Liebe/-r Experte/-in,
Wenn sich herausstellt, dass es noch ein Erbe gibt, der pflichtteilsberechtigt ist, es aber nicht bekannt war, dass es diese Person gibt (verheimlichtes uneheliches Kind), dieser wurde nicht berücksichtigt.
Wie lange hat er das Recht seinen Anteil von den Erben zu fordern?
Verjährt dieser Anspruch?
Was ist, wenn das Erbe schon ausgegeben ist, muss es dann aus dem laufenden Gehalt abgezahlt werden?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Robert