Verischerung - Angestellt und Freiberuflich

hallo,

was wäre bei folgender situation:

ein festangestellter in einer uniklinik in teilzeit mit 50% (ca. 20 h/woche) und einem verdienst von ca. 1000 € netto im monat.

zusätzlich freiberuflich tätig bei mehreren jugendämtern, wo er jeweils honorarverträge hat (für jeden job einen, also bei einigen ämtern auch mehrere honorarverträge). insgesamt kommt er auf ca. 1900 € bei 26 stunden. (3 ämter und 1 schule und insgesamt 7 honorarverträge.

seine sozialversicherungen und krankenverisicherung (im prinzip alles) gehen direkt von seiner festanstellung ab und er zahlt ausser der einkommenssteuer am ende des jahren nichts von seinen selbständigen einkünften.

meine fragen:

ist das alles so richtig, oder muss er von seinen selbständigen einkünften auch abgaben (sozialversicherung etc.) zahlen?

wie sieht es mit der krankenversicherung aus? muss er die auch auf die selbständigkeit wechseln?

was wäre, wenn ein amt eine „prüfung der sozialversicherungspflicht“ veranlässt? ist das deren aufgabe oder die aufgabe der honorarkraft? ergeben sich daraus meldungen an die krankenkasse?

vielen dank!

Hallo,
entscheidend ist hierbei, ob man hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig ist.
Wichtig sind hierbei die wöchentlichen Arbeitszeiten und die Verdienste (AN: bruttoverdienst; Selbständigkeit: Einnahmen abzüglich Betriebskosten) aus beiden Tätigkeiten.

Wenn die AN-Tätigkeit überwiegt, ist es korrekt, dass die nebenberufliche Selbständigkeit beitragsfrei ist.

Wenn die Selbständigkeit überwiegt, hat man aus allen Einnahmen (maximal Beitragsbemessungsgrenze) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selber an die Kasse zu zahlen. Der AG-Zuschuss entfällt in diesem Fall. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich in der AN-Tätigkeit nichts. Ggf. entsteht in der RV auch eine Versicherungspflicht in der Selbständigkeit.

Sinnvoll ist es auf jeden Fall, die Personalabteilung, die Krankenkasse und die RV schnellst möglich zu informieren, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Gruß
RHW