Verjähren Mietmängel?

Hallo,
folgende Situation:

Mieter M war 15 Jahre lang Mieter in einer Mietwohnung des Vermieters V. Zu Beginn des Mietverhältnisses hat M ein Mietkautionskonto angelegt, auf das V und M nur GEMEINSAM Zugriff haben.

Ende Mai ist M nun ausgezogen, wobei V der Ansicht war, dass die Mietsache einige von M verursachte Mängel aufweise. M bat V, schriftlich eine Mängelliste zu erstellen, auf die M dann reagieren könne. Auch einen Monat nach Auszug hat M keine Mängelliste erhalten, aber auch keinen Hinweis darauf, wie mit dem Geld des Mietkautionskontos verfahren werden soll.

Frage: Wenn V keine Mängelliste erstellt, kann M auch nicht darauf reagieren. Verjährt Vs Anspruch auf Mängelbeseitigung irgendwann? Neue Mängel können schließlich auch von ihm oder vom Nachmieter verursacht werden. Wie kommt M an seien Mietkaution, wenn V den Kontakt mit M verweigert?

Besten Dank
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Hallo,

normaler Weise werden Schäden in einer Mietsache protokolliert …
Derartige Ersatzansprüche verjähren nach sechs Monate, gerechnet ab dem Rückgabezeitpunkt.

Viele Grüße.

Hallo,

abgesehen von dem, was bereits geschrieben wurde. Die Kaution kann der VM i.d. Regel noch bis zu sechs Monate vollständig und darüber hinaus teilweise einbehalten.

Erst nachdem alle noch möglichen Kosten aus z.B. Nebenkostenabrechnungen etc. bekannt und abgerechnet sind, muss er eine vollständige Auszahlung des Kautionsrestbetrages vornehmen. Das kann also u.Umständen (kommt auf den Mietvertrag an) noch bis Ende 2011 dauern.

Gruß
Nita