Verhauf von Videokasetten auf eBay

Hi Rechtsprofis

Jemand möchte auf eBay seine alte Videosammlung verscherbeln. Dabei handelt es sich aber um keine Orginalkasetten, sondern um selbst mitgeschnittene Filme.
Nun, die Frage: darf er das, oder verstößt er gegen irgendwelche Urheberrechte oder zB. der wiederrechtlichen Verbreitung von Schwarzkopien - oder wie auch immer?
Wenn das so sein sollte, darf er die Kasetten dann vielleicht als „VHS-Kasetten gebraucht“ anbieten oder geht das auch nicht?

Vielen Dank für Eure Hinweise
schatten.1

Hallo,
leider bin ich kein Experte, kann nur meine Meinung äußern.
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um legale Mitschnitte von öffentlichen Ausstrahlungen.
Die Lizenzgebühren wurden also schon gezahlt und die GEZ hat auch schon kassiert. Eine Verwandtschaft zu Raubkopieen kann ich nicht erkennen. Die GEMA hat auch Ihren Anteil vom Verkaufserlös des Aufnahmegerätes bekommen. …
Ich bin mal gespannt, ob sich noch Experten äußern. :wink:
Nach meiner persönlichen Meinung verstößt das nicht gegen das Urheberrecht, weil die entsprechenden Gebühren ja gezahlt wurden.
… wie gesagt ist das nur meine Meinung. Ich denke, wenn die Kopie legal ist (ist sie ja) darf man sie auch verkaufen.
cu Rainer

… wie gesagt ist das nur meine Meinung. Ich denke, wenn die
Kopie legal ist (ist sie ja) darf man sie auch verkaufen.

Nein - ich schätze es handelt es sich dabei um Privatkopien, und solche darfst Du zwar an Freunde weitergeben, aber sicher nicht verkaufen. Eine legal kopierte CD darfst Du (trotz Abgaben auf Leermedien) ja auch nicht auf Ebay verkaufen.
IMHO wäre das Einstellen auf ebay hier sicher ein Schuß ins Knie.
Schau, ob Du in Deinem weiteren Beaknntenkreis jemanden findest, der die Videos zum Preis der Leerkassetten + einer kleinen Aufwandsentschädigung will - das fällt a) nicht auf und ist b) vollkommen legal.

LG
Stuffi

ääääähem
Moien!

Sorry, aber das ist natürlich Mumpitz, denn du darfst dir z. B. auch von gekauften Spielen Kopien machen, wenn du die bei dir behältst aber natürlich nicht veräußern. Sonst könnt ich mir ja ein Spiel kaufen, tausendfach kopieren, usw…

Bernd

Hallo Bernd,

Sorry, aber das ist natürlich Mumpitz, denn du darfst dir z.
B. auch von gekauften Spielen Kopien machen, wenn du die bei
dir behältst aber natürlich nicht veräußern. Sonst könnt ich
mir ja ein Spiel kaufen, tausendfach kopieren, usw…

so weit hast Du natürlich recht.

Da steht aber mitgeschnittene Filme , also Fernsehmitschnitte. Keine Lizenz, nur zur privaten Nutzung.

cu Rainer

Sorry, aber das ist natürlich Mumpitz, denn du darfst dir z.
B. auch von gekauften Spielen Kopien machen, wenn du die bei
dir behältst aber natürlich nicht veräußern. Sonst könnt ich

Wobei hier auch noch zwischen Software und Musik/Film unterschieden werden muß (Privatkopie).

LG
Stuffi

Moien!

Das ist völlig wurscht! Der WEiterverkauf ist eindeutig nicht erlaubt und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Ist zwar bei Kassetten rel. unwahrscheinlich, doch der Erlös ist ebenso niedrig - lass es mal 20 Cent pro Kassette sein - und damit ist alles andere als Verschrotten Unfug.

Es reicht auch nicht die Kassetten als gebraucht zu deklarieren, wenn der Inhalt nicht gelöscht ist!

Bernd

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Hallo Bernd,

Das ist völlig wurscht! Der WEiterverkauf ist eindeutig nicht
erlaubt und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen!

OK, danke.

cu Rainer

Hi.

Eine Ergänzung zu den anderen Postings.
Da es ja nicht erlaubt ist, diese Mitschnitte zu verkaufen, könntest du doch die Dinger in eBay offiziell ‚verschenken‘, und dafür nur eine Verpackungsgebühr/Aufwandsentschädigung erheben, die ZUFÄLLIG deinem ‚Verkaufspreis‘ entspricht.

Markuss

Hi,

auch das ist nicht erlaubt, da nicht davon auszugehen ist, das ein guter Freund oder Verwandter die Kassetten ersteigert. und nur dann wäre ein verschenken erlaubt.

Gruß,
Micha

Vorsicht: Die Aufnahme oder Vervielfältigung von Sendungen zu gewerblichen Zwecken oder eine sonstige gewerbliche Verwertung von Mitschnitten bedürfen grundsätzlich der vorherigen Einwilligung der Rundfunkanstalten und Urheber- und Leistungsschutzberechtigten.

Gewerbliche Verwertung liegt z. B. vor beim Verkauf von Videokassetten mit Fernseh-mitschnitten, Vorführen von Bandmitschnitten in Diskotheken, Hotels, Gastwirtschaften oder durch andere gewerbliche Unternehmen. Die Einwilligung ist meist kostenpflichtig.

Also: Ohne Einwilligung und Vergütungsvereinbarung keine Verkauf von Mitschnitten. Verstoß kann zivil und strafrechtlich nach dem URG (ich glaube §§ 96ff und 107 ff URG) geahndet werden.

Gruß

Josef Mengeler

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DANKE, Euch allen!!!

Also is nix mit verkaufen.
Aber 800Kasetten einfach zu verschrotten is eigentlich auch zu schade.

DANKE, Euch allen!!!

Also is nix mit verkaufen.
Aber 800Kasetten einfach zu verschrotten is eigentlich auch zu
schade.

Hi!

Wie wäre es mit einem Geschenk an mich?
Ich würde auch ein Gegengeschenk machen.

Grüße,

Mathias

war ja nur 'n Versuch… Schade. (owT)
o
w
T

Warum nicht!
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