Verheiratet mit getrennten Hauptwohnsitzen?

Hallo,

angenommen, ein Paar heiratet. Da beide demnächst gemeinsam auswandern wollen, suchen sie sich in der Zwischenzeit keine gemeinsame Wohnung mehr, sondern bleiben solange bei ihren jeweiligen Eltern wohnen.

Ist es melderechtlich zulässig, dass das Ehepaar dann unterschiedliche Hauptwohnsitze hat?

Danke für Antworten!
Klaus

Moin,

Ist es melderechtlich zulässig, dass das Ehepaar dann
unterschiedliche Hauptwohnsitze hat?

was sollte dagegensprechen?

Gandalf

Scheinehe?
wenn einer der Partner aus einem Nicht-EU-Ausland kommt, könnten da die Behörden nicht eine Scheinehe vermuten?

Nicolle

Moin,

wenn einer der Partner aus einem Nicht-EU-Ausland kommt,
könnten da die Behörden nicht eine Scheinehe vermuten?

das schon, aber ich ging von einer Ehe zwischen Deutschen bzw. EU-Bürgern aus.

Gandalf

wenn einer der Partner aus einem Nicht-EU-Ausland kommt,
könnten da die Behörden nicht eine Scheinehe vermuten?

Das könnten (und tun) sie auch bei gemeinsamer Wohnung. Die Frage, wenn cih sie richtig verstanden habe, war, ob verheiratete Personen unterschiedliche Wohnungen haben dürfen. Natürlich dürfen sie das.

1 Like

In meinem konstruierten Fall geht es um zwei Deutsche.

Ich habe gerade weiter gegoogelt und folgendes gefunden:

"Bitte beachten Sie, dass nach der Eheschließung für die Ehegatten ein gemeinsamer Hauptwohnsitz bestehen muss.

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Hessisches Meldegesetz (HMG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) ist die Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebt, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.

Melden Sie sich daher um, falls kein gemeinsamer Hauptwohnsitz besteht."

Quelle: http://www.oberursel.de/rathaus/verwaltung/lebenslag…

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Hessisches Meldegesetz (HMG) in
Verbindung mit § 12 Abs. 2 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz
(MRRG) ist die Hauptwohnung einer verheirateten Person, die
nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebt, die vorwiegend
benutzte Wohnung der Familie.

Und? Leben die Leute jetzt dauernd voneinander getrennt oder nicht?

Getrenntleben ist in § 1567 Abs. 1 BGB so definiert:

„Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.“

Keiner der beiden Ehegatten in meinem hypothetischen Fall lehnt die eheliche Lebensgemeinschaft ab, somit leben sie nicht voneinander getrennt.

Dann buttere die Fische doch bitte mal! Leben sie jetzt zusammen oder nicht? Schlafen, essen, trinken, fernsehen sie zusammen? Und das überwiegend immer nur in derselben Wohnung? Nach Deiner Ausgangsgeschichte tun sie das nicht.

Sie „schlafen, essen, trinken, fernsehen“ miteinander, wenn sie sich besuchen, aber sonst nicht. Ich kenne aber keinen Paragraphen im Meldegesetz oder im BGB, wo das etwas zur Sache täte.

Hallo nochmal!

§ 1567 BGB definiert das Getrenntleben als Vorasussetzung für eine Scheidung. Es stimmt zwar wohl, dass das Melderecht diese Definition im Blick hat, aber eine 1:1-Übernahme scheidet mE trotzdem aus. Das kann man argumentativ ja schon daraus ableiten, dass das BGB ein Getrenntleben in einer einzigen Wohnung vorsieht.

Das BVerwG (1 C 25.98) bezeichnet Deinen Fall als „gesetzlich nicht normiert“, was zumindest gegen Deine Theorie spricht, man müsse entweder eine gemeinsame Hauptwohnung haben oder sich scheiden lassen.

Aber selbst wenn man im Einklang mit Dir und dem BVerwG davon ausgeht, dass die Partner in Deinem Fall nicht getrennt leben, dann ist doch die Frage: Wo ist sie denn, die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie? Laut Deinen Schilderungen gibt es sie nicht. Früher hätte man dann vielleicht gesagt, das sei eben da, wo der Mann als gottgegebenes Familienoberhaupt wohne, aber diese Zeiten sind zum Glück auch passé. Soll denn dann das Einwohnermeldeamt eine der beiden Wohnungen bestimmen, ohne dass irgendwelche objektiven Anhaltspunkte dies stützten?

Ich bin der Auffassung, dass in diesem Fall nun einmal für beide Eheleute der jeweilige Lebensschwerpunkt auch den Hauptwohnsitz begründet, und wenn ich das BVerwG richtig verstanden habe, meint es das auch.

Soviel zu meiner Auffassung, auch wenn ich den Eindruck habe, dass sie Dich nicht interessiert. Immer wieder schade, wenn zunächst der Eindruck erweckt wird, man sei an der Erörterung rechtlicher Fragestellungen interessiert, sich dann aber herausstellt, dass die anderen aber bloß keine anderen Meinungen haben sollen als man selbst.

1 Like

Hallo,

es geht mir nicht um Meinungen, sondern um Fakten. Deshalb frage ich so penetrant nach, und deshalb freue ich mich über Deine fundierte Antwort.

Danke und Gruß
Klaus

Hallo,

es geht mir nicht um Meinungen, sondern um Fakten.

und du meinst, wenn schon ein erfahrener Anwalt wie worldwidefab keine Fakten bzw. eher das, was du darunter verstehst, sondern „nur“ seine fundierte fachliche rechtliche Meinung darlegen kann, würden „härtere“ Fakten existieren?
Dann hast du wohl noch weniger Ahnung von der Juristerei als ich anfangs dachte (und was per se auch keine Schande ist, sofern man denn lernwillig ist)…

Manche Dinge - und die von dir diskutierte Sache gehört wohl dazu! - findet man einfach nicht 100%-tig eindeutig in einem Gesetz geregelt (auch wenn man sich das manchmal vielleicht wünschen würde), weswegen es dazu (entweder einheitliche oder unterschiedliche) rechtliche Auffassungen (Synonym für „Meinung“) unter den Juristen gibt!*
Wenn du in diesem Fall Fakten haben möchtest, wirst du dir diese in gewisser Weise selbst verschaffen müssen, indem du es das fiktive Ehepaar auf einen Prozess ankommen lässt. (Entweder die Meldebehörde macht selbst Stress oder man muss sich halt selbst anzeigen. Zuzutrauen wäre das ja manchen Menschen. Ich als Polizist würde mir deswegen in die Hose machen vor Lachen oder selbst Anzeige erstatten wegen Zeitraubs…)
Ach ja, und merke: Je höher die Instanz, die urteilt, desto härter die Fakten (BSG = seeehr hart :smile:!

Grüße Fred

*) Ob nun wwf die allgemeine oder eine Einzelmeinung vertritt (sofern sich mit einer Konstellation wie von dir beschrieben ÜBERHAUPT schon mal mehr als ein Jurist (wwf) befasst hat (was ich zumindest anzweifeln möchte :wink:), kann ich natürlich nicht definitiv sagen, würde aber jede Wette drauf abschließen, dass er mit seiner Meinung richtig liegt (aus verschiedenen Gründen).

1 Like