Verhinderungspflege

Ich habe im Fernsehen in der Sendung Markt vor ein paar Monaten einen Beitrag gesehen, in dem es um Verhinderungspflege geht. In dem Beitrag wurde gesagt, dass es vollkommen unerheblich ist, ob der Pfleger verwand oder fremd ist.
Die Krankenkasse meines Freundes sieht das ganz anders.
Hat jemand von Euch da genaue Kenntnisse?

Ich danke allen, die darüber nachdenken.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html

Es gibt Unterschiede bei der Ansetzung der Aufwendungen, die von der Pflegekasse übernommen werden, wenn der Pfleger bis zum 2.Grad verwandt ist…

Beatrix

Keine Ahnung, was genau in der Sendung gesagt dazu gesagt wurde.
Für die Bezahlung ist es jedenfalls nicht unerheblich. Die ist bei Verwandten bis zum 2. Grad auf das Pflegegeld begrenzt. Das gilt auch unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, wenn Pflegender und gepflegte Person in häuslicher Gemeinschaft leben. Pflegedienste können mehr abrechnen.
Voraussetzung ist überhaupt auch erstmal, dass die gepflegte Person zuvor mindestens 6 Monate von einer privaten Pflegeperson gepflegt worden ist.
Irgendwo kann man sich dazu auch beraten lassen. Ich meine sogar, dass pflegende Angehörige ohnehin verpflichtet sind, sich da beraten zu lassen. Wäre ja jetzt bei Stufe 1 und 2 nach 6 Monaten schon der Fall. Die Pfegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Die kostet nicht nur nichts, die Pflegeeinrichtungen haben kaum Interesse daran so zu beraten, dass es für die Pflegekasse möglichst billig wird. Da wurden schon so manchem Angehörigen die Augen geöffnet.
Geht es überhaupt um Pflege nach dem SGB XI?