Verhinderungspflege

Wer kennt sich mit Verhinderungspflee aus? Wenn
jemand dafür unterschreibt, wo taucht das überall auf
bzw.wo muss es angegeben werden (Steuerklärung, Wohn-
Geld usw.)

Hallo Biene
Handelt es sich bei der Ersatzpflegekraft um eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebt, sind die Einnahmen auch aus Verhinerungspflege bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes üblicherweise steuer- und sozialversicherungsfrei.
Im Umkehrschluss müßte dies heißen: liegt keine Verwandschaft oder keine sittliche Verpflichtung vor: Einkommenssteuererklärung, Sozialversicherung und Angabe bei Wohngeldantrag…wenn ein Gewinn vorliegt.
Beste Grüße von der Imkerin Birgitt