Herr X (der Mann) hat folgendes „Problem“: Seine Frau ist schwanger und der Geburtstermin ist im September 2011. Ihr Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert; ist klar, welcher AG macht sowas schon? Soll heißen, dass sie jetzt seit März 2011 arbeitslos gemeldet ist. Vorher hat Sie und Herr X ziemlich dasselbe verdient (ca.1100 Netto/Monat). Sie hatten ja denselben AG Ach ja und da sie verheiratet sind, haben sie beide die Steuerklasse IV.
Es gibt ja 6 (oder warens 8?) Wochen vor der Geburt kein Arbeitslosengeld mehr, sondern dieses (bitte korrigiert mich, wenn es falsch ist) Mutterschaftsgeld (?)…
Nun wurde von einigen Personen gesagt:,Mensch, dann solltest du jetzt deine bzw. eure Lohnsteuerklassen ändern lassen." Irgendjemand hat auch gesagt, dass sich das auch erst lohnen würde, wenn es mit dem Mutterschaftsgeld (?) losgeht.
Leider ist dieser Herr X kein Freund der deutschen Bürokratenausdrucksweise und blickt auch nicht wirklich durch, was den Lohnsteuerjahresausgleich usw. angeht.
FRAGE(n):
- Sollten man das denn am Besten jetzt schon machen?
- Welche Vorteile/Nachteile bringt das?
- Hat der Alleinverdiener dann weniger Geld am Ende des Monats? Das wäre sehr ungünstig…
Ein allgemeiner Rat ist völlig ausreichend.
Ich hoffe, dass die Infos ausreichend sind. DANKE