Verheiratet und Partner ist Student -> Steuerklassenwechsel?

Hallo ihr Wissenden,
ich habe hier folgende Fallkonstellation und möchte gerne wissen, was der sinnvollste nächste Schritt sein könnte.

2 Personen haben kürzlich geheiratet, von denen Person A fest angestellt ist und Person B noch studiert, aber die Abschlussarbeit abgegeben hat (noch im Korrekturstatium) - also faktisch noch Student ist. Person B wird zum 1.1.2018 ebenfalls fest angestellt sein, aber nicht so viel verdienen wie Person A. Person B ist schwanger und wird Mitte kommenden Jahres ein Kind bekommen.

Die Frage wäre an dieser Stelle als erstes, ob Person A nach der Heirat direkt in Steuerklasse IV gestuft wurde? Ebenfalls interessant wäre, was ein Wechsel der Steuerklasse von Person A von IV auf III bewirkt und ob dieses sinnvoll und überhaupt möglich ist. Möglicherweise wäre an dieser Stelle auch noch von Interesse, was Person A tun muss um den bestmöglichen Steuermix zu bekommen?

Ich hoffe sehr, mir kann jemand bei diesen natürlich nur rein fiktiven Fragen helfen.
Grüße Timo

Normalerweise wählt man bei unterschiedlich hohem Einkommen III für den besser-, V für den geringerverdienenden Ehepartner, daraus resultiert ein höheres Netto für den IIIer und ein geringeres Netto für den Ver, jedoch muss dann meist eine Nachzahlung bei der Steuererklärung geleistet werden. Wenn man das nicht will, oder wenn beide etwa gleich verdienen, wählt man IV/IV, bzw. wenn man möglichst zutreffend unterjährig besteuert werden will und sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen vermeiden will, dann wählt man IV/IV mit Faktor.

Allen ist gemeinsam, dass die Summe aus unterjährigem Lohnsteuereinbehalt, ggf. vierteljährlichen Vorauszahlungen und Erstattung/ Nachzahlung immer auf den Cent genau gleichbleibt, es ist lediglich ein zeitlicher Effekt, also ob die Zahlung gleich mit dem Lohn oder nachträglich bei der Veranlagung geleistet wird.

Zu beachten ist, falls Kinder geplant sind oder falls Arbeitslosigkeit droht, dass Entgeltersatzleistungen nach dem Netto berechnet werde. Also wäre es günstig, falls Kinder geplant sind, dass derjenige Elterteil, der Eltergeld beziehen soll, in die Steuerklasse mit dem höheren Netto wechselt, also in die III.

„schwanger, Kind kommt Mitte des nächsten Jahres“

Scheint also der Fall zu sein.

:smile: