Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich habe mir ein Sakko im Wert von 60 € gekauft, habe mit ec Karte bezahlt. Blöderweise war och in Geldnot und habe das geld per Lastschriftrückholung wieder geholt, mit dem Gedanken es gleich wirder zu überweisen, wenn ich wieder Lojn habe. Leider habe ich dass nicht gemacht. Nun war ich bei der Polizei eine Aussage zumachen. Habe died getan und den offenen Betrag mit Mahnkosten und allem.an die Inkasso Firma überwiesen. Jetzt kam eine Vorladung zum Gericht wegen Betrugs. Mit was für einem Strafmaß kann ich rechnen? Über antworten würde ich mich freuen. Grüße
Hallo,
kommen wir zum Grundsätzlichen! Schuld haben Sie, auch haben Sie bewusst eine Betrugshandlung vorgenommen. Ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB liegt nicht vor!
Für die Strafbemessung ist es wichtig, zu wissen, u. a.;
a.) Ob Sie den Betrag von 60 Euro ohne Aufforderung gezahlt haben oder nicht?
b.) Ob Sie geständig sind?
Daher mein Vorschlag!
Bekennen Sie sich in allen Punkten für schuldig. Erzählen Sie keine „Märchen“ vor Gericht und bleiben Sie stets sachlich. Erwähnen Sie auch, das Sie sich um Schadensbegrenzung bemüht haben und die 60 Euro inkl. Nebenkosten bezahlt haben und „hoffentlich“ daraus gelernt haben.
Dann denke ich, liegt der erwartende Strafmaß sofern Sie nicht vorbestraft sind, zwischen 30 - 90 Tagessätzen (Geldstrafe).
Bitte beachten Sie, das die beschriebenen Inhalte keine Rechtsberatung darstellen! Ich bitte Sie, im Bedarfsfall ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufzusuchen.
Vielen Dank für Ihre Antwort, als ich bei der Polizei war, hat mir der Polizist geraten die angefallenen Kosten incl. Mahngebühren und Inkassogebühren zu zahlen. Das habe ich gemacht und den Überweisungsträger, dem Beamten zukommen lassen. Diesen hat er mit meiner Aussage an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Hätte da noch kurze Fragen.
Wie hoch liegt ca. der Tagessatz in Euro?
Bin ich dann vorbestraft und gibt das eine Eintragung? (Habe nur im polizeilichen Zeugnis erschleichen von Leistungen durch das schwarz fahren stehen)
Haftstrafe gibt es aber keine?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Grüße
Hallo,
Grundsätzlich sollte man nie eine Aussage als Beschuldigter bei der Kripo machen, ohne vorher selbst Akteneinsicht zu erhalten. Entweder als Beschuldigter gemäß § 147 Absatz 7 StPO oder durch ein Rechtsanwalt.
Weitere sehr gute Infos dazu hier: http://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandanten-informat…
Zu Ihren Fragen:
Ein Tagessatz ist 1/30 Ihres Gehalt, bei einen Hartz IV Empfänger ist der der Tagessatz sehr häufig 10 Euro.
Ja sie sind dann vorbestraft! Auch gehen Sie durch die Erschleichung von Leistungen als vorbestrafter ins Gericht, die Erschleichung von Leistungen ist eine Sonderform vom Betrug! Bzgl. Eintragungen (Führungszeugnis und Bundeszentralregister) finden Sie hier alle Infos: http://de.wikipedia.org./wiki/Vorstrafe
Bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe finden Sie hier alle Infos: http://de.wikipedia.org./wiki/Ersatzfreiheitsstrafe
Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Bitte entschuldigen Sie das ich so viele Links zum Weiterlesen beigefügt habe, die Beantwortung würde sonst mein Zeitrahm ein wenig sprängen:smile:, für Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Bitte beachten Sie, das die beschriebenen Inhalte keine Rechtsberatung darstellen! Ich bitte Sie, im Bedarfsfall ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufzusuchen.