Verj. Straftat durch Vers. an Eides statt wie neu?

Hallo,
mal angenommen Opfer O legt eine Versicherung an Eides statt vor, daß X vor vielen (>30) Jahren eine (Gefährliche) Körperverletzung an O begangen hat und die Presse veröffentlicht das.
X genieße großes öffentliches Ansehen und kann das natürlich „nicht auf sich sitzen lassen“ und lege ebenfalls eine Versicherung an Eides statt vor, daß dies nicht geschehen ist.
Ist es so möglich, daß eine an sich verjährte Straftat doch wieder geprüft (hier fehlt mir als Laien das richtige Wort) werden muß, da einer der Versicherungen ja falsch sein muß, was ja selbst wieder strafbar ist.

Cu Rene,
er das durchaus ernst meint, auch, wenn heute der erste April ist

Antwort interessiert mich auch. Ich kann nur raten:

Ich denke, es wird nun einer den anderen wegen Beleidigung oder Verleumdung verklagen. Um zu prüfen, wer Recht hat, wird die ursächliche Sache aufgerollt werden müssen, so gut das überhaupt geht. Gelingt es, dann gibt Stress für einen. Gelingt es nicht, hat der Betroffene leider ein Problem. Wie das ausgeht, weiss niemand, daher könnte man kaum zur Klage raten, es sei denn, man hat wirklich heftige Beweise.

Ich würde als Betroffener den Ball flach halten, alles abstreiten, durchaus auch laut und deutlich, sonst aber die Aufmerksamkeit des Publikums nicht überbewerten.

Und ich würde wissen, wo der Redakteur wohnt…

X macht sich strafbar, wenn er eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt. Unabhängig davon, dass er sich selbst belasten würde, bei wahrheitsgemäßer Angabe und erst recht unabhängig davon, dass die alte Tat verfolungsverjährt ist. In diesem Fall greift zu Gunsten von X noch nichteinmal § 157 StGB (Aussagenotstand) ein.

Vergessen:
Wegen der (falsch) versicherten Tatsachen - also im Hinblick auf die verjährte Tat - würden selbstverständlich auch Ermittlungen laufen, wenn auch im Hinblick auf die neue Straftat. Es würden aber Zeugen befragt werden etc.