Verhaltensbedingte Kündigung

Guten Tag,

kann mir jemand sagen, ob bei einer verhaltensbedingten Kündigung eine Sperre vom Arbeitsamt verhängt wird oder nicht??

Danke im Voraus,
Wildcat77

Hi

IMHO liegt ja dann der Grund für die Kündigung beim AN, also kann die AA eine Sperrzeit verhängen.

(Kleiner Tipp: Wie schauts mit der Möglichkeit eines Gangs vors Arbeitsgericht aus?)

Gruß

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch ist dieser Fall nicht eingetreten. Fakt ist, das der AG behauptet Krankmeldungen wären nicht rechtzeitig eingetroffen, obwohl alle rechtzeitig abgesandt wurden, und auch sicher zeitig da waren. Daher interessiert mich halt, was im Fall der Fälle passieren würde.

Gruß,
Wildcat77

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Noch ist dieser Fall nicht eingetreten. Fakt ist, das der AG
behauptet Krankmeldungen wären nicht rechtzeitig eingetroffen,
obwohl alle rechtzeitig abgesandt wurden, und auch sicher
zeitig da waren. Daher interessiert mich halt, was im Fall der
Fälle passieren würde.

Gruß,
Wildcat77

Hi,

da empfiehlt es sich, die Krankmeldung gegen Eingangsstempel (bei persönlicher Abgabe) bzw. Ablegeeinschreiben zu versenden.

Grüßle

Winni

Hi

IMHO liegt ja dann der Grund für die Kündigung beim AN, also
kann die AA eine Sperrzeit verhängen.

(Kleiner Tipp: Wie schauts mit der Möglichkeit eines Gangs
vors Arbeitsgericht aus?)

Gruß

Winni

Guten Tag,

kann mir jemand sagen, ob bei einer verhaltensbedingten
Kündigung eine Sperre vom Arbeitsamt verhängt wird oder
nicht??

Danke im Voraus,
Wildcat77

Hallo Wildcat77, was ist in der Firma zur Abgabe der AU geregelt? Wieviele Mitarbeiter hat die Firma? Wie lange bist du da tätig?

MfG

Das ist meiner Meinung noch kein Kündigungsgrund.
Krank gemeldet hast du dich aber?
Falls ich dir da eien Ratschalg geben darf, kaufe die ein günstiges Fax oder sende sie auch zusätzlich per Email.

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guten morgen,

ja, das Arbeitsamt kann und wird eine Sperre verhängen, wenn der Arbeitnehmer selber einen Anlaß zur Kündigung gegeben hat.

Grundsätzlich gibt es in kleinen Betrieben die Möglichkeit Mitarbeiter zu zuviel Krank sind zu entlassen, da es für den Betrieb nicht tragbar ist. Jedoch sollte man sich da sehr genau erkundigen. Meist kommt der Arbeitgeber damit nicht durch. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, dann stellen die Dir einen Anwalt.

Du solltest nochmal mit deinem Arbeitgeber sprechen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

gruß

britta

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