wie ich las, wurde im MA das Gottesurteil abgelöst durch die Folter, was insofern ein Fortschritt war, weil die Obrigkeit selbst die Wahrheitsfindung in die Hand nahm und sie es nicht einer höheren Macht überließ. Was führte aber zur Abschaffung der Folter? Waren es aufklärerische Gesichtspunkte oder der Fortschritt der Kriminalistik? Da unter der Folter doch die meisten Verdächtigten gestanden, was die Richter hören wollten, bestand für die Fortentwicklung der Kriminaltechnik eigentlich keine Eile. Oder kamen schon im ausgehenden MA Zweifel an der Verhörmethode „Folter“ auf, mit der Forderung nach alternativen Methoden?
wie die Bezeichnung Hexenprozeß schon ausdrückt, gab es auch einen gesetzlichen Hintergrund. Im Jahre 1532 erließ Kaiser Karl V. die Peinliche Gerichtsordnung, so daß die Prozesse im Namen von Recht und Ordnung geführt wurden. Nach Kaiser Karl V. wurde dieses erste deutsche Strafgesetz auch Carolina genannt. Bei der Abfassung stand die Hexenlehre der Kirche Pate. Zauberei wurden neben Mord, Totschlag, Räuberei und Brandstiftung als schweres Verbrechen hingestellt. Die Einführung der Carolina schuf die Voraussetzung für die massenhafte Durchführung von Hexenprozessen zwischen 1580 und 1680 in Deutschland. Vielfach wird dieses erste deutsche Strafrecht auch als Bürokratischer Terror bezeichnet. Unschuldige Menschen gerieten in die Fänge eines erbarmungslosen, wie ein Uhrwerk ablaufenden Vernichtungsapparates, aus dem es in der Regel kein Entrinnen gab. Jede und jeder mußte befürchten, Opfer zu werden.
In der Carolina wurde der sogenannte Ordalprozeß, dessen anerkanntes Beweismittel das Gottesurteil war, bei dem sowohl die Eisen-, Feuer- und die Wasserprobe als auch andere Verfahren durchgeführt wurden, die auf der Theorie basierten, das der Unschuldige unterliegt und der Schuldige mit Hilfe teuflischen Werkes überlebt, von einem Indizien- und Geständnisprozeß abgelöst. Diese Prozeßform wurde von der Carolina bis in die letzte Einzelheit geregelt. Das Geständnis der Angeklagten galt fortan als das verlässlichste Mittel der Wahrheitsfindung.
Die grossen systematischen Hexenverfolgungen fanden nicht im Mittelalter statt, sondern in der Frühen Neuzeit (Mittelalter hört so ca. 1492 mit der Entdeckung Amerikas auf, dann beginnt mit der Reformation die Frühe Neuzeit). Die Inquisition ist in Deutschland relativ machtlos gewesen (kein Zentralstaat wie in Frankreich oder Spanien, sondern nur viele Einzelstaaten). Verschiedene Inquisitoren sind z.T. vom Landesherrn zur „persona non grata“ erklärt worden und wurden des Landes verwiesen. Die letzte Hexenvebrennung war zwar in Preussen, aber das war eine Ausnahme. In Preussen hat man schon sehr früh die Folter und die Hexengesetzte (Artikel 109 der Carolina) abgeschafft.
Das hat sicherlich nichts mit dem Fortschritt der Kriminalistik zu tun, zu der Zeit war noch nicht einmal die Dampfmaschine erfunden.
Mitte des 18. Jhd. wurde die Folter im Zuge der Aufklärung sukzessive abgeschafft. Nach der französischen Revolution gab es sie praktisch nicht mehr.
Ich glaube, du hast eine falsche Vorstellung des Justizwesens im Mittelalter (bzw. der frühen Neuzeit). Da wurde überhaupt nicht ermittelt, Strafverfolgung wie wir es heute kennen, gab es nicht. Auch ein Mord blieb ungesühnt, wenn es keine Hinterbliebenen gab, sofern nicht andere Grundsätze dagegenstanden. Die mittelalterliche Stafverfolgung brauchte ein bekanntes Opfer, einen bekannten Täter und einen bekannten Schaden um tätig zu werden.
Dabei war es nicht wichtig, ob der Beschuldigte auch wirklich schuldig war. Der Eid eines Glaubwürdigeren (=Höherrangigen) reichte vielfach aus. Es gab allerdings den Grundsatz, dass für eine Hinrichtung ein Geständnis des Delinquenten erforderlich ist, darum wurde der eben solange gefoltert, bis die gewünschte Aussage da war. Auch die Todesstrafe sollte schließlich bessern, der Delinquent musste bereuen.
Mit der Aufklärung entfiel diese Notwendigkeit. Man erhängte, erschlug und erschoss auch verstockte Sünder. Die breite Anwendung der Folter erübrigte sich.
(Wobei, aufgehört hat das Foltern natürlich nicht, aber das ist kein Thema für das Mittelalterbrett.)
Also erstmal: Es wurde nicht bei jedem kleinsten Vergehen gefoltert… Es gab auch schon andere Verhörmethoden zum Beispiel wurden während des Gerichtes den Verdächtigen ein Stück Brot gegeben, was sie zerkauen sollten…Meistens wurde dann der, der lügt überführt indem er vor Angst länger kaute als der Andere…Jedoch, wie ihr euch vorstellen könnt, hat auch diese Methode nicht immer funktioniert.
Dann gab es z.B. noch das Hexenurteil, mit dem man herrausfand, ob die jenige wirklich eine Hexe ist oder nicht: Ihr wurden die Hände und Füße verbunden und in einen Fluß gestürzt… wenn sie es schaffte, aus dem Fluss herrauszukommen, wurde sie als Hexe verurteilt und verbrannt. Wenn sie starb galt sie als normaler Mensch und wurde begraben.
Ich hoffe, ich habe dir geholfen.
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