hallo
ich habe eine frage bezüglich des unterhaltes in einem besonderen fall:
eine bereits verheiratete frau bekommt ein kind mit einem anderen mann. dieser ist dem kind unterhalt schuldig, doch auch der mutter?
normalerweise gilt ja die 3 jahres regelung, die dann erlischt wenn die frau erneut heiratet. aber was wenn sie schon verheiratet ist?
und wie wäre es, wenn diese sich dann (vor ablauf der drei jahre) scheiden ließe? weiss jmd bescheid?
vlg
Hallo,
ich habe eine frage bezüglich des unterhaltes in einem besonderen fall:
So besonders ist das gar nicht ;o)
eine bereits verheiratete frau bekommt ein kind mit einem anderen mann. dieser ist dem kind unterhalt schuldig,
Für ein in der Ehe geborenes Kind ist erstmal der Ehemann den Unterhalt schuldig. Der müßte zunächst die Vaterschaft anfechten usw.
doch auch der mutter?
Nö, das wäre erstmal der Ehemann.
normalerweise gilt ja die 3 jahres regelung, die dann erlischt wenn die frau erneut heiratet.
Eben.
aber was wenn sie schon verheiratet ist?
Dann hat sie zuerst einmal einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann.
und wie wäre es, wenn diese sich dann (vor ablauf der drei jahre) scheiden ließe?
Gelegentlich hört und liest man, dass sogar geschiedene Eheleute noch zum Unterhalt verpflichtet sind.
Genauer kann das sicher ein Rechtsanwalt erklären. Außerdem ist es wohl auch so, dass im Familienrecht auch schonmal Stammesrecht und ähnliches angewandt werden kann, je nach dem wer von den Beteiligten welche Staatsangehörigkeit und/oder Migrationshintergrund aufweist. Sowas müsste dann ggf. auch noch Berücksichtigung finden.
Grüße