Verhaltenstherapie, Termin abgesagt und die Kosten

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage… Ich mache seid 2003 eine Verhaltenstherapie, habe jeden Termin wahr genommen und nie einen absagen müssen. Doch vor zwei Wochen ist mein Kind plötzlich (was bei Kindern öfter mal vorkommt, Fieber) krank geworden, sehr hohes Fieber. Das war ein Mittwoch Nachmittag als die Praxis geschlossen war, Donnerstags wäre Termin gewesen und ich habe aufm AB gesprochen um den Termin abgesagt. Als ich dann 3 Wochen später meinen Termin hatte, da sprach sie mich auf die Gebühr an. Es fallen 50 Euro an, denn sie konnte keinen Ersatz für die Stunde gefunden werden. Soll nun 30 Euro zahlen (sie hat mir das günstiger gemacht), weil ich sie die in so kurzer Zeit niemanden finden konnte um die Stunde zu füllen.

Darf sie das verlangen? Ich soll für jede nicht abgesagte Stunde 50 Euro zahlen, auch für kurzfristig abgesagte Stunde wo sie keinen Patienten mehr zwischen schieben kann.

Ist das rechtens? Habt ihr da Erfahrungen? Kann ich dagegen angehen?

Vielen lieben Dank schon jetzt für INFO´s!!!

Gruss

Sabine

Hi,

Darf sie das verlangen? Ich soll für jede nicht abgesagte
Stunde 50 Euro zahlen, auch für kurzfristig abgesagte Stunde
wo sie keinen Patienten mehr zwischen schieben kann.

Ist das rechtens? Habt ihr da Erfahrungen? Kann ich dagegen
angehen?

Ja, ist rechtens (im Therapievertrag so festgelegt) und Du fährst noch sehr günstig mit den 30 Euro. Sei froh, daß Du so jemand nettes hast.

Gruß,

Malte.

Hallo Sabine
Unter uns Therapeuten ist es (zumindest hier in Berlin) üblich, dass Termine, die mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, nicht in Rechnung gestellt werden. Wenn die zwei Tage unterschritten werden, kostet es ein Ausfallhonorar, welches maximal so hoch ist wie der übliche Sitzungssatz. Hierbei ist es dann egal, ob das Kind oder man selber krank ist. Es ist ja kein Strafgeld, sondern ähnlich zu betrachten wie die Stornierung eines Flugzeugtickets. Wenn man zu spät absagt, kann man das Geld für den Flieger ebenfalls in den Wind schreiben.
Gruß, Branden

Hi,

Du hast bestimmt was unterschreiben müssen, bzw. auf dem Zettel mit den Terminen steht irgendwo (Rückseite?) ein entsprechender Hinweis darauf, dass diese Art von Ausfallgebühren verlangt werden dürfen.

Gruß

Christian

Hi Christian

Du hast bestimmt was unterschreiben müssen, bzw. auf dem
Zettel mit den Terminen steht irgendwo (Rückseite?) ein
entsprechender Hinweis darauf, dass diese Art von
Ausfallgebühren verlangt werden dürfen.

Ist nicht üblich. Und: Verträge müssen nicht immer schriftlich sein. Es gelten auch mündliche Vereinbarungen.
Gruß, Branden