Verhaltensbedingtes Hausverbot für

Verhaltensbedingtes Hausverbot für Bezirksschornsteinfeger.

Frage: Unser Schornsteinfeger hat ein absolut inakzeptables Verhalten. Kaum jemand kommt mit ihm gut aus, die halbe Stadt würde ihn an liebsten „absägen“, weil er so anmaßend und impertinent ist.
Außerdem schikaniert er die Bürger mit Berufung auf sein Hoheitsrecht bei der Bewilligung von Heizungs- oder Kaminofenanlagen.
Kann ich meinem Schornsteinfeger ein verhaltensbedingtes Hausverbot erteilen ? Damit widerspreche ich ja im Grunde nicht gegen das Schornsteinfegergesetz, indem ich andere Firmen gerne zulasse.

Gegenfrage wer einen freundlichen Bezirksschornsteinfegermeister kennt-bitte melden:smile:

Sie können dem BSFM leider nicht so ohne weiteres vor die Tür setzen,denn er hat dass Recht auf seiner Seite:frowning:
Man kann allerdings einen freien Schornsteinfeger engagieren und den BSFM dann nur für seine hoheitlichen Aufgabe ins Haus lassen.

Die sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten der Bezirksschornsteinfeger beschränken sich ab 2013 auf Bauabnahmen, Feuerstättenschau und Führung des Kehrbuches.

LG von Schorni

Fragen erwünscht:

Siehe meine Visitenkarte:smile:

Gegenfrage: Was, wenn ich den Angestellten meines Bez.-Schornsteinfegers in´s Haus lasse, ihn persönlich aus Verhaltensgründen aber nicht ? Für hoheitliche Aufgaben wird er sich ggf. ab 2013 mit einem jew. achverständien unterhalten müssen :wink:
Beschwerde bei der Innung meinerseits liegt übrigens vor und der Obermeister meint: Aussage gegen Aussage.

LG Susisorglos

Gegenfrage wer einen freundlichen
Bezirksschornsteinfegermeister kennt-bitte melden:smile:

Die Gegenfrage nach einem freundlichen Bez.Schornsteinfeger kann ich leicht beantworten: so ziemlich alle „Kollegen“, die in den benachbarten Bezirken arbeiten - ernsthaft *lach*

LG Susi

Wenn Sie den Gesellen seine arbeit tun lassen ist das doch ok :smile:

Ich würde trotzdem zu den freien Schornsteinfegern wechseln:smile:

LG vom Schorni

Wechseln würden wir ja gerne, daher meine ursprüngliche Frage. Es sieht aber so aus, als ob sich der Bez.-Schornsteinfeger daran festkrallt, bei uns seine „wiederkehrenden Arbeiten“ bis 2013 weiter auszuüben und als ob wir nicht wechseln könnten.
NACH dem 01.01.2013 wird dieser Mann bestenfalls noch zu hoheitlichen Aufgaben kommen dürfen - in Anwesenheit eines Sachbearbeiters :smile:

LG Susi

Selbstverständlich dürfen Sie Heute schon wechseln:smile:

Was Sie benötigen ist ein Feuerstättenbescheid.

Er darf Ihnen keine Schwierigkeiten bereiten zu wechseln,das ist Ihr gutes Recht!

Mehr Infos unter:
http://www.freieschornsteinfegerwahl.de/homep.htm

LG vom Schorni

Hallo Susi Sorglos,
hier bin ich kein Experte - da gibt es gewiss jede Menge andere (z.T. Schornsteinfeger) die Dir besser Auskunft geben können - aber soweit ich die Verordnung verstanden habe, gibt es „Bezirksschornsteinfeger“, d.h. die Fegebezirke sind in Bezirke mit Hoheitsschutz aufgeteilt worden.
Meine Empfehlung an Dich wäre, melde Dich bei der Schornsteinfegerkammer, beschwere Dich über Deinen Schornsteinfeger, drohe evtl. dort ein Hausverbot für diesen einen Mann an und bitte um Veranlassung von evtl. Maßnahmen entweder gegen diesen Feger oder aber damit Dir wenigstens geholfen wird um Zuordnung eines anderen Schornsteinfegers für Dich (soweit ich weiss ist es „Ausnahmsweise“ möglich die Gebietsaufteilung aufzuheben.

Ich hoffe, Dir damit helfen zu können und wünsch Dir viel Glück.

Hallo,

die rechtliche Grundlage spricht tatsächlich für den Bezirksschornsteinfegermeister (BSM). Dieser ist aber kein Halbgott in schwarz, sondern wird durch den zuständigen Regierungspräsident eingesetzt. Verhält sich der BSM inakzeptabel, so sollten Sie beim Regierungspräsident Beschwerde einlegen.

Grüße

Hey, Schorni - ganz herzlichen Dank :smile:)
Ich hab mir die internet-Seite auf Favoriten gelegt und werde mich melden !!!

LG Susi

Hallo, Sanierteufel !
Auch an Dich ganz herzlichen Dank für die Antwort:
eben genau das habe ich bereits getan. Rückruf vom Obermeister kam prompt. Unser Bez.-Schornasteinfegermeister hat alle Vorwürfe zurück gewiesen, er habe lediglich seine Arbeit gemacht… Da weder er noch ich Zeugen für sein Verhalten haben, da er alleine bei mir aufgekreuzt ist, stehen Aussage gegen Aussage. Alles klar …?!

LG Susi

@Schorni, wie sieht das denn bei Euch mit Mitgliedern im westlichen NRW aus ??? Gibt es da Adressen für den PLZ-Bereich 487… ???

LG Suisorglos

Hallo Suisorglos,

wir sammeln gerade Kunden ein die wechseln möchten:smile:

Je mehr desto besser,desto eher:smile:

LG vom Schorni

Hallo Susi

wechselwillige Kunden sind ganz herzlich willkommen :smile:

Es gibt aber noch viel mehr im Paket :smile:

LG vom Schorni

Hier wenden Sie sich bitte an die zuständige Innung für Ihren Regierungsbezirk.

Es gibt kein Hoheitsrecht, was auch immer das sein soll. Es gibt hoheitliche Aufgaben, wie die Feuerstättenschau oder Bauabnahmen, hier werden wir sachverständig tätig.

Zuständig für Beschwerden ist das jeweilige Ordnungsamt des Kreises oder der Kreisfreien Städte.

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Kollege einfach so schikaniert. Es gibt immer 2 Seiten.

Wenn Anlagen ordnungsgemäß erstellt sind gibt es keinen Grund für „Schikanen“.

Leider habe auch ich selten Abnahmen ohne Mängel. Liegt wohl an der Komplexität der Tätigkeit.

Guten Abend,

ein sehr schwieriges Thema, dass Sie da ansprechen. Leider muss ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass Sie Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) mehr oder minder ausgeliefert sind. Laut §1 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist die Unverletzlichkeit der Wohnung nach §13 des Grundgesetzes für die Arbeit des Schornsteinfegers eingeschränkt.

vgl.: (3) Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, den jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die Durchführung der Tätigkeiten nach § 14 Abs. 1 und § 15 sowie den Bezirksschornsteinfegermeistern für die Durchführung der Tätigkeiten nach § 13 des Schornsteinfegergesetzes Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten. Die gleiche Pflicht besteht, wenn Beauftragte der zuständigen Behörde eine verweigerte Reinigung, Überprüfung oder Messung auf Grund eines vollziehbaren Verwaltungsaktes im Wege der Ersatzvornahme durchzusetzen haben. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Zwar könnten Sie verlangen, dass nurnoch der Geselle zu den Terminen kommt aber es liegt in der Kritikfähigkeit des BSM, ob er dieses Zugeständnis auch tätigt. Auch können Sie die Feuerstättenschau nicht umgehen, denn diese darf nur der BSM durchführen. Alternative zum Gesellen wäre noch ein EU-Ausländer. Dieser darf jetzt schon bei Ihnen die freien Tätigkeiten, sprich Messen und Kehren, durchführen. ABER die Feuerstättenschau bleibt in Händen des BSM.

Ab 2013 sieht alles ein bisschen anders aus. Ab dann dürfen Sie ganz rechtens zu einem Schornsteinfeger Ihrer Wahl gehen und Ihn um Durchführung der Arbeiten bitten. Dies betrifft alle freien Tätigkeiten, also wieder Messen und Kehren. Bitte beachten Sie, dass „Ihr“ BSM weiterhin alle 3 1/2 Jahre die Feuerstättenschau durchführen muss.

Zum Thema Hoheitsrecht:
Vor dem Bau der Heizungsanlage hat der BSM keine rechtliche Handhabe, um den Bau zu bewilligen oder abzulehnen. Allerdings MUSS jede Heizungsanlage VOR Inbetriebnahme durch den zuständigen BSM abgenommen werden. Sollten jedoch nach bau- und brandtechnischen Gesetzmäßigkeiten keine Beanstandungen vorliegen und auch eine deutsche Zulassung vorhanden sein, MUSS der BSM die Abnahme positiv bewerten und darf nicht nach Gutdünken ja oder nein sagen. Falls also eine Abnahme verweigert wird, muss die Verweigerung begründet werden.

Zum Abschluss ein kleiner Lichtblick. Allerdings ist es ein steiniger Weg: Falls Sie beweisbare Anschuldigungen gegen Ihren BSM vorbringen können, können Sie sich an das zuständige Landesverwaltungsamt wenden und Ihr Anliegen vortragen. Eventuell bewilligt das Amt einen neuen BSM für Sie. Eventuell…

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls Sie noch Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, Sich noch einmal an mich zu wenden.

Es versteht sich hoffentlich von selbst, dass mein Name in keiner Diskussion fällt. Ich habe kein Verständnis für Kollegen, die wie die Axt durch den Wald laufen aber ich gehöre trotzdem dem selben Handwerk an. ;o)

mfg

Hallo,

entschuldige die späte Antwort…
Ein Hausverbot kannst Du Deinem Bezirksschornsteinfeger so einfach nicht erteilen. Ohne eine Wertung seines Verhaltens (das ich nicht kenne) zu treffen, rate ich Dir, bei wirklich inakzeptablen Verhalten mit ihm zu reden und Ihn darauf hinweisen, dass Du das Verhalten so nicht akzeptieren kannst. Geht er nicht darauf ein, rate ich Dir Dich bei seiner zuständigen Innung (rauszufinden unter www.schornsteinfeger.de) zu beschweren. Sollte auch das nicht fruchten, kannst Du Dich bei der Gewerbeaufsicht des zuständigen Regierungspräsidiums (direkte vorgesetzte Behörde) beschweren.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und würde mich über ein kurzes Feedback freuen…

Gruß Stefan

Hallo, nnx und Stefan !

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe mich bereits an die Innung gewandt. Der betreffende Obermeister hat mit meinem BSM gesprochen (der nat. alles betstreitet…) und so bin ich mit diesem Innungs-BSM überein gekommen, dass unsere letzten 3 Termine durch den Gesellen getätigt werden.
Im Übrigen werde ich dazu dann ZeugInnen zum Kaffee einladen :wink:)

LG Mandy

Ein kleiner „Vorsatz“ sei mir gestattet. Seit Ende 2008 befindet sich das Schornsteinfegerhandwerk in einer Situation, die einer gezielten Abschaffung schon ziemlich nahe kommt. Der Gesetzgeber hat gleich drei Regelwerke verabschiedet, die das Schornsteinfegerleben erschweren.

  1. Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfgHwG)
    Es verpflichtet den jeweiligen BSM, BKM, (Bezirksschornsteinfegermeister, Bezirkskaminkehrermeister) zur Ausstellung von Feuerstättenbescheiden, quasi als Grundstock zur eigenen Abschaffung. Ab 2013 können sich alle deutschen Schornsteinfeger gegenseitig Konkurrenten sein, bis dahin sind ausländische Sprachkentnisse von Vorteil.
  2. Die BundesKÜO
    Diese Verordnung regelt recht widersprüchlich was wie oft gemacht werden muss und wieviel Geld dafür zu nehmen ist. In einigen Gebieten führt dies zu Zuwächsen auf dem Schornsteinfegerkonto, in anderen Gebieten zur Unwirtschaftlichkeit von Kehrbezirken. Ab 2013 werden die Preise frei verhandelt.
  3. Die 1. BImSchV
    Auch die ist neu und schwächt das Schornsteinfegerhandwerk in seinen traditionellen Meßaufgaben, beschäftigt sich aber verstärkt mit Feinstäuben und CO - Belastungen von Kaminöfen und anderen ähnlichen Feuerstätten, allerdings auch hier mit Zugeständnissen an den Endverbraucher.
    Seit Ende 2008 ist alles komplizierter und unübersichtlicher geworden und ich kann mir gut vorstellen, dass es manch einem Schornsteinfeger reicht.
    Mir geht es jedenfalls so, dass ich in meinem Beruf, der so überfrachtet von Bürokratie neuerdings daher kommt, keine Zukunft mehr sehe.
    Besonders bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber einen gigantischen Umbruch in diesem Handwerk angestoßen hat und Null Informationen an die Bevölkerung rausschickt. Er überlässt es der Presse für weitere Verunsicherungen zu sorgen und der Schornsteinfeger vor Ort muss erklären und erklären und versteht selbst die Welt nicht mehr.

Hallo Susisorglos0815,

Entschuldigung für die späte Antwort. Irgendwie muss mir Ihre Anfrage „durchgerutscht“ sein:
Wenn Sie mit Ihrem Schornsteinfeger überhaupt nicht klar kommen, besteht schon heute die Möglichkeit, einen EU-Schornsteinfeger mit der Kehrung oder Messung der Feuerungsanlagen zu beauftragen, jedoch darf dies bis Ende 2012 kein deutscher Schornsteinfeger sein. Erst danach darf einer aus Deutschland beauftragt werden.
Bei der Feuerstättenschau und Schlussabnahme ist der Bez.Schornsteinfeger weiterhin und auch nach 2012 der einzige Ansprechpartner, also genau da, wo der Schuh drückt, gibt es keinen Ausweg.

MfG.

Storteper