Verheimlichtes Kind - Erbe

Liebe/-r Experte/-in,

Wenn sich herausstellt, dass es noch ein Erbe gibt, der pflichtteilsberechtigt ist, es aber nicht bekannt war, dass es diese Person gibt (verheimlichtes uneheliches Kind), dieser wurde nicht berücksichtigt.

Wie lange hat er das Recht seinen Anteil von den Erben zu fordern?

Verjährt dieser Anspruch?

Was ist, wenn das Erbe schon ausgegeben ist, muss es dann aus dem laufenden Gehalt abgezahlt werden?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Robert

Hallo Robert,
Pflichtteil verjährt allgemein in 3 Jahren und beginnt am Ende des Jahres in welches der Todesfall fällt, oder der Berechtigte vom Tod des Erblassers erst erfährt. Bei Minderjährigen ist die Verjährung bis zum 21. Lebensjahr gehemmt, und beginnt erst dann. Ist das Erbe ausgegeben müssen alle weiteren Erben trotzdem bezahlen.
m.f.g.
pete