Wenn man vor ca.5 Jahren die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, verjähren dann trotzdem Forderungen von Gläubigern, Firmen, etc die nicht Rechtlich gemacht wurden ?
Lg
Wenn man vor ca.5 Jahren die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, verjähren dann trotzdem Forderungen von Gläubigern, Firmen, etc die nicht Rechtlich gemacht wurden ?
Lg
Lediglich ein gerichtliches Mahnverfahren ist verjährungshemmend.
Wird dies nicht eingeleitet (oft wg. Aussicht das Geld irgendwann zu bekommen…) verjährt die Vorderung (üblicherweise nach gut 3 Jahren).
Viele Grüße
Lumpi