Verheiratet und schwanger von einem anderen

Ich bin zur zeit noch verheiratet,die scheidung ist eingereicht aber noch nicht durch.Ausserdem hab ich keinen kontakt so zu meinem (ex)mann und er ist auch nicht hier.Ich bekomme demnächst mein Kind von meinem neuen Partner,der ja noch nicht als Vater anerkannt wird und meine frage ist,brauche ich unbedingt Unterlagen zur geburt von meinem (Ex)Mann und muss er sachen mit unterschreiben,obwohl die scheidung läuft und er nicht hier lebt?Oder kann ich das alles alleine machen und Unterschreiben?Und gibt es eine möglichkeit,meinen Namen vor der scheidung zu ändern?Ich möchte gerne das mein Kind nur mein Mädchennamen bekommt,ist das irgendwie möglich?

Wenn dein Ex nicht innerhalb 6 Wochen widerspricht beim Jugendamt, dann ist er automatisch Vater, aber ein Vaterschaftstest vor Gericht bringt alles ans Licht.Du kannst keine Erklärungen mehr für deinen EX abgeben (Urkundenfälschung, Betrug ist strafbar)
Zu Namen frag einfach beim Einwohnermeldeamt an. Die Namensänderung hat doch Zeit bis nach derScheidung, danach sollte die Namensänderung kein Problem darstellen

Ich kann hierzu nicht sehr viel sagen.

Folgendes meine ich zu wissen: das Kind ist ein eheliches, sofern es während der Ehe zur Welt kommt. Dann wäre der Nachname des Kindes automatisch der Ehename. Genaue Auskunft für diesen Fall kann das örtlliche Bürgeramt geben, in dem das Kind angemeldet wird. Man kann natürlich den Namen des tatsächlichen Vaters angeben oder sagen, dass der Vater unbekannt ist. Aber dennoch bliebe das Kind ein eheliches Kind, soweit ich es weiß. Und es bekäme dann den ehelichen Nachnamen.

Die Rückkehr zum Mädchennamen ist erst nach der Scheidung möglich. Hier kann das Standesamt Auskunft geben.

Mein Rat wäre also, Standesamt (Namensrecht) und Bürgeramt (Vaterschaft) zu kontaktieren. Dann kann man herausfinden, ob das Kind einen anderen als den Ehenamen tragen kann.

Hallo

Ich kann dir nicht alles beantworten, was ich weiss du kommst warscheinlich nicht an einem Vaterschaftstest vorbei
rest kannst du warscheinlich alleine unterschreiben
gruss

Der Exmann muss nichts zum anderen Kind unterschreiben, ist ja nicht seines und er hat keine Verpflichtungen damit.
ZUm Namen bitte an das Standesamt wenden, die geben gerne auskunft, welchen Namen das Kind bekommen kann und wann Sie den Mädchennamen wieder annehmen können.

mfg
EJWW

Hallo,

ein Anwalt wird prüfen, ob eine Härtefallscheidung möglich ist. In der Regel liegen die Voraussetzungen dann vor, wenn ein Kind von einem anderen Mann geboren wird. Hier wäre dann auch Zeit, Ihren Mädchennamen wieder anzunehmen, der dann auch auf das Kind übertragen wird.

Sollte eine Scheidung vor Geburt des Kindes nicht erfolgen, wird es umständlicher. Das Kind ist dann ehelich geboren und damit automatisch der Nochehemann Vater.

Kostenlose Beratung kann hier auch das Jugendamt geben oder soziale Einrichtungen der Stadtverwaltungen oder Kirchen (Diakonie oder Caritas - Lebenshilfe, Lebensberatung) .

LG

Hallo,
so lange Sie von Ihrem künftigen Exmann noch nicht geschieden sind, gilt er rechtlich als Vater des ungeborenen Kindes. Wird das Kind noch vor der Scheidung geboren ist er auch vor dem Gesetz der Vater und hat ein Mitspracherecht.
Alles Gute

Ob Du auf seine Mitwirkung angewiesen bist kann ich Dir leider nicht beantworten aber zu der Sache mit dem Namen habe ich was:

Falls Du Deinen Mädchennamen bereits wieder angenommen hast, wenn das Kind zur Welt kommt, dann bekommt das Kind ebenfalls automatisch diesen Namen.

Wenn Du Deinen Mädchennamen zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht wieder angenommen hast, bekommt auch das Kind den ehelichen Namen.

Wenn Du aber anschließend den Mädchennamen annimmst kann auch das Kind im Nachhinein den Mädchennamen der Mutter annehmen. Hierfür muss dann Dein neuer Partner, also der Vater des Kindes, sein Einverständnis erklären.

Vielleicht kannst Du Deinen Namen auch schon vor der Scheidung ändern lassen, dann übernimmt das Kind automatisch deinen Mädchennamen. Ob das was kostet weiß ich leider nicht. Für Namensäderungen ist übrigens die Stadtverwaltung zuständig, eventuell einfach dort mal anrufen und nachfragen…

hallo,
ich gehe davon aus, das man beantragen muss, wenn man den mädchennamen wieder haben will.Vor der Scheidung geht das m.E. nicht.Bei der Geburt muss der Vater eingetragen werden.
1.Wenn das Kind kommt,kann es nach dem Vater oder Mutter heißen,was m.E nach einfacher ist,wenn es den Nachnamen vom Vater bekommt…
2. Der Exman muss nix unterschreiben,aber evtl. das es nicht sein Kind ist,weiss ich aber nicht.

viel glück

lisa

Hallo,
Sie sollten sich alsbald einem Anwalt anvertrauen, der Ihnen weiterhelfen wird. Er wird dann das Notwendige in die Wege leiten, denn es ist bei Ihnen doch einiges zu regeln…
Viel Erfolg dabei und alles Gute für die Geburt bei der Sie den Namen des Vaters eintragen lassen können…
Gruß B. Urban

Hall. Ich glaube wenn du den Vater als „unbekannt“ einträgst, können die nix von dir wollen! Mit dem mädchenhaften kenn ich mich nicht Audio. Alles alles Liebe für dich und dein baby. Grüße