Hallo ihr lieben,
wir sind verheiratet, laufen beide auf Steuerklasse 4.
Nun erwarten wir zwillinge (im März). Welche Förderungen bekommt man vom Staat, welche Zuschüsse?
Weiß schon jemand wie sich da das neue Elterngesetz auswirkt?
Für wem trifft es zu, es soll ja erst januar 2007 in Kraft treten.
Sind wir dann davon betroffen oder nicht, da die Schwangerschaft ja aus 2006 ist?!
Ändert sich dann mein Gehalt, da ich ja dann alleinverdiener bin?
Oder macht sich das nur auf der Steuerkarte bemerkbar?
Ändert sich dann mein Gehalt, da ich ja dann alleinverdiener
bin?
Oder macht sich das nur auf der Steuerkarte bemerkbar?
Hi,
wenn du bei google mal nach gehaltsrechner oder nettolohn etc. suchst kannst du dir eine vorstellung davon machen was sich wie ändert.
http://www.google.de/search?hl=de&q=gehaltsrechner&m…
du kannst natürlich auch mal in deinem personalbüro nachfragen 
viele Grüsse
Me
Hi, wieviel Geld bekommt meine Frau im Schwangerschaftsurlaub von Ihrem Arbeitgeber? Sie ist jetzt seit einem Jahr bei ihrem Arbeitsgeber. Ich habe mal etwas von der Regelung von 64% gehört, stimmt das oder kann man das so nicht veralgemeinern?
Wer kann helfen?
HAllo Joachim,
60% vom Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate wird zur Grundlage gelegt, max. 1800€. Dies bekommt Deine Frau dann über 10 Monate. Falls Du noch 2 Monate auch zu Hause bleibst, bis zu 12 Monaten. Ob Du in Steuerklasse 3 wechseln kannst, weiss ich leider nicht, dass muss ich auch noch rausfinden.
Es gibt kein Erziehungsgeld mehr, also nach max. 12 Moanten müsst ihr von Deinem Gehalt leben, ihr bekommt dann nur noch Kindergeld.
Ich weiss nur nicht die gehaltliche Grenze, wo ihr wieder Anspruch auf Sozialhilfe habt, falls Du zB nur ein 400€ Jobber wärst oder so.
Grüssle Wölkchen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
2007 kein erziehungsgeld …
Hallo,
2007 gibt es kein erziehungsgeld mehr?
Wieviel Kindergeld gibt es?
Danke, Mfg Davis
hallo joachim,
erstmal die links:
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/kindergel…
http://www.elterngeld.net/
so, und das wäre erziehungsgeld, wenn eure zwillinge noch vor dem 1.1.07 kommen würden:
http://www.9monate.de/Erziehungsgeld.html
es gilt nicht der zeitpunkt der empfängnis, sondern der der geburt.
ich bin übrigens auch mit zwillingen schwanger (meine ersten kinder) und der errechnete geburtstermin wäre der 4.2.07. da zwillinge meisten ein paar wochen früher kommen, hoffe ich auf den 31.12.06 ( was für die kinder meines wissens noch im grünen bereich wäre ), da das elterngeld in meiner situation voll der reinfall wäre ( bin geringst-verdiener ). für euch könnte aber, je nach einkommen, die situation allerdings schon wieder anders aussehen.
na, dann grüß mal schön so von werdender zwillingsmutter zur anderen! falls fragen sind, bitte gern! ich finde die einschlägigen zwillingsforen ( hab auch nicht viel gefunden ) nicht sooo toll, www ist vieel besser, nur leider ohne schwangerschaftsbrett…
grüße,
susanne
vor dem 01,01,07 werden wir wohl nicht schaffen, sind für den 05.03.07 vorgemerkt.
ich selber bringe ca. 1000€ monatlich nach hause, davon muß miete autos usw bezahlt werden. das kindergeld ist also trotz streichung des elterngeldes nicht gestiegen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
vor dem 01,01,07 werden wir wohl nicht schaffen, sind für den
05.03.07 vorgemerkt.
ich selber bringe ca. 1000€ monatlich nach hause, davon muß
miete autos usw bezahlt werden. das kindergeld ist also trotz
streichung des elterngeldes nicht gestiegen?
nein, nein, das erziehungsgeld gibt es nicht mehr, dafür aber das elterngeld, und das sind eben soundsoviel prozent ( müßte jetzt nochmal nachschauen ) vom einkommen desjenigen, der zuhause bleibt. wer bleibt bei euch denn zu hause bzw wieviel verdient deine frau? das kindergeld gibt es trotzdem ( soweit wie ich das verstanden habe, fitzel mich da ja auch erst seit kurzem durch ), nämlich diese 154 euro pro kind. wenn deine frau kein geringsverdiener ist wie ich, dann bekommt sie mehr als es voher das erziehungsgeld war, allerdings nur für ein jahr. da ich nur einen minijob habe, bekomme ich allerdings nur 300 euro im monat ( da ich in unserem fall zuhause bleibe ) und eben auch nur für ein jahr. erziehungsgeld wären auch 300 euro gewesen, aber für zwei jahre ( vorausgesetzt man liegt unter der bemessungsgrenze ). aber für euch wird sicherlich nur das elterngeld in frage kommen, und das richtet sich, wie gesagt, nach dem einkommen des zuhausebleibenden. alle angaben meinerseits sind ohne gewähr, ich geb nur wieder wie ich das jetzt alles verstanden habe ( oder auch nicht ).
grüße,
susanne