Verheiratet und Steuerklasse 1?

Hallo,
wenn ein Ehepartner Selbständig und der andere Angestellt ist und beide in etwa den gleichen Jahresverdienst haben, ist es da gängige Praxis, dass der Angestellte weiterhin in Steuerklasse 1 geführt wird?
Wäre - auch in Hinblick auf Nachwuchs - ein Wechsel auf IV / IV nicht günstiger?

wenn ein Ehepartner selbständig und der andere angestellt ist
und beide in etwa den gleichen Jahresverdienst haben, ist es
da gängige Praxis, daß der Angestellte weiterhin in
Steuerklasse 1 geführt wird?

Nein.

Wäre - auch in Hinblick auf Nachwuchs - ein Wechsel auf IV /
IV nicht günstiger?

Nein, weil die Steuerklasse IV genau den gleichen Lohnsteuerabzug verursacht wie die Steuerklasse I. Nachwuchs hat auf die Lohnsteuer im Prinzip keinen Einfluß mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

wenn ein Ehepartner Selbständig und der andere Angestellt ist

Ein Selbständiger hat keine Steuerklasse, denn er hat gar keine Steuerkarte.

und beide in etwa den gleichen Jahresverdienst haben, ist es
da gängige Praxis, dass der Angestellte weiterhin in Steuerklasse 1 geführt wird?

Nein, bei Heirat wird in Klasse 3 umgestellt, wenn der Ehepartner selbständig ist.

Nein, bei Heirat wird in Klasse 3 umgestellt, wenn der
Ehepartner selbständig ist.

FALSCH: von alleine wird gar nichts „umgestellt“, man müsste das beantragen - und Sinn macht natürlich Kl. 3, wenn Ehefrau dies ist und Nachwuchs erwartet wird!

Lia

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Vielen Dank für eure Antworten,

dann stellt sich aber die Frage, warum bestimmte Finanzämter in solch einer Ehekonstellation empfehlen, die Steuerklasse Angestellter bei 1 zu belassen und einen wieder nach Hause schicken?!
Es ist meines Wissens gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einem selbständigen Ehepartner der angestellte Ehepartner die Steuerklasse 3 wählen MUSS! Aber irgendwie scheint mir, dass dies eher wie eine Richtlinie als ein Gesetz gehandhabt wird… Manche Steuerberater empfehlen hier sogar 4/4, wer hat also Recht - Gesetz, Steuerberater oder Finanzamt??

Grüße - Tom

dann stellt sich aber die Frage, warum bestimmte Finanzämter
in solch einer Ehekonstellation empfehlen, die Steuerklasse
Angestellter bei 1 zu belassen

Ja, in der Tat stellt sich diese Frage.

Es ist meines Wissens gesetzlich vorgeschrieben, daß bei
einem selbständigen Ehepartner der angestellte Ehepartner die
Steuerklasse 3 wählen MUSS!

Ja, so steht es in § 38 b EStG.

Aber irgendwie scheint mir, daß
dies eher wie eine Richtlinie als ein Gesetz gehandhabt wird…

Tja, Theorie und Praxis…

Manche Steuerberater empfehlen hier sogar 4/4, wer hat also
recht - Gesetz, Steuerberater oder Finanzamt??

Der Unterschied zwischen den Lohnsteuerklassen 1 und 4 ist so minimal, daß man ihn gar nicht in Euro und Cent ausdrücken kann.

Aber - ja, das klärt natürlich nicht, warum man angeblich in der I bleiben statt in die III bzw. V wechseln soll.

Wenn man unbedingt in die III/V wechseln will und die Voraussetzungen dafür besitzt, dann sollte man auch den Antrag stellen. Falls er abgelehnt wird, Einspruch einlegen und auf die gesetzliche Regelung hinweisen.

In Bezug auf den erwarteten Nachwuchs hat der Wechsel in die III (wenn man das Wahlrecht hat) nur für den Ehepartner Sinn, der das Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, da sich dieses aus den Nettobezügen der 12 Monate vor der Geburt errechnet. Ein Wechsel kurz vor Geburt bringt demnach nicht viel.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

manchmal muss ich mich wundern, was hier für Antworten gegeben werden!

Die Änderung der Steuerklasse muss beim Finanzamt beantragt werden.
In diesem Fall sollte die Änderung der Steuerkarte des Angestellten auf Steuerklasse 3 erfolgen.
Ein Selbständiger benötigt keine Steuerkarte!

Bei der Steuerklasse 3 fällt die niedrigste Steuer an;
die Kinder werden hier eingetragen!

FALSCH: von alleine wird gar nichts „umgestellt“,

Daws hatte ich auch nicht gemeint.

man müsste das beantragen

Sondern eher das.

  • und Sinn macht natürlich Kl. 3, wenn Ehefrau dies ist und Nachwuchs erwartet wird!

Was hat Steuerklasse 3 mit Nachwuchs zu tun ?

manchmal muss ich mich wundern, was hier für Antworten gegeben
werden!

Ich auch - und zwar über Ihre!

Die Änderung der Steuerklasse muss beim Finanzamt beantragt
werden.

MUSS? muss nicht!Sollte und könnte!

In diesem Fall sollte die Änderung der Steuerkarte des
Angestellten auf Steuerklasse 3 erfolgen.
Ein Selbständiger benötigt keine Steuerkarte!

Bei der Steuerklasse 3 fällt die niedrigste Steuer an;
die Kinder werden hier eingetragen!

Das hat doch nur Einfuss auf den monatlichen Abzug - und pber Steuererklärung gleicht sich alles wieder aus!

Lia

Was hat Steuerklasse 3 mit Nachwuchs zu tun ?

Schon mal was von Elterngeld und die Berechnungsgrundlage dazu gehört?

  • und Sinn macht natürlich Kl. 3, wenn Ehefrau dies ist und Nachwuchs erwartet wird!

Was hat Steuerklasse 3 mit Nachwuchs zu tun ?

Es könnte gemeint sein, dass das dann zu erwartende Elterngeld sich durch das vorher höhere gesetzlichem Netto aus einer höheren Grundlage berechnet.

Grüße,
Sebastian

ach wie schlau die Lia doch ist… und in der Zwischenzeit hat der Steuerpflichtige Nachteile… oder etwa nicht ?