hallo,
was wäre bei folgender situation:
ein festangestellter in einer uniklinik in teilzeit mit 50% (ca. 20 h/woche) und einem verdienst von ca. 1000 € netto im monat.
zusätzlich freiberuflich tätig bei mehreren jugendämtern, wo er jeweils honorarverträge hat (für jeden job einen, also bei einigen ämtern auch mehrere honorarverträge). insgesamt kommt er auf ca. 1900 € bei 26 stunden. (3 ämter und 1 schule und insgesamt 7 honorarverträge.
seine sozialversicherungen und krankenverisicherung (im prinzip alles) gehen direkt von seiner festanstellung ab und er zahlt ausser der einkommenssteuer am ende des jahren nichts von seinen selbständigen einkünften.
meine fragen:
ist das alles so richtig, oder muss er von seinen selbständigen einkünften auch abgaben (sozialversicherung etc.) zahlen?
wie sieht es mit der krankenversicherung aus? muss er die auch auf die selbständigkeit wechseln?
was wäre, wenn ein amt eine „prüfung der sozialversicherungspflicht“ veranlässt? ist das deren aufgabe oder die aufgabe der honorarkraft? ergeben sich daraus meldungen an die krankenkasse?
vielen dank!