Verhinderungspflege quittung

Ich bin neben meiner Ausbildung schon seit mehreren Jahren nebenbei Pflegerin eines jungen Mannes (7Jahre alt) und habe durch seine Mutter von der Verhinderungspglege gehört. Diese haben wir beantragt und alles in den vorgesehenden Listen ordentlich ausgefüllt unterschrieben und be der KKH abgegeben. Nun kam Post.

„Quittung fehlt“

Was für eine Quittung? Soll mir die Mutter nun auch noch jede Std persönlich aufschreiben/quittieren oder was ist gemeint??

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.Danke im Voraus! :smile:

Hallo,
die Pflegeversicherung sieht im Falle der Verhinderung der pflegenden Person - Kostenersatz für Aufwendungen vor. Aufwendungen - sprich: Kosten - sind nachzuweisen!
Gruß J.K.

Das würde bedeuten, bisher wurde gratis oder durch Weitergabe des Pflegegeldes gepflegt ?!

Dann müsste die Verhinderungspflege erst organisiert und bezahlt werden, bevor man weiß, ob man sie bekommt.

Hier hätte ein Anruf bei der Kasse mehr Klarheit geschaffen als eine Frage im Forum.

Gruss

Barmer

Hallo,
sicher gibt es diese Leistung - sie muss (außer in Notfällen) vor Beginn beantragt werden und es muss angegeben werden, wer diese Pflege übernimmt. Aufwendungen für diese Pflege müssen nachgewiesen werden und ja, die Pflegeperson muss entweder eine Abrechnung erstellen oder eine entsprechende Quittung unterschreiben.
Auf „Zuruf“ wird diese Leistung nicht gezahlt.
Gruss
Czauderna

Ich bin neben meiner Ausbildung schon seit mehreren Jahren
nebenbei Pflegerin eines jungen Mannes (7Jahre alt) und habe
durch seine Mutter von der Verhinderungspglege gehört. Diese
haben wir beantragt und alles in den vorgesehenden Listen
ordentlich ausgefüllt unterschrieben und be der KKH abgegeben.
Nun kam Post.

„Quittung fehlt“

Was für eine Quittung? Soll mir die Mutter nun auch noch jede
Std persönlich aufschreiben/quittieren oder was ist gemeint??

Die Pflegeversicherung erstattet in so einem Fall Geld für Verhinderungspflege nur auf Nachweis und auch erst nachträglich an die Mutter des Kindes, d.h. es muß von Dir bestätigt werden, daß Du das Geld von der Mutter des Kindes erhalten hast.

Man nimmt ein Blatt Papier und schreibt die Zeiten und Kosten der Verhinderungspflege auf. Unten drunter quittierst Du den Erhalt des Geldes, z.B. so:

Datum von Uhrzeit bis Uhrzeit Anzahl Stunden
... ... ... ... 
... ... ... ... 
... ... ... ... 
...


Gesamtstunden \_\_\_\_\_\_ \* € \_\_\_ je Stunde = Gesamtbetrag € \_\_\_\_\_\_\_


Betrag erhalten:

Datum (Deine!)Unterschrift 

Je nach zeitlichem Umfang macht man so einen Antrag mit der Stundenliste als Anlage monatlich oder vierteljährlich.

Wie weit man das rückwirkend beantragen kann, weiß ich nicht.

Gruß G.