Hallo,
folgende Situation:
Mieter M war 15 Jahre lang Mieter in einer Mietwohnung des Vermieters V. Zu Beginn des Mietverhältnisses hat M ein Mietkautionskonto angelegt, auf das V und M nur GEMEINSAM Zugriff haben.
Ende Mai ist M nun ausgezogen, wobei V der Ansicht war, dass die Mietsache einige von M verursachte Mängel aufweise. M bat V, schriftlich eine Mängelliste zu erstellen, auf die M dann reagieren könne. Auch einen Monat nach Auszug hat M keine Mängelliste erhalten, aber auch keinen Hinweis darauf, wie mit dem Geld des Mietkautionskontos verfahren werden soll.
Frage: Wenn V keine Mängelliste erstellt, kann M auch nicht darauf reagieren. Verjährt Vs Anspruch auf Mängelbeseitigung irgendwann? Neue Mängel können schließlich auch von ihm oder vom Nachmieter verursacht werden. Wie kommt M an seien Mietkaution, wenn V den Kontakt mit M verweigert?
Besten Dank
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