Hallo,
gegeben sei jemand, der sich zwei große Flaschen Apfelschorle im Supermarkt kauft. Um etwas zu trinken, öffnet er eine Flasche vorsichtig hinter dem Steuer seines Wagens. Daraufhin schäumt explosionsartig die Schorle aus der Flasche über die Armaturen und über den Anzug des Mannes. Dabei gleitet ihm auch noch die Plastikflasche aus der Hand, wodurch sich fast ein ganzer Liter im Auto verteilt. Verärgert steigt der Mann aus seinem Auto und öffnet die andere Flasche, bei der das Gleiche passiert. Welche Rechte stehen jetzt dem Gepeinigten zu? Am nächsten Tag geht der Mann zwar wieder in die Filiale und verlangt Schadenersatz, der Filialleiter meint aber, das wäre normal, weil Kohlensäure drin ist, und verweigert jegliche Rückzahlung. Wie seht ihr den Fall?
Danke!
Franz
Ein Gesellschaftskritiker würde fragen:
„Sind wir wirklich so weit, daß man für totale Dummheit Geld bekommen soll?“
Ein Gesellschaftskritiker würde fragen:
„Sind wir wirklich so weit, daß man für totale Dummheit Geld
bekommen soll?“
Er würde auch fragen: „Warum bekommt man in Deutschland für Faulheit Geld?“
„Warum werden Lügner belohnt und Ehrliche bestraft?“
„Warum bekommen Raucher von Tabakkonzernen Geld?“
„Warum geben Richter Prozessbetrügern Recht?“
„Warum lassen sich Richter von Prozessbetrügern zu Rechtsbeugung anstiften?“
Viele Fragen, keine Antworten
Habt ihr Interesse an noch mehr Fragen?
Hallo Franz,
ich fürchte, da kann man nichts machen. Schließlich gehört es zur Allgemeinbildung, daß man warme kohlensäurehaltige Getränke vor dem Öffnen unbedingt schütteln muß.
Gruß,
Christian
Hallo Chris,
ist es nicht umgekehrt? Schütteln vermeiden!
Nebenbei gesagt ist dieser Supermarkt sehr verbraucherunfreundlich. Beispiel: 20
Dosen Malzbier gekauft, eine probiert und für ungenießbar befunden, Markt wollte die anderen 19 nicht zurücknehmen, sagte einfach: „Lebensmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen.“ Bei allen anderen Lebensmittelgeschäften darf man aber problemlos umtauschen oder zurückgeben. Gibt es da nicht ein einheitliches Recht?
Grüße
Franz
ich fürchte, da kann man nichts machen. Schließlich gehört es
zur Allgemeinbildung, daß man warme kohlensäurehaltige
Getränke vor dem Öffnen unbedingt schütteln muß.Gruß,
Christian
Hallo Chris,
Wer soll das sein?
ist es nicht umgekehrt? Schütteln vermeiden!
Ach, so ein Elend, ist das gute alte Stilmittel der Ironie wieder mal ohne Erfolg verpufft. Dann eben anders: Kohlensäurehaltige Getränke laufen schon mal über, insbesondere dann, wenn sie nicht gekühlt sind und vorher noch durch den Supermarkt und dann am besten noch über einen buckeligen Parkplatz kutschiert wurden.
Wer dann vom Supermarkt Ersatz verlangt, ist nicht nur blöd sondern auch zusätzlich noch dreist.
Dosen Malzbier gekauft, eine probiert und für ungenießbar
befunden, Markt wollte die anderen 19 nicht zurücknehmen,
sagte einfach: „Lebensmittel sind vom Umtausch
ausgeschlossen.“ Bei allen anderen Lebensmittelgeschäften darf
man aber problemlos umtauschen oder zurückgeben. Gibt es da
nicht ein einheitliches Recht?
Oh Mann, wer läßt Dich eigentlich frei rumlaufen? Stell Dir vor, das würde jeder so machen, also den Einkaufswagen voll mit Zeug packen und das dann am nächsten Tag wegen „schmeckt nicht“ zurückbringen. Da steigt ja kein Warenwirtschaftsprogramm mehr durch.
Warum kaufst Du nicht erst mal eine Dose zum Probieren?
Und ja: Es gibt ein einheitliches Recht: Verträge sind zu erfüllen. Hier: Der Kaufvertrag. Wenn der Händler hinter was zurücknimmt, ist das reine Kulanz. Daß der das bei Lebensmitteln nicht macht, halte ich für nachvollziehbar. Man weiß nicht, wie der Käufer das Zeug gelagtert oder mit was er es vergiftet hat.
Gruß,
Chris tian
Hallo Christian,
ist es nicht umgekehrt? Schütteln vermeiden!
Kohlensäurehaltige Getränke laufen schon mal über,
insbesondere dann, wenn sie nicht gekühlt sind und vorher noch
durch den Supermarkt und dann am besten noch über einen
buckeligen Parkplatz kutschiert wurden.
Das liegt nicht am Kunden, sondern eindeutig am Laden. Heute morgen war ich in dem Geschäft und öffnete vor den Augen des Filialleiters eine Flasche ganz vorsichtig. Trotzdem lief eine ordentliche Menge wieder über.
Wer dann vom Supermarkt Ersatz verlangt, ist nicht nur blöd
sondern auch zusätzlich noch dreist.
Oh Mann, wer läßt Dich eigentlich frei rumlaufen? Stell Dir
vor, das würde jeder so machen, also den Einkaufswagen voll
mit Zeug packen und das dann am nächsten Tag wegen „schmeckt
nicht“ zurückbringen. Da steigt ja kein
Warenwirtschaftsprogramm mehr durch.
Warum kaufst Du nicht erst mal eine Dose zum Probieren?
Meinst Du, durchs Probieren wird das Malzbier besser? Eine geöffnete Dose wird nicht mehr zurückgenommen.
Und ja: Es gibt ein einheitliches Recht: Verträge sind zu
erfüllen. Hier: Der Kaufvertrag. Wenn der Händler hinter was
zurücknimmt, ist das reine Kulanz. Daß der das bei
Lebensmitteln nicht macht, halte ich für nachvollziehbar. Man
weiß nicht, wie der Käufer das Zeug gelagtert oder mit was er
es vergiftet hat.
Chris tian , warum und wie soll man verschlossene Dosen vergiften? Und welches Geschäft will ungenießbare Getränke verkaufen? Selbst die Verkäuferinnen wollten es nicht probieren, obwohl das MHD noch längst nicht abgelaufen war. Wahrscheinlich hat das Zeug monatelang in der Sonne gestanden.
Kohlensäurehaltige Getränke laufen schon mal über,
insbesondere dann, wenn sie nicht gekühlt sind und vorher noch
durch den Supermarkt und dann am besten noch über einen
buckeligen Parkplatz kutschiert wurden.Das liegt nicht am Kunden, sondern eindeutig am Laden. Heute
morgen war ich in dem Geschäft und öffnete vor den Augen des
Filialleiters eine Flasche ganz vorsichtig. Trotzdem lief eine
ordentliche Menge wieder über.
Stell Dir vor, ich habe gestern eine flasche Jever aufgemacht und zwar nicht zum ersten mal. Das Zeug war schön kalt und ich habs auch nicht geschüttelt und trotzdem lief ein bißchen Schaum am Flaschenhals herunter, immerhin genug, um den Küchenfußboden einzusauen. Wen sollte ich Deiner Meinung nach verklagen?
Ansonsten würde ich Dir empfehlen, einfach mal in allen Supermärkten, an denen Du so vorbeikommst, eine Flasche Apfelschorle zu öffnen. 50 Hausverbote später wirst Du wissen, ob es an dem Laden lag oder am Getränk und dessen nicht vorhandener Kühlung.
Wer dann vom Supermarkt Ersatz verlangt, ist nicht nur blöd
sondern auch zusätzlich noch dreist.
Oh Mann, wer läßt Dich eigentlich frei rumlaufen? Stell Dir
vor, das würde jeder so machen, also den Einkaufswagen voll
mit Zeug packen und das dann am nächsten Tag wegen „schmeckt
nicht“ zurückbringen. Da steigt ja kein
Warenwirtschaftsprogramm mehr durch.
Warum kaufst Du nicht erst mal eine Dose zum Probieren?Meinst Du, durchs Probieren wird das Malzbier besser?
Nein, aber dann wüßte man, ob einem das Zeug schmeckt. Malzbier schmeckt aus meiner Sicht immer Scheiße. Wenn ich einen neuen Anlauf wagen wollte, würde ich das mit einer Dose machen und nicht mit einer Palette. Sollte es sich allerdings um Deine Standardmarke gehandelt haben, weiß ich auch nicht weiter. Am besten verklagst Du den Marktleiter.
Eine
geöffnete Dose wird nicht mehr zurückgenommen.
Und das nimmst Du einfach so hin?
Und ja: Es gibt ein einheitliches Recht: Verträge sind zu
erfüllen. Hier: Der Kaufvertrag. Wenn der Händler hinter was
zurücknimmt, ist das reine Kulanz. Daß der das bei
Lebensmitteln nicht macht, halte ich für nachvollziehbar. Man
weiß nicht, wie der Käufer das Zeug gelagtert oder mit was er
es vergiftet hat.Chris tian , warum und wie soll man verschlossene Dosen
vergiften?
Und woher sollte der Marktleiter wissen, daß das in diesem Fall nicht so ist? Ich habe das im übrigen nur als einen möglichen Grund genannt, warum man Lebensmittel nicht zurücknehmen möchte. Der einfachste Grund ist immer noch: „Nein!“
Und welches Geschäft will ungenießbare Getränke
verkaufen? Selbst die Verkäuferinnen wollten es nicht
probieren, obwohl das MHD noch längst nicht abgelaufen war.
Wahrscheinlich hat das Zeug monatelang in der Sonne gestanden.
Das solltest Du in Zukunft mit einer ausgeklügelten Überwachungsmaßnahme nachhalten. Zeit genug dafür hast Du ja ganz offensichtlich.
Gruß,
Christian
Stell Dir vor, ich habe gestern eine flasche Jever aufgemacht
und zwar nicht zum ersten mal. Das Zeug war schön kalt und ich
habs auch nicht geschüttelt und trotzdem lief ein bißchen
Schaum am Flaschenhals herunter, immerhin genug, um den
Küchenfußboden einzusauen. Wen sollte ich Deiner Meinung nach
verklagen?
Es geht nicht um ein Bisschen, sondern um einen ganzen Liter.
Das solltest Du in Zukunft mit einer ausgeklügelten
Überwachungsmaßnahme nachhalten. Zeit genug dafür hast Du ja
ganz offensichtlich.
Leider nicht soviel Zeit, wie ich gerne hätte. Dafür habe ich eine Digicam.
Gruß,
Christian
Das hat mit Umtausch gar nichts zu tun. Wenn rechtliche Ansprüche bestehen, bestehen sie nun mal, egal ob ein „Umtausch ausgeschlossen“ ist oder nicht. Wo die Ansprüche hier aber herkommen sollen, ist mir unklar, kohlensäurehaltige Getränke und der Effekt beim Flaschenöffnen ist ja nun kein Geheimnis. Man darf ja auch Messer verkaufen, obwohl man sich bei unsachgemäßer Bedienung damit verletzen kann.
Levay
Na, ich hoffe doch mal, auf das Niveau will sich niemand herabbegeben.
So Fragen wie: „Warum geben Richter Prozessbetrügern Recht?“ beantworten sich ja selbst. Bestandteil des Betrugstatbestandes ist ja gerade eine Täuschung und ein Irrtum beim Getäuschten. Der Getäuschte ist beim Prozessbertrug der Richter (wäre er nicht getäuscht, wäre es kein Prozessbetrug), und DESWEGEN gibt der Richter ihm Recht: Weil er getäuscht wurde.
Blöde Frage. Wie die anderen auch.
Levay
Oh Mann, wer läßt Dich eigentlich frei rumlaufen?
Hm, ziemlich hart, wie du das so schreibst…
Und ja: Es gibt ein einheitliches Recht: Verträge sind zu
erfüllen. Hier: Der Kaufvertrag. Wenn der Händler hinter was
zurücknimmt, ist das reine Kulanz.
Na ja, das ist insofern nicht richtig, als dass, wenn man hier an Anspruchsgrundlagen denkt, es sich ja nicht um Ansprüche aus dem Kaufvertrag selbst handeln würde, sondern um Schadenersatzansprüche.
Levay
Und ja: Es gibt ein einheitliches Recht: Verträge sind zu
erfüllen. Hier: Der Kaufvertrag. Wenn der Händler hinter was
zurücknimmt, ist das reine Kulanz.Na ja, das ist insofern nicht richtig, als dass, wenn man hier
an Anspruchsgrundlagen denkt, es sich ja nicht um Ansprüche
aus dem Kaufvertrag selbst handeln würde, sondern um
Schadenersatzansprüche.
Danke, Levay, für das Verständnis!
Deswegen wäre es sinnvoll, Warnhinweise auf den Flaschen anzubringen.
Na, ich hoffe doch mal, auf das Niveau will sich niemand
herabbegeben.
Hallo Levay,
was hältst Du von solchen Fakten? Manche Leute brauchen vor Gericht überhaupt keine Beweise vorlegen, sondern lediglich andere Beweise bestreiten, um Recht zu bekommen. In anderen Fällen werden Beweise vom Richter einfach für ungenügend erklärt, obwohl sie stichhaltig sind. Beispiele gefällig? Bitte!
Ein Mieter muss 80 Kubikmeter bezahlen, obwohl er nur 2 verbraucht, weil der Richter das für angemessen hält.
Ein Mieter von 11 muss 160 € von 240 € Hausstrom zahlen, weil ein Richter das für angemssen hält.
Ein Arbeitgeber muss seinen Arbeitern keinen Urlaub geben, weil er so lange keinen Urlaub gewährt, bis der Urlaub laut Gesetz verfallen ist. Wieder geben Richter einem Betrüger Recht.
Noch einen schönen Abend
Franz
Also,
ich finde es wirklich nicht in Ordnung, dass jemand persönlich denunziert wird, man sollte schon objektiv bleiben… Was ich mich allerdings frage: Wieso antwortet jemand ernsthaft auf solch einen Artikel und geht dann auf noch absurdere Schilderungen ein??? Werd´ nicht schlau draus… SORRY ;-(
MfG
Marlon
Danke, Levay, für das Verständnis!
Deswegen wäre es sinnvoll, Warnhinweise auf den Flaschen
anzubringen.
Sorry, aber so viel Verständnis habe ich dafür eigentlich nicht. Wenn es eine Pflicht gäbe, Warnschilder anzubringen, würden die Leute über zu viel Bürokratie schimpfen - und in diesem Fall sogar zu Recht.
Levay
Ein Mieter muss 80 Kubikmeter bezahlen, obwohl er nur 2
verbraucht, weil der Richter das für angemessen hält.
Bist Du der Komiker, der die Frage ungefähr ein Dutzend mal im Mietrechtsbrett gestellt hat?
Das hielt jeder für Quatsch, weil man mit 2 m³ nun einmal nicht hinkommt. Warum hast Du dem Richter nicht erklärt, daß Du immer im Auto mit Apfelschorle duscht?
so wie bei den amis?
Deswegen wäre es sinnvoll, Warnhinweise auf den Flaschen
anzubringen.
da wäre es doch praktikabler, leuten, die mit dosenbier, heißem kaffe oder was auch immer nicht umgehen können, den gebrauch per gesetz zu verbieten.
ann
Also,
ich finde es wirklich nicht in Ordnung, dass jemand persönlich
denunziert wird, man sollte schon objektiv bleiben… Was ich
mich allerdings frage: Wieso antwortet jemand ernsthaft auf
solch einen Artikel und geht dann auf noch absurdere
Schilderungen ein??? Werd´ nicht schlau draus… SORRY ;-(
Hallo Marlon,
Urteile, die Fehlurteile sind, müssen absurde Entscheidungen enthalten.
(Dieser Satz gefällt mir, bitte im Archiv aufnehmen)
Wenn Richter Spaß am Absurden haben, … (bitte selber vervollständigen)
Sind das die Schorle Flaschen von AL_di. Bei uns sind die dinger nach einer Woche in der Wohnung beim öffnen auch in die Luft geschossen. Ausserdem sind die Flaschen so unter druck das man die nicht oben mit dem Finger eindrücken kann.
mfg Tim