Verhaltensregeln bei Covid19 - Freundin und Kind?

Hallo Zusammen,

meine Freundin hat einen 8 jährigen Sohn und ist deshalb seit 2 Wochen mit diesem zuhause in Ihrer Wohnung. Da ich selbst Student bin und nur Vormittags an online-Vorlsungen teilnehmen muss, verbringe ich meine Nachmittage mit Ihnen. Wir gehen zusammen zum einkaufen, in den Wald und die Natur. Wir begegnen dabei außer beim Einkauf eigentlich kaum Menschen. Doch auf dem Weg zum einkaufen müssen wir eben durch die Stadt und sind entsprechend zu dritt (?) unterwegs. Wir wurden bisher noch nie ermahnt deswegen oder so. Aber ist das nun falsch oder nicht? Zählt ihr Kind in dem Fall als eigenständige Person? Muss ich mich ummelden und kruzfristig zu Ihr ziehen um als Person des eigenen Hausstandes zu zählen?

Aus Sicht des Infektionsschutzes ist es falsch !

Glaubst Du ( als Studentin, man fasst sich ja an den Kopf !) es hängt an der Abmeldung ?

Ja, wenn eine Familie 3 oder 7 Köpfe zählt und zusammen in einer Wohnung/Haus lebt, dann spricht nichts dagegen wenn sie auch zusammen durch die Stadt gehen.
Aber wenn 2 zusammen wohnen und eine kommt immer nur zu Besuch oder begleitet sie beim Spazierengehen, Einkaufen, dann ist das doch etwas anderes.

Was ist an „Vermeiden von sozialen Kontakten“ so schwer zu verstehen ? Dort wo es nicht geht, Abstand und verstärktes Hygienemaßnahmen.

Bleib trotzdem gesund !

MfG
duck313

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Er sagt doch, dass es nur onlineveranstaltungen sind…
Wenn er , ebenso, wie die Partnerin ansonsten isoliert lebt, spricht rein gar nichts auf der Ebene gegen ein „Familienleben“.
(Wenn er nicht isoliert lebt allerdings schon eine Menge.)

Weil ihr den Eindruck einer Familie macht, die sowieso zusammen in einem Haushalt lebt.

Sind die Regeln so schwer?

Wenn x Leute im selben Haushalt wohnen, dann dürfen diese x Personen auch in der Öffentlichkeit zusammen bleiben.

Mein bester Frund mit seiner Frau und deren vier Töchtern dürfen zu sechst durch die Stadt gehen.
Würde ich mich dazu gesellen, wäre es verboten.

Ich dürfte aber zusammen mit meinem besten Freund (ohne weitere Begleitung) herumlaufen.
Das mache ich aber nicht. Wir wohnen 100km auseinander, warum sollte ich so dämlich sein und dafür sorgen, dass ein vollkommen unnötiger Kontakt zwischen meiner und seiner Familie zustande kommt? Ich werde ihn und seine Familie gar nicht besuchen, obwohl es erlaubt wäre.

Zurück zu dir:
Du verbringst deine Nachmittage sowieso zusammen mit deiner Freundin und dem Kind, deswegen bildet ihr eine Risikogemeinschaft.
Es wäre daher nicht nötig, in der Öffentlichkeit auf Abstand zu gehen, wenn ihr in der Wohnung sowieso zusammen seid.

Da ihr aber offiziell keinen gemeinsamen Haushalt bildet, dürfte euer Verhalten ordnungswidrig sein. Den Wortlaut der anzuwendenden Verordnung kenne ich leider nicht, vielleicht ist es dort auch anders formuliert.

Hallo,

ich weiß zwar nicht, ob du in Bayern lebst, aber die bayerischen Regelungen sind mometan die strengsten, und sogar da ist es erlaubt, dass man seine Lebensgefährtin weiter besucht.

§5, Abschnitt d
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-152/

Der Fall, dass die Lebensgefährtin ein Kind hat, ist zwar nirgends explizit vorgesehen (vermutlich vor allem deshalb, weil eine derart schnell erstellte Regelung nicht jede Eventulität behandeln kann), aber ich halte die Auslegung für gerechtfertigt, dass das keinen Hinderungsgrund darstellen kann/darf.

Wenn ihr euch gemeinsam in einer Wohnung aufhalten dürft, seid ihr zwar kein gemeinsamer Haustand, aber rein epdemiologish betrachtet wäre es sinnlos, euch dann den gemeinsamen Aufenthalt im freien zu untersagen - das bringt aus Sicht des Infektionsschutzes rein gar nichts. Aber auch dieser Fall it nicht wirklich geklärt.

Kurz gesagt: Es ist ein Graubereich aus erlaubten und nicht wirklich geklärten Zuständen.

Gruß,
Max

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Aus sicht des Infektionschutzes: nein. Wenn Leute sich berechtigt in einer Wohnung aufhalten dürfen (und das darf er, wenn sie seine Lebensgefährtin ist), dann macht es virologisch keinen Unterschied, ob er dort gemeldet ist oder nicht. Das Virus guckt nicht ins Meldebuch.

Insofern sehe ich keinen Grund, warum die Regelungen für Haustände nicht analog anzuwenden sind. Ob man mit einem Partner spazieren geht, der bei einem gemeldet ust und wohnt, oder einem Parter, der einen berechtigt regelmäßig besuchen darf, macht für das Infektionsrisiko nun gar keinen Unterschied.

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Das ist richtig.

Da ihr aber offiziell keinen gemeinsamen Haushalt bildet, dürfte euer Verhalten ordnungswidrig sein.

Was aber rein virologisch schwachsinnig wäre.

Den Wortlaut der anzuwendenden Verordnung kenne ich leider nicht, vielleicht ist es dort auch anders formuliert.

Ich würde sagen, das ist gar nicht geregelt und Auslegungsache - letztendlich durch ein Gericht, wenn man soweit gehen möchte.