Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung

Ein Arbeitnehmer mit unebfristetem AV in großer Firma muss einen Report fertig stellen. Er schafft es aber nicht rechtzeitig, und lügt seinen Chef an und sagt ihm, er sei fertig, weil er eine Woche Urlaub genehmigt bekommen hat und nicht will, dass sein Chef diesen wieder streicht.

Als er zurück kommt, hat der Chef herausgefunden, dass er angelogen worden ist und der Report noch nicht fertig ist. Aus diesem Grund wird dem AN verhaltensbedingt ohne Abmahnung aus wichtigem Grund gekündigt.

Der AN entschuldigt sich, doch der Chef will sich aufgrund des Vertrauensverlustes trennen und ist höchstens zu einem Auflösungsvertrag bereit, da der AN sich zuvor nichts hat zuschulden kommen lassen.

Ist das rechtmäßig?
Oder lohnt eine Kündigungsschutzklage. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Ein Arbeitnehmer mit unebfristetem AV in großer Firma muss
einen Report fertig stellen. Er schafft es aber nicht
rechtzeitig, und lügt seinen Chef an und sagt ihm, er sei
fertig, weil er eine Woche Urlaub genehmigt bekommen hat und
nicht will, dass sein Chef diesen wieder streicht.

Ziemlich dämlicher Grund, da der Urlaub nach Genehmigung idR nicht mehr vom AG widerrufen werden kann.

Als er zurück kommt, hat der Chef herausgefunden, dass er
angelogen worden ist und der Report noch nicht fertig ist. Aus
diesem Grund wird dem AN verhaltensbedingt ohne Abmahnung aus
wichtigem Grund gekündigt.

Eine Abmahnung ist bei schweren Verstößen des AN entgegen landläufiger Meinung nicht immer zwingend Kündigungsvoraussetzung. Allerdings ist eine Abmahnung idR nur dann entbehrlich, wenn es sich um Gründe handelt, die eine fristlose Kündigung auslösen.

Der AN entschuldigt sich, doch der Chef will sich aufgrund des
Vertrauensverlustes trennen und ist höchstens zu einem
Auflösungsvertrag bereit, da der AN sich zuvor nichts hat
zuschulden kommen lassen.

Ist das rechtmäßig?

Klare Juristenantwort: Es kommt darauf an !

Oder lohnt eine Kündigungsschutzklage.

Das kommt auf die Einzelfallumstände an wie zB Firmenzugehörigkeit, bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses, Folgen der Pflichtverletzung des AN und einiges mehr.
Aufgrund der Fallschilderung ist das nicht seriös beurteilbar. Der Gang zum Fachanwalt wird unumgänglich sein.

ebenfalls grußlos

Hallo Wolfgang,
danke für deine Antwort!

Oliver :smile:

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