Hallo,
ich habe mal eine kleine Frage.
Wie schon oben angedeutet geht es um die Verjährung von Mietschulden in Spanien. Stimmt das und, wenn ja, ab wann?
Vielen Dank für ein kurzes Feedback.
Hallo,
ich habe mal eine kleine Frage.
Wie schon oben angedeutet geht es um die Verjährung von Mietschulden in Spanien. Stimmt das und, wenn ja, ab wann?
Vielen Dank für ein kurzes Feedback.
Hallo elfulano,
„Unterhaltsansprüche, Mietzinszahlungen oder sonstige wiederkehrend Leistungen verjähren nach 5 Jahren beginnend ab der jeweiligen Entstehung des Zahlungsanspruches ( Art. 1966 CC)“
laut dieser Quelle:
http://www.hellwege.de/verjaehrung-spanien/
Gruß!
Horst