Hallo,
eine Freundin lebt mit ihrem Mann in Stuttgart und wird ab Juli wegen Arbeit in München umziehen. Sie wird zuerst während der Probezeit bei meiner Schwester wohnen. Danach eigene Wohnung mieten. Meine Fragen sind:
1)Kann sie sich überhaupt in München während der Probezeit anmelden? Da sie bei meiner Schwester wohnen wird und dort keine Mietvertrag hat. 2) Kann sie Stuttgart als 1. Wohnsitz und München 2. Wohnsitz anmelden? Sie wird nur das Wochenende in Stuttgart verbringen. 3) Wo wird später die Steuererklärung gemacht?
Hallo,
eine Freundin lebt mit ihrem Mann in Stuttgart und
wird ab
Juli wegen Arbeit in München umziehen. Sie wird zuerst
während
der Probezeit bei meiner Schwester wohnen. Danach
eigene
Wohnung mieten. Meine Fragen sind:
1)Kann sie sich überhaupt in München während der
Probezeit
anmelden? Da sie bei meiner Schwester wohnen wird und
dort
keine Mietvertrag hat. 2) Kann sie Stuttgart als 1.
Wohnsitz
und München 2. Wohnsitz anmelden? Sie wird nur das
Wochenende
in Stuttgart verbringen. 3) Wo wird später die
Steuererklärung
gemacht?
Gruß
Floramar
hallo floramar…
also zu 1…sie kann sich in münchen anmelden als
2.wohnsitz…auch während der probezeit…da sie ja
vermutlich an ihre schwester evtl einen beitrag zur
miete zahlen wird…aber das ist davon nicht
abhängig…
zu 2. sie sollte stgt. als 1. wohnitz beibehalten, da
sie ja erst mal nur die probezeit hat…
die steuererklärung macht sie mit ihrem mann gemeinsam
in stgt…
ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen…
wünsche deibner freundin ganz viel erfolg in münchen
bei dem job den sie antritt…und dir ein frohes
osterfest…
liebe grüße
anita
Ein Mietvertrag ist die Voraussetzung für die Anmeldung. Evtl. bietet es sich an zumindest einen Untermietvertrag zu schließen für diese Zeit.
2)Ja, das kann sie. Der 1. Wohnsitz in Stuttgart ist der Lebensmittelpunkt und damit die Hauptwohnung, München in dem Fall Arbeitsort und 2. Wohnung. Ich gehe davon aus, das beide verheiratet sind, dann können Kosten für Familienheimfahrten am WE sowie die Miete/Nebenkosten für die Zweitwohnung von der Steuer abgesetzt werden. Je nach Einkommen wird allerdings in München eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben.
Die Steuerklärung wird dann am Ort des Hauptwohnsitzes gemacht.
zuerst möchte ich anmerken, dass ich auf dem Gebiet keine Expertin bin, aber das Thema aus eigener Erfahrung ein bisschen kenne.
1.) ja, sie kann sich anmelden. Beim Einwohnermeldeamt muss sie die Sache so darstellen, dass sie bei jemanden wohnt.
2.) Normalerweise ja, aber die Antwort ist hier „Jain“. Der erste Wohnsitz ist normalerweise dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Der Lebensmittelpunkt ihrer Freundin musste im Prinzip Stuttgart sein, da sie dort mit ihrem Ehemann wohnt. Allerdings praktizieren manche Gemeinde es so, dass der erste Wohnsitz dort ist, wo man sich überwiegend aufhält. Im Fall ihrer Freundin, 5 Tage in München, 2 Tage in Stuttgart, wäre der erste Wohnsitz München. Das ist die gängige Praxis in Frankfurt am Main, zum Beispiel.
3.) Die Steuererklärung muss am Ort des ersten Wohnsitz gemacht werden.
Ich hoffe, ich habe Ihnen damit wenigstens ein bisschen geholfen.
hier die Antworten:
1)Kann sie sich überhaupt in München während der Probezeit
anmelden? Da sie bei meiner Schwester wohnen wird und dort
keine Mietvertrag hat.
Ja, sie kann.
Kann sie Stuttgart als 1. Wohnsitz
und München 2. Wohnsitz anmelden? Sie wird nur das Wochenende in Stuttgart verbringen.
Das hängt von der Gemeinde ab, bzw. ob Münchener Einwohneramt dies akzeptiert. Normal wäre 1. Wohnsitz wo Mittelpunkt des Lebens, somit, wo die Familie ist. Manche Einwohnermeldeämter sagen aber, dass das erste Wohnsitz ist, wo man 4 oder mehr Tage in der Woche verbringt. In dem Fall München. Dann wird der Steuer von Finanzamt München abgeführt.