Verisicherung u. Sonstiges zur Realisierung

… eines Kampfsportvereins.

Hallo, liebe Expertengemeinde!

Ich möchte einen nicht eingetragenden Verein (Verein bürgerlichen Rechts)( http://www.akademie.de/wissen/vereinsgruendung-ohne-… )zum Zwecke einer freien Selbstverteidigungs-Trainingsgruppe gründen.

Sinn ist einfach mit ein paar gleichgesinnten SV zu trainieren bzw. evtl. zu schulen.

Was brauch ich dafür? Doch nur Mitglieder, (Satzung,) Halle/Trainingsort und eine Versicherung? Müssen wir und zB im Landessportbund anmelden?

Falls es nur diese Dinge sind habe ich zur Versicherung Informationsbedarf:

Wo kreige ich eine solche Versicherung her? wie nennt sie sich? Was kostet Sie? Wie gehe ich vor? Was muss ich dabei und in der späteren Vereinspraxis beachten? Welche Rechte und Pflichten hab ich mit ihr? usw…

Muss ich evtl. noch was außer der Versicherung beachten?

Bitte beantwortet mir die Fragen so konkret und „umsetzungsfertig“ wie möglich.

Vielen Dank im Vorraus!!!

Sorry aber warum willst du dir das Risiko ohne einen Verein antun ?? Du bekommst keine Hallenstunden oder musst sie bezahlen, du musst irgendwie eine Versicherung abschliessen - alles be…

Gründe einen Vereine und wenn die Leute teilweise nicht angemeldet sein wollen, dann mach Kurzzeitmitgliedschaften.

Würde an deiner Stelle mich beim Landessportbund erkundigen.

aber ich möchte einen Verein gründen, darum geht es ja…

Hallo,

kann dir leider nicht weiter helfen. Wünsche euch alles gute und viel Erfolg bei der Vereinsgründung.

Viele Grüße
Neo

Hallo,
ich habe da einen Link der dir viele Fragen beantwortet:
http://www.marktplatz-verein.de/vereinsbesteuerung/g…

Meiner Meinung nach hat ein Verein mit sportlichen Zwecken auf jeden Fall als e.V. viele Vorteile. Z.B. das Anmieten einer Halle, oder Fördergelder vom Verband, und vieles mehr.
Versichern muss man sich auf jeden Fall.

Klick dich mal durch die Seiten des Links! Viel Erfolg.

mfg Ron

Gründung eines Kampfsportvereins n.e.V

Hallo Jeydee,

danke für Deine interessante Frage.

In der Tat ist auch ein nicht eingetragener BGB- Verein zur gemeinsamen Sportausübung möglich und der kann auch gemeinnützig im Sinne der steuerlichen Vorschriften sein.

  1. LSB- Beratung

Mein Tipp wäre, unbedingt den örtlich zuständigen LSB aufzusuchen: Denn dort gibt es die meisten passenden Tipps und Hilfestellungen für alle hier bereits angesprochenen Punkte in Sachen Satzung und Versicherungen plus Hinweise zu geeigneten Übungsräumen etc. Von diesen sicheren Erfahrungswerten des LSB würde man in jedem Fall positiv profitieren.

  1. Satzungsvorlage

Der Verein wäre dann mit dem Zusatz „n.e.V.“ für „nicht eingetragener Verein“ zugründen und benötigt nur 2 Gründungsmitglieder:

http://vereinsknowhow.meinverein.de/e-v-nicht-einget…

Hier wäre auch ein entsprechendes Satzungsbeispiel:

http://www.selbsthilfe-lungenkrebs.de/Satzung.pdf

  1. Versicherung

Von Anfang an sollte zur Absicherung aller Risiken von Vereins- Mitgliedern und Besuchern ein ausreichender Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt werden. Hier ist schon einmal eine Übersicht der möglichen Schadenrisiken:

http://www.versicherungen-vereine.de/

Und dazu gibt es auch spezielle anbieter wie zum Beispiel für Vereins- Mitglieder

http://www.vereinsversicherung.com/

und auch für Nichtmitglieder wie zum Beispiel Besucher etc.:

http://www.arag-sport.de/zusatz-versicherungen/fuer-…

  1. Buchhaltung, Steuern

Ein immer wieder gerne übersehender Aspekt sind diese Vereinsaufgaben, die sich ja aus der Verwaltung der Mitgliederzahlungen und Spenden plus sonstiger Einnahmen ergeben: Auch der nicht eingetragene Verein ist gegenüber dem Finanzamt rechenschaftspflichtig mit einer jährlich abzugebenden Steuererklärung, bei der die folgenden Punkte zu berücksichtigen sind:

http://www.vereinsrecht.de/faq-verein.php?file=ZmFxL…

Auch deshalb sollte im ersten Beratungsgespräch beim LSB gleich nach einem versierten und spezialisierten Steuerberater gefragt werden, der diese Aufgaben professionell und sicher bearbeiten kann.

Damit müßten eigentlich alle gestellten Fragen beantwortet sein, waren meine Hinweise denn hilfreich?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Hallo jeydee,

so schick die Anleitung zur „Vereinsgründung ohne Bürokratie“, als nicht eingetragener Verein auf der genannten url klingen mag, so viele Fallstricke bietet sie auch und gerade für Sport-, zumal Kampfsportvereine.

1.
Zwar sind nur 3 (anstatt 7) Mitglieder zur Gründung nötig, soll aber die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (d.h. die weitgehende Befreiung von fast allen Steuern und das Recht, Spenden und Mitgliedsbeiträge anzunehmen und steuerbegünstigt zu bescheinigen) beim Finanzamt beantragt werden, dann sind ebenfalls eine ausgearbeitete Satzung (nach den Anforderungen der Steuer-Mustersatzung), die Wahl eines Vorstands und ein Gründungsprotokoll vorzulegen.

2.
Die eigentlichen Probleme tauchen bei den anderen genannten Punkten, Halle/Trainingsort, Versicherung und ergänzend den Haftungsrisiken für alle Beteiligten (Mitglieder, Vorstand) auf

Halle/Trainingsort
Wenn man auf eine weitgehend kostenfreie Benutzung von Schulsport- oder anderen Hallen durch die Kommunen angewiesen ist, erlangt man sie nur als anerkannte „rechtsfähige“ Körperschaft, d.h. als e.V.

Versicherung
Als eingetragener Sport-Verein mit Anschluss an einen Landessportverband (Landessportbund) ergeben sich Versicherungsbedingungen in Hinsicht auf Preis und Leistung über sogenannte Gruppenversicherungen (Sportversicherung für Unfall- und Haftpflichtrisiken), die auf quasi privater Basis des nicht rechtsfähigen Vereins und in kleinem Rahmen nicht erreichbar (bezahlbar)sind. Für eingetragene Vereine gibt es darüber hinaus bei allen vereinsbezogenen Rahmenaktivitäten einen zusätzlichen Versicherungsschutz über Rahmenverträge der Bundesländer, soweit Mitglieder oder auch Nicht-Mitglieder für den Verein ehrenamtlich tätig sind.

Haftungsrisiken
Für den nicht eingetragenen Verein bestehen deutlich höhere persönliche Haftungsrisiken und zwar für jedes Mitglied und die Vorstände als dies im Rahmen der sogenannten „Organhaftung“ der anerkannten Körperschaft des eingetragenen Vereins gilt.

Der etwas größere Aufwand der Gündung eines eingetragenen Vereins (bei dem die Landessportverbände in aller Regel auch helfen) sollte im Lichte solcher Risiken „unbürokratischer“ Lösungen vielleicht noch einmal bedacht werden.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Vereinsgründung und zur Arbeit im Verein: www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-ve…

Weitere häufige Fragen und Expertenantworten zur Vereinsgründung können Sie in unseren FAQ zur Arbeit im Verein nachlesen:
www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-ve…

Viele Grüße
Ihr Team von der Stiftung MITARBEIT

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Hallo,
da kann nur ein Vers.-Fachmann ordentlich drauf antworten.

hallo jeydee,
zum vereinsrecht kann ich dir nicht weiterhelfen. was ich zumindest vom fussball her weiss, ist dass mitglieder über die verbände versichert sind.

zur versicherung, du benötigst eine betriebshaftpflichtversicherung. da es sich um kampfsport handelt wird dieses nicht ganz einfach, denn es kommt auf das klein gedruckt drauf an.
wenn du keine verbandslösung hast, solltest du dir gedanken machen, ob du deine mitglieder nicht auf unfall versicherst, da es eventuell regressansprüche von seitens der gkv kommen kann.
viele grüße
forstartup.de

Sorry, das ist keine Frage für einen Versicherungsfachmann.

Grüße