußerungen war (Bewohner, Angehörige, Kollegen) und wie „schwerwiegend“ das Ganze ist, ob dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN beeinträchtigt wurde etc.
ein „rüpelhaftes Verhalten“ rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung. Zunächst muss der Arbeitgeber das Verhalten der Arbeitnehmerin abmahnen. Führt dies nicht zum Erfolg, ist ggf. eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt. Die Fristen ergeben sich aus dem einschlägigen Tarifvertrag.
Kann den Troll mal endlich jemand rauswerfen?
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