Verjähren Forderungen trotz Eidesst.vers ?

Wenn man vor ca.5 Jahren die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, verjähren dann trotzdem Forderungen von Gläubigern, Firmen, etc die nicht Rechtlich gemacht wurden ?

Lg

Lediglich ein gerichtliches Mahnverfahren ist verjährungshemmend.

Wird dies nicht eingeleitet (oft wg. Aussicht das Geld irgendwann zu bekommen…) verjährt die Vorderung (üblicherweise nach gut 3 Jahren).

Viele Grüße
Lumpi