Verheiratet und Selbstaendig wie abrechnen?

Ich bin Studentin, verheiratet und habe nun einen Auftrag als freie Journalistin bekommen. Nun habe ich keine Ahnung wie das mit der Steuer laeuft. Mein Mann verdiehnt recht gut und ist in einer hohen Steuerklasse. Ein Bekannter hat gemeint ich muesse meine Einnahmen dann als Nebeneinnamen abrechnen wobei ich dann ziemlich viel Steuern zahlen muesse.
Nun bin ich echt schockiert, die erste Freude ueber einen Auftrag ist vorbei. Ich frage mich ob es sich ueberhaupt fuer mich lohnt zu arbeiten und mein Studium zu vernachlaessigen wenn dann fast nichts dabei rauskommt.
Weiss da jemand Tricks wie man weniger Steuern zahlen muss? Vom Prinzip ist das ja eine Existenzgruendung fuer mich. Ein Arbeitszimmer werde ich nur schlecht absetzen koennen, da dort ein Schrank und eine Couch steht.
Ich freue mich ueber jeden Tipp

Matti

Hallo Mattilda

wenn du da wohnst, wo es in deiner Vika steht, kann ich dir leider keinen Tip geben. :smile:)

Das was dein Nachbar gesagt hat, bezog sich wohl auf Lohnsteuerklassen und darauf, dass es sich für Ehepartner mit sehr unterschiedlichem Einkommen während des Jahres oft lohnt, die Lohnsteuerklassen 3 und 5 zu wählen. Der vielverdienende Partner zahlt dan weniger Steuern, der weniger verdienende relativ mehr.
Generell gilt dabei natürlich: ihr werdet gemeinsam veranlagt, also ist das GEMEINSAMES Einkommen und GEMEINSAME Steuern. Mit deiner Lohnsteuerklasse 5 würdest du die geringen Steuern deines Mannes in der Klasse 3 praktisch quersubventionieren. (über die Chauvi-Einstellung mancher Männer, das es sich wegen der Steuerklasse 5 für die Frau nicht lohnt zu arbeiten, hab ich mich schon oft aufgeregt, deswegen musste hier ein Seitenhieb her. Jetzt gehts mir besser. :wink:)

Aber du wirst als Journalistin wohl nicht fest angestellt, sondern willst freiberuflich tätig werden. Das ist eine selbständige Tätigkeit und du musst zum Finanzamt und diese Tätigkeit anmelden. Die beraten dich da auch, sogar kostenlos. Wenn du eine journalistische Ausbildung machst oder anstrebst, stehen die Chancen sehr gut, dass du als freiberuflich Tätige anerkannt wirst. Dann sparst du dir die Gewerbesteuer und bist auch freier in deiner Buchhaltung, wär also gut für dich.

Diese Menge Auskünfte wird dich jetzt wahrscheinlich verunsichern. Aber wenn dein Mann so gut verdient, habt ihr bestimmt auch einen Steuerberater, der sich mit eurer individuellen Finanzlage auskennt. Den würd ich an deiner Stelle mal anrufen und genauer befragen.

Gruß
Burkh

Hallo Mattilda

wenn du da wohnst, wo es in deiner Vika steht, kann ich dir
leider keinen Tip geben. :smile:)

Das was dein Nachbar gesagt hat, bezog sich wohl auf
Lohnsteuerklassen und darauf, dass es sich für Ehepartner mit
sehr unterschiedlichem Einkommen während des Jahres oft lohnt,
die Lohnsteuerklassen 3 und 5 zu wählen. Der vielverdienende
Partner zahlt dan weniger Steuern, der weniger verdienende
relativ mehr.
Generell gilt dabei natürlich: ihr werdet gemeinsam veranlagt,
also ist das GEMEINSAMES Einkommen und GEMEINSAME Steuern. Mit
deiner Lohnsteuerklasse 5 würdest du die geringen Steuern
deines Mannes in der Klasse 3 praktisch quersubventionieren.
(über die Chauvi-Einstellung mancher Männer, das es sich wegen
der Steuerklasse 5 für die Frau nicht lohnt zu arbeiten, hab
ich mich schon oft aufgeregt, deswegen musste hier ein
Seitenhieb her. Jetzt gehts mir besser. :wink:)

Danke, danke, danke!

Aber du wirst als Journalistin wohl nicht fest angestellt,
sondern willst freiberuflich tätig werden. Das ist eine
selbständige Tätigkeit und du musst zum Finanzamt und diese
Tätigkeit anmelden. Die beraten dich da auch, sogar kostenlos.
Wenn du eine journalistische Ausbildung machst oder anstrebst,
stehen die Chancen sehr gut, dass du als freiberuflich Tätige
anerkannt wirst.

Unbedingt vorher informieren, ehe du deine freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt meldest. Ich weiß zwar über die Journalisten nicht so Bescheid, habe aber die Erfahrung gemacht, dass die Tätigkeiten von FA zu FA ganz unterschiedlich beurteilt werden, je nach Sachbearbeiter. Ein Illustrator, den ich kenne, erlebte es, dass er wegen seiner Angabe „Airbrusher“ als Gewerbetreibender eingestuft wurde, weil sich der Sachbearbeiter vom FA darunter einen Autolackierer vorgestellt hatte. Mein Bekannter gab dann seine Tätigkeit als Kunstmaler an, was ja auch besser passte, und war somit Freiberufler (das mit der Künstlersozialkasse war freilich ein anderes Problem…).

Ich würde mich mal bei ein paar freien Journalisten erkundigen, wie die es gemacht haben.

Dann sparst du dir die Gewerbesteuer und bist
auch freier in deiner Buchhaltung, wär also gut für dich.

Solange bis das Privileg geschlachtet wird…
In der Praxis läuft es so: Du verrechnest deine Einkünfte aus den Aufträgen mit den absetzbaren Kosten, die du hattest, um diese Aufträge zu bekommen und durchzuführen. Fahrtkosten, Material, Fortbildung, bei einem lupenreinen Arbeitszimmer auch die damit verbundenen Kosten. Dieses geschmälerte Einkommen - dein Einnahme-überschuss - wird jetzt zusammen mit dem deines Mannes zur Steuer veranlagt. Fertig.

Diese Menge Auskünfte wird dich jetzt wahrscheinlich
verunsichern. Aber wenn dein Mann so gut verdient, habt ihr
bestimmt auch einen Steuerberater, der sich mit eurer
individuellen Finanzlage auskennt. Den würd ich an deiner
Stelle mal anrufen und genauer befragen.

Fürs erste Jahr sicher am besten. Ich mache es mittlerweile selbst, da das aufwändigste daran eh’ das Belegeaufkleben ist.

Gruß, Claudia

Gruß
Burkh