Ich habe eine Wohnung in 2006 ersteigert, im Februar 2010 bekomme ich von der Gemeinde mitgeteilt, dass sie noch Ansprüche aus Grundbesitzabgaben des Voreigentümers hat.
Ist diese vom mir zu zahlen, oder verjährt?
Nach dem Text der Versteigerungsurkunde habe ich die Wohung „lastenfrei“ erworben, ist daher zu entnehmen, dass die Grundsteuer, wenn angemeldet, vorrangig bezahlt wurde, oder hat die Gemeinde geschlafen und nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
Danke für die Antwort, im Internet gibt es viele Antworten aber keine zu diesem explizieten Fragen.
Also zu 1 „verjährung“ bei Steuerschuld gibt es nicht.
Die Frage ist ,ob es Deine Schuld ist.
Hier würde ich den Versteigerer in die Verantwortung nehmen bez.Lastenfrei.
Die Gemeinde muß sich an den Vorbesitzer halten.
Frage für kleines Geld einen Anwalt ohne ihm ein Mandat zu geben.
Mahnungen so lange ignorieren bis etwas vom Gericht kommt,dann Einspruch einlegen .
Die Stadt wird sich das überlegen (Kosten)denn es gibt zwei Personen vor Dir .
Der Vorbesitzer und der Verstreigerer.
Aber immer Abwägen (Forderungen der Gemeinde gegen Kosten Anwalt.
Ich glaube Du hast nichts zu befürchten.
Viel Glück und halte mich mal auf dem laufenden.
jörg
Danke für die Antwort Jörg. Ich kann Ihnen dazu nun sagen, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, also auch die Steuerschuld dem Zwangsverwalter anzeigen. Macht sie das nicht, ist das Geld dem Steuersäckel entzogen, dabei spielt es keine Rolle, ob sie davon wusste oder nicht. Vielen Dank Gruß Udo