Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Hallo,
mich würde interessieren ob es richtig ist, dass man für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Anspruch im Jahr von insgesamt 2864 Euro hat. Man nehme folgendes an: Jemand ist vom 02.08. - 10.08. in Verhinderungspflege (hat er hier pro Jahr einen Anspruch auf 1432 Euro?). Ab dem 11.08. - 25.08. hat er dann Kurzzeitpflege ( wieder einen Anspruch von 1432 €?). Sind es zwei verschiedene paar Schuhe. Das heißt die Zeit der Verhinderungspflege kann nicht auf die Zeit der Kurzzeitpflege angerechnet werden?

Vielen Dank, Painter

Hallo,
ja, das stimmt, allerdings muss der Anspruch auch tatsächlich
bestehen.
Gruß
Czauderna

Hallo Czauderna,

da hab ich auch gleich noch mal eine Frage:

Die pflegende Person muß kurzfristig ins Krankenhaus, hat aber noch keine 12 Monate gepflegt. Sie soll deswegen kein Anspruch auf verhinderungspflegegeld haben. Stimmt das und kann man da etwas dran ändern, etwas dagegen tun. Es ist schließlich ein Notfall und der Patient muß versorgt werden, solange sie im KH ist und auch danach, bis sie wieder fit ist.

Vielleicht weißt Du ja was dazu

Danke
Kathy

Hallo,
ja, das stimmt, allerdings muss der Anspruch auch tatsächlich
bestehen.
Gruß
Czauderna

Hallo,
ja, das mit den 12 Monaten stimmt schon - da gibt es eigentlich als
Ausweg nur die Kurzzeitpflege.
Ich muss allerdings sagen, das in der Praxis (meiner) es auf die
Pflegekasse ankommt - wenn man bedenkt, das eine Kurzzeitpflege
die Kasse grundsätzlich teurer kommt und man immer auch den
Einzelfall sehen sollte, dann kann man das mit den 12 Monaten
auch mal zugunsten des Versicherten auslegen, aber wie gesagt
das mit den 12 Monaten stimmt.
Gruß
Czauderna

1 „Gefällt mir“

Hallo und vielen Dank!
Dann werden wir wohl darauf hinweisen, das es die Kasse teurer kommen würde. Aber die Kurzzeitpflege geht auch nur für 4 Wochen und wir wissen noch nicht, wie lange die operierte Person braucht, um wieder nach Hause zu können.
Für die Hilfe ein Stern!
Kathy

ja, das mit den 12 Monaten stimmt schon - da gibt es
eigentlich als
Ausweg nur die Kurzzeitpflege.
Ich muss allerdings sagen, das in der Praxis (meiner) es auf
die
Pflegekasse ankommt - wenn man bedenkt, das eine
Kurzzeitpflege
die Kasse grundsätzlich teurer kommt und man immer auch den
Einzelfall sehen sollte, dann kann man das mit den 12 Monaten
auch mal zugunsten des Versicherten auslegen, aber wie gesagt
das mit den 12 Monaten stimmt.
Gruß
Czauderna