Es geht um ein gemietetes Wohnmobil. Es wurde im letzten Jahr auf einem öffentlichen,innerstädtischem Parkplatz aufgebrochen. Dabei wurden so Dinge wie Laptop, Fernglas, Zweitcamera usw. gestohlen. Eben Dinge, die man für einen mehrwöchigen Urlaub braucht. Der Schaden am WoMo betrug nur wenige Euro. Die Hausratversicherung lehnte eine Regulierung ab, da nur Gegenstände in festen Gebäuden versichert seien. Was aber machen Urlauber, die mit einem WoMo unterwegs sind, aber doch einen gewissen Versicherungsschutz haben möchten. Es gibt ja oft Situationen, in denen man unterwegs das Auto/WoMo parkt, um irgendwelche Sehenswürdigkeiten zu esichtigen. Da kann man ja auch nicht (kurzzeitig und wenn vorhanden) auf einen Campingplatz. Bei Anfrage an div. Versicherungen wegen einer Reisegepäckversicherung kamen nur Absagen - auch deshalb, weil das Fahrzeug nur gemietet und nicht Eigentum ist. Gibt es eine Versicherung,die so ein Risiko abdeckt? MfG km
Gibt es eine Versicherung,die so ein Risiko abdeckt?
Einschluss in die eigene Hausratversicherung bis 1.000.- € möglich.
„Diebstahl aus Kfz/Wfz in Europa.“
Gruß Keki
Hallo,
es gibt Hausrattarife die Schäden durch Aufbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen bis 1.500 beitragsfrei einschließen.
Dass man eine Reisegepäckversicherung bei gemieteten Fahrzeugen nicht abschließen kann ist falsch:
Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers,
seiner Familienangehörigen sowie seines namentlich im Versicherungsschein
aufgeführten Lebensgefährten und dessen Kinder.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der gem.
Satz 1 genannte Personenkreis mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft lebt.
1.2 Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reise -
bedarfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der
Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert
werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken,
die auf der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise
nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nur
gemäß besonderer Vereinbarung versichert.
Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsitzes der Versicherten
aufbewahrt werden (z.B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen),
gelten nur als Reisegepäck, solange sie von dort aus zu
Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden.
5.1a) Es besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern
nur, soweit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen
und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.
5.1d) In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern sind
Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sowie
Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör
nicht versichert. Dies gilt ebenso für Mobiltelefone, EDV-Geräte einschließlich
des jeweiligen Zubehörs sowie Software und Bargeld,
falls hierfür Versicherungsschutz besonders vereinbart ist.
Viele Grüße!
ist. Gibt es eine Versicherung,die so ein Risiko abdeckt?
Die Hausratversicherung scheint älter zu sein. Heutzutage gibt es Tarife, die dieses Risiko abdecken. Ansonstenkommt die Autoinhaltsversicherung in Frage.